Thread
Menü

"Es gibt kein Gesetz, das verbietet, schlechte Qualität zu verkaufen"


27.09.2012 18:50 - Gestartet von niknuk
Doch, ein solches Gesetz gibt es: Anbieter von schlechter Qualität werden danach mit Kundenverlust bestraft. Beispiel: bei meinem Sony Ericsson-Handy ging innerhalb der Garantiezeit der Lautsprecher kaputt. Das wurde repariert, dann lief das Telefon wieder ein knappes Jahr. Jetzt, nach Ablauf der Garantie, ist der Lautsprecher wieder tot. Da das Telefon offenbar auch durch eine Werkstatt nicht beschädigungsfrei geöffnet werden kann (bei der letzten Reparatur bekam es ein komplett neues Gehäuse samt Display), dürfte eine Reparatur außerhalb der Garantiezeit so teuer werden, dass sie sich nicht mehr lohnt. Aber auch wenn die Reparatur erschwinglich wäre, kann ich kein Telefon gebrauchen, bei dem alle naselang der Lautsprecher kaputtgeht, so dass der Gesprächspartner plötzlich nicht mehr zu hören ist. Ich muss mich auf ein Handy verlassen können. Konsequenz: ich werde kein Sony-Ericsson- (bzw. jetzt Sony-)Handy mehr kaufen, und das obwohl ich ansonsten mit dem Telefon eigentlich ganz zufrieden war.

Gruß

niknuk