Neue Regeln für Elektromüll-Entsorgung beschlossen
Neue Regeln zur Elektromüll-Entsorgung
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Ob Handy, Kaffeemaschine oder Fernseher - Verbraucher
sollen ihre ausrangierten Elektrogeräte künftig leichter über den
Händler entsorgen können. Der
Bundestag hat gestern mit
den Stimmen von Union und SPD eine Reform des Elektrogerätegesetzes beschlossen.
Die neuen Regeln
verpflichten Händler, kleinere Geräte in jedem Fall
und größere beim Kauf eines gleichwertigen neuen Geräts kostenlos
zurückzunehmen - allerdings nur, wenn sich deren Elektro-Sortiment
über mehr als 400 Quadratmeter erstreckt.
Neue Regeln zur Elektromüll-Entsorgung
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Verbraucherschützer und Umweltverbände finden das viel zu
kompliziert. Auch Grünen und Linken geht die Reform nicht weit genug.
Gelten sollen die neuen Regeln ab Anfang 2016. Vorher muss nach der
Sommerpause aber noch der Bundesrat zustimmen.
Abgabe bisher meist über spezielle Sammelstellen
Bisher nehmen Händler Altgeräte nur auf freiwilliger Basis zurück. Andernfalls müssen sie zu kommunalen Sammelstellen gebracht werden. Das sind in der Regel Recycling- oder Wertstoffhöfe. Auch finden sich in immer mehr Ecken in Deutschland spezielle Abfalltonnen für ausrangierte Elektrogeräte. In Zukunft sollen die größeren Geschäfte Geräte mit bis zu 25 Zentimeter Kantenlänge in jedem Fall annehmen müssen. Den alten Kassenbon braucht man für die Abgabe nicht.
Die Pflicht gilt auch für Online-Händler, die mehr als 400 Quadratmeter Lagerfläche haben. Wenn das alte Gerät nicht bei der Lieferung des neuen gleich mit abgeholt wird, müssen die Händler sicherstellen, dass jeder Verbraucher in zumutbarer Entfernung eine Rücknahmestelle oder Versandmöglichkeit findet.
Umweltministerin Barbara Hendricks (SPD) verteidigte die Pläne. "Wir wollen erreichen, dass weniger Altgeräte im Restmüll landen", sagte sie vor den Abgeordneten. Das sogenannte Elektronikgerätegesetz [Link entfernt] gibt klare Regeln für den Umgang mit ausgedienten Elektrogeräten vor. Eine Entsorgung im Hausmüll wird eindeutig verboten - zum Teil verhängen Kommunen sogar Bußgelder für das Entsorgen von Elektroschrott über den Restmüll. Denn eine nicht sachgerechte Entsorgung schadet nicht nur der Umwelt. Es gehen auch wertvolle Metalle wie seltene Erden verloren. Ob ein Gerät in den Hausmüll darf oder nicht, zeigt ein spezielles Symbol auf den Geräten: Zeigt dieses eine durchgestrichene Abfalltonne, muss das Gerät zur Sammelstelle und darf nicht in den Hausmüll.
Zu kompliziert: Kritik an den Plänen wird laut
Die Beschränkung auf große Händler soll kleine Geschäfte vor übermäßigen Belastungen schützen. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe, nannte es im Deutschlandradio Kultur aber absurd, "dass der Verbraucher mit einem Maßband ins Geschäft gehen muss, erstmal messen muss, ob dort die Elektrogeräte zusammen eine Verkaufsfläche von über 400 Quadratmeter haben - und dann kann er sich überlegen, dort sein altes Elektrogerät zurückzubringen".
Marion Jungbluth vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Wenn man es so kompliziert macht, muss man sich nachher nicht wundern, wenn die Sachen dann doch in der normalen Abfalltonne landen."
Aus Sicht der Grünen tut die große Koalition zu wenig, damit gar nicht erst so viel Elektromüll anfällt. "Wir müssen Ansprüche an die Hersteller formulieren", sagte der Grünen-Obmann im Umweltausschuss, Peter Meiwald. Die Linken fordern eine Haltbarkeitsgarantie für Elektrogeräte. Hersteller sollen eine Entsorgungsabgabe zahlen.
Mit der Reform des Elektrogerätegesetzes setzt die Bundesregierung eine EU-Richtlinie um. Ziel ist es, das Sammeln und Recycling von Elektromüll in den nächsten Jahren deutlich zu steigern. Mehr zur fachgerechten Entsorgung von ausgedienten Geräten lesen Sie auf unserer Infoseite.