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Auch Lagerhallen von Versandhändlern über 400qm!


11.03.2015 16:30 - Gestartet von fe rnwe h
einmal geändert am 11.03.2015 16:31
Dann wäre endlich eine kleine Bremse getätigt gegen den unsinniger E-Kommerz.

Ansonsten ist es Wettbewerbsverzerrung durch (ja sowieso bestehenden dank der u.A.faktischer Steuerbefreiung UND über dem Gesetz stehen Bevorzugung des E-Kommerz.