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2 Jahre?


16.01.2013 17:44 - Gestartet von koelli
Laut Gesetz muss doch der Käufer nach 6 Monaten nachweisen, dass der schaden schon da war.
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[1] peanutsger antwortet auf koelli
16.01.2013 17:59
Benutzer koelli schrieb:
Laut Gesetz muss doch der Käufer nach 6 Monaten nachweisen, dass der schaden schon da war.

Er muss nachweisen, dass der Mangel schon da war... ein Schaden kann dann später entstehen, wenn der Mangel sich auswirkt.

Will sagen: Ein Radlager ohne Schmiermittel hält u.U. länger als 6 Monate. Wenn es dann kaputt geht (Schaden), lag es an dem Mangel, daß von Anfang an Schmiermittel fehlte.

Tja, und damit sich beschäftigen zu müssen, ist ein Problem der "2-jährigen-Gewährleistungszeit".

Hätte man die Gewährleistung ausgeschlossen, hätte man kein Problem.