Themenspezial: Verbraucher & Service Umfrage

Supermarkt: Rückgabe von Elektroschrott wird kaum genutzt

Von der Möglich­keit, Elek­tro­geräte im Super­markt zurück­zugeben, wird einer Umfrage zufolge nur wenig Gebrauch gemacht.
Von dpa /

Seit dem 1. Juli vergan­genen Jahres können Verbrau­che­rinnen und Verbrau­cher alte Elektro-Klein­geräte auch in den meisten Super­märkten und Discounter-Filialen zurück­gegeben. Doch auch ein Jahr danach wird von dieser Möglich­keit nur selten Gebrauch gemacht, wie eine Umfrage der Deut­schen Presse-Agentur unter den großen Handels­ketten ergab.

Deutsch­lands größter Lebens­mit­tel­händler Edeka berich­tete, die Rück­gabe­mög­lich­keit werde "eher verein­zelt genutzt". Auch beim Konkur­renten Rewe, zu dem auch die Discount­kette Penny gehört, hieß es: "Von dem Angebot wurde bisher in unseren Märkten wenig Gebrauch gemacht." Elektroschrott kann seit Juli 2022 auch an der Supermarktkasse abgegeben werden Elektroschrott kann seit Juli 2022 auch an der Supermarktkasse abgegeben werden
Bild: picture alliance / Julian Stratenschulte/dpa
Der Discounter Lidl teilte mit, dass das Angebot nur "verhalten ange­nommen wird". Und auch bei Aldi Nord hieß es, die Möglich­keit werde "nur in Maßen genutzt". Ledig­lich Kauf­land berich­tete, die Kundinnen und Kunden nähmen "die Möglich­keit zur Rück­gabe von Elek­tro­geräten bisher gerne an". Der zur Edeka-Gruppe gehö­rende Discounter Netto teilte mit, die Nach­frage nach der Rück­gabe­mög­lich­keit vari­iere je nach Fili­alstandort.

Diese Super­märkte sind verpflichtet, Elek­tro­geräte zurück­zunehmen

Eigent­lich sollte die im vergan­genen Sommer einge­führte Neure­gelung die Entsor­gung von ausge­dienten Handys, Rasie­rern und ähnli­chem Klein­gerät in Deutsch­land viel einfa­cher machen. "Alte Elek­tro­geräte kann man nun gleich beim Wochen­ein­kauf zurück­geben", schwärmte damals der Präsi­dent des Umwelt­bun­des­amtes Dirk Messner. Durch die Neure­gelung gebe es auf einen Schlag 25.000 zusätz­liche Rück­gabe­stellen für Elek­tro­alt­geräte in der Bundes­repu­blik.

Die Neure­gelung des Elektro- und Elek­tronik­gerä­tege­setzes verpflichtet seit dem 1. Juli 2022 auch Super­märkte, Discounter und Droge­rie­märkte mit einer Verkaufs­fläche von mehr als 800 Quadrat­metern, alte Elek­tro­geräte bis zu 25 Zenti­meter Kanten­länge zurück­zunehmen, wenn sie mehr­mals im Jahr oder dauer­haft Elektro- und Elek­tronik­geräte verkaufen. Um diese Anfor­derungen zu erfüllen, reichen schon elek­tri­sche Zahn­bürsten im Angebot.

In einer weiteren Meldung geht es um: Verbrau­cher sollen "Recht auf Repa­ratur" bekommen.

Mehr zum Thema Verbraucher