Benutzer koelli schrieb:
Laut Gesetz muss doch der Käufer nach 6 Monaten nachweisen, dass der schaden schon da war.
Er muss nachweisen, dass der Mangel schon da war... ein Schaden kann dann später entstehen, wenn der Mangel sich auswirkt.
Will sagen: Ein Radlager ohne Schmiermittel hält u.U. länger als 6 Monate. Wenn es dann kaputt geht (Schaden), lag es an dem Mangel, daß von Anfang an Schmiermittel fehlte.
Tja, und damit sich beschäftigen zu müssen, ist ein Problem der "2-jährigen-
Gewährleistungszeit".
Hätte man die Gewährleistung ausgeschlossen, hätte man kein Problem.