Elektroschrott-Gesetz

Rücknahme von defekter Elektronik: Amazon verweigert sich

Am 24. Juli ist das neue Elektroschrott-Gesetz in Kraft getreten. Amazon weigert sich offenbar aber, defekte Geräte anzunehmen und verstößt somit gegen geltendes Recht. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat daher ein Rechtsverfahren gegen den Händler eingeleitet.
Von Rita Deutschbein

Rücknahmepflicht von Elektrogerten: Amazon verweigert sich Rückgabe von defekter Elektronik?: Nicht bei Amazon
Bild: DUH
Am 24. Juli ist das neue Elektroschrott-Gesetz in Deutschland in Kraft getreten. Händler mit einer Verkaufsfläche (Filialen) bzw. Verkaufs- und Lagerfläche (Online-Handel) von 400 Quadratmeter oder mehr sind seither verpflichtet, kaputte Elektrogeräte mit einer Kantenlänge kleiner als 25 Zentimeter in haushaltsüblichen Mengen von Verbrauchern kostenlos zurückzunehmen (§ 17 ElektroG). Dabei ist die Rückgabe der Geräte weder an einen Neukauf gebunden, noch muss die defekte Elektronik dort zurückgegeben werden, wo sie gekauft wurde. Das Gesetz soll das Recycling vereinfachen - doch einige Händler tun sich mit der Umsetzung schwer. Darunter der Online-Riese Amazon.

Rücknahmepflicht von Elektrogerten: Amazon verweigert sich Rückgabe von defekter Elektronik?: Nicht bei Amazon
Bild: DUH
Wie die Deutsche Umwelthilfe (DUH) berichtet, liegen mehrere Hinweise von Verbrauchern vor, denen Amazon die Rückgabe von defekten Elektrogeräten verweigert haben soll. Stattdessen habe der Kundenservice dazu geraten, die Geräte selbst zu entsorgen, wie aus einem Chatverlauf hervorgeht. Der Händler könne keine defekten Geräte annehmen, die nicht über Amazon gekauft wurden und somit nicht mit dem Konto des Rücksenders verknüpft sind, so die Aussage. Damit verweigert Amazon den Verbrauchern offenbar die gesetzlich vorgeschriebene Rückgabe, ein Vorgehen, das von der DUH scharf kritisiert wird.

"Amazon hatte, wie alle anderen Handelsunternehmen, neun Monate Zeit sich auf die Rücknahme von Elektrogeräten vorzubereiten. Die DUH hatte acht Wochen vor dem Start der Rücknahmeverpflichtung alle großen Händler für Elektrogeräte angeschrieben und auf die verbraucherfreundliche Ausgestaltung der Rücknahmepraxis hingewiesen. Es ist ein Skandal, dass der Handel seinen gesetzlichen Verpflichtungen nun nicht nachkommt", sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

DUH prüft Anschuldigung

Aufgrund der Anschuldigungen hat die DUH Stichproben durchgeführt, in denen geprüft wurde, ob und wie die Händler die neuen Richtlinien zur Geräte-Rückgabe umsetzen. Dabei kam heraus, dass Verbraucher von Amazon, aber auch von anderen Handelsunternehmen, falsch oder überhaupt nicht über die Rückgabemöglichkeiten von Elektrogeräten informiert und in vielen Fällen zurückgewiesen worden sind. Die DUH hat daher das Umweltbundesamt zu eigenständigen Kontrollen zur Durchsetzung der Rücknahmepflichten von Elektroaltgeräten im Handel aufgefordert.

Amazon wurde von der DUH am 2. August zudem aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, in der sich der Konzern dazu verpflichtet, Verbrauchern nicht länger die Rückgabe defekter Elektronik zu verweigern. Ein Rechtsverfahren gegen Amazon wurde eingeleitet, so die DUH. Amazon hat die Vorwürfe zurückgewiesen und weist auf die Informationen auf seiner Webseite hin, in denen Nutzer über die Rückgabemöglichkeiten informiert werden.

Der Online-Händler ist in den vergangenen Monaten allerdings immer wieder in Kritik geraten. Der Grund dafür waren scheinbar willkürliche Sperrungen von Kundenkonten mit teils verheerenden Folgen für die Kunden. Wir haben ausführlich über das Thema berichtet, die Links dazu finden Sie hier:

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