Discounter müssen ab 2022 Elektrogeräte zurücknehmen
Elektroschrott-Rücknahme in Supermärkten und Discountern kommt 2022
Bild: dpa, Bearbeitung: teltarif.de
Spätestens vom 1. Juli 2022 an sollen Verbraucher alte Elektrogeräte auch im Supermarkt oder im
Discounter kostenlos abgeben können. Das sieht eine Änderung des
Elektro- und Elektronikgerätegesetzes vor, die der Bundestag am
Donnerstag beschloss. Für kleine Geräte wie Mobiltelefone oder
Taschenlampen gilt die Rücknahme unabhängig vom Neukauf eines
Produkts. Für größere Altgeräte greift sie beim Kauf eines neuen
Artikels.
Voraussetzung für die erweiterte Rücknahmepflicht ist eine Ladenfläche von mehr als 800 Quadratmetern. Zudem müssen die betroffenen Händler selbst mehrmals im Jahr Elektrogeräte anbieten. Hierfür reicht bereits der regelmäßige Verkauf von Lampen aus. Die Gesetzesnovelle sieht auch vor, dass alle Sammelstellen mit einer einheitlichen Kennzeichnung versehen werden. Auf diese Weise sollen Verbraucher die Sammelstellen schnell erkennen.
Online-Händler sollen kostenlose Abholung bieten
Elektroschrott-Rücknahme in Supermärkten und Discountern kommt 2022
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Auch Online-Händler sollen ihren Kunden bei jedem Kauf von neuen
Elektrogeräten eine kostenlose Abholung und Entsorgung der alten
Geräte anbieten. Das Bundesumweltministerium geht davon aus, dass
sich durch die neuen Regelungen die Sammel- und Recyclingquote
erhöhen wird. "Leicht erreichbare Sammelstellen sind die beste
Voraussetzung, um alte Elektrogeräte richtig zu entsorgen. Werden
Altgeräte ordentlich gesammelt, können Schadstoffe verlässlich
ausgeschleust und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden", sagte
Ressortchefin Svenja Schulze (SPD).
Alte Handys, Taschenlampen oder Rasierer würden sonst vergessen in Schubladen lagern. "Andere Altgeräte enden im Restmüll oder werden illegal vermarktet. Das muss sich ändern", forderte Schulze. Nach Angaben ihres Ministeriums wurden rund 86 Prozent der gesammelten Elektroaltgeräte im Jahr 2018 recycelt. Allerdings wurden im selben Jahr nur rund 43 Prozent der in Verkehr gebrachten Elektroaltgeräte auch wirklich gesammelt.
Die Gesetzesänderung muss noch den Bundesrat passieren und soll am 1. Januar in Kraft treten. Für den Handel gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten.
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