Ich denke vielmehr, hier geht es 1&1 ums Prinzip ihrer "3 Monats-Klausel". - Ob die noch lange Bestand haben wird, bei recht verbraucherfreundlichen Gerichtsurteilen bleibt abzuwarten.
Es geht hier nicht um die "3 Monats-Klausel" an sich. Die Kündigungsfrist bis auf 3 Monate (in Dauerschuldverhältnissen) festzulegen, steht, wie kel28 hier zeigte, im § 309 (9) BGB.
Es geht darum, dass dieser Vertrag durch diese Klausel mind. 3 Monate dauert. Und das ist für einen Vertrag, der angeblich ohne Mindestvertragslaufzeit daher kommt, einfach nicht akzeptabel.
Telly