Themenspezial: Verbraucher & Service Rücknahmepflicht

Discounter müssen ab 2022 Elektrogeräte zurücknehmen

Im Fach­handel können Verbrau­cher schon jetzt kostenlos Elek­tro­schrott abgeben. Ab Juli 2022 soll das dann auch in Super­märkten und Discoun­tern möglich sein. Online-Händler sollen kosten­lose Abho­lung bieten. Doch es gibt Ausnahmen.
Von dpa /

Elektroschrott-Rücknahme in Supermärkten und Discountern kommt 2022 Elektroschrott-Rücknahme in Supermärkten und Discountern kommt 2022
Bild: dpa, Bearbeitung: teltarif.de
Spätes­tens vom 1. Juli 2022 an sollen Verbrau­cher alte Elek­tro­geräte auch im Super­markt oder im Discounter kostenlos abgeben können. Das sieht eine Ände­rung des Elektro- und Elek­tronik­gerä­tege­setzes vor, die der Bundestag am Donnerstag beschloss. Für kleine Geräte wie Mobil­tele­fone oder Taschen­lampen gilt die Rück­nahme unab­hängig vom Neukauf eines Produkts. Für größere Altge­räte greift sie beim Kauf eines neuen Arti­kels.

Voraus­set­zung für die erwei­terte Rück­nah­mepflicht ist eine Laden­fläche von mehr als 800 Quadrat­metern. Zudem müssen die betrof­fenen Händler selbst mehr­mals im Jahr Elek­tro­geräte anbieten. Hierfür reicht bereits der regel­mäßige Verkauf von Lampen aus. Die Geset­zes­novelle sieht auch vor, dass alle Sammel­stellen mit einer einheit­lichen Kenn­zeich­nung versehen werden. Auf diese Weise sollen Verbrau­cher die Sammel­stellen schnell erkennen.

Online-Händler sollen kosten­lose Abho­lung bieten

Elektroschrott-Rücknahme in Supermärkten und Discountern kommt 2022 Elektroschrott-Rücknahme in Supermärkten und Discountern kommt 2022
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Auch Online-Händler sollen ihren Kunden bei jedem Kauf von neuen Elek­tro­geräten eine kosten­lose Abho­lung und Entsor­gung der alten Geräte anbieten. Das Bundes­umwelt­minis­terium geht davon aus, dass sich durch die neuen Rege­lungen die Sammel- und Recy­cling­quote erhöhen wird. "Leicht erreich­bare Sammel­stellen sind die beste Voraus­set­zung, um alte Elek­tro­geräte richtig zu entsorgen. Werden Altge­räte ordent­lich gesam­melt, können Schad­stoffe verläss­lich ausge­schleust und wert­volle Rohstoffe zurück­gewonnen werden", sagte Ressort­chefin Svenja Schulze (SPD).

Alte Handys, Taschen­lampen oder Rasierer würden sonst vergessen in Schub­laden lagern. "Andere Altge­räte enden im Rest­müll oder werden illegal vermarktet. Das muss sich ändern", forderte Schulze. Nach Angaben ihres Minis­teriums wurden rund 86 Prozent der gesam­melten Elek­tro­alt­geräte im Jahr 2018 recy­celt. Aller­dings wurden im selben Jahr nur rund 43 Prozent der in Verkehr gebrachten Elek­tro­alt­geräte auch wirk­lich gesam­melt.

Die Geset­zes­ände­rung muss noch den Bundesrat passieren und soll am 1. Januar in Kraft treten. Für den Handel gilt eine Über­gangs­frist von sechs Monaten.

Alte Handys und PCs gehören nicht in den Haus­müll. Wie Sie Ihr Mobil­telefon oder Ihren Elek­tro­schrott umwelt­gerecht entsorgen, verrät Ihnen unser Ratgeber.

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