Prozess

Drei Monate Kündigungsfrist: LG Koblenz urteilt gegen 1&1

Verbraucherzentrale klagte wegen langer Frist bei Verträgen ohne Laufzeit
Von Marc Kessler

Klage gegen 1&1 Verträge ohne Mindestlaufzeit,
aber mit dreimonatiger Kündigungsfrist:
Das stieß den Verbraucherschützern sauer auf
Foto: liveostockimages - Fotolia.com, Logo: 1&1 / Montage: teltarif.de
Die Verbraucher­zentrale Baden-Württem­berg hat den Telekom­munikations­anbieter 1&1 wegen dessen Praxis, auch bei Verträgen ohne feste Vertragslaufzeit die Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungs­frist zu verlangen, vor dem Landgericht Koblenz verklagt - und gewonnen (Az.: 1 O 378/12, Urteil vom 4. Dezember 2012, noch nicht rechtskräftig). Zuvor hatte sich 1&1 geweigert, seine Bedingungen nach einer Abmahnung durch die Verbraucher­schützer zu ändern.

1&1 Notebook-Flat: Ohne Laufzeit, aber nur mit drei Monaten Kündigungsfrist

Klage gegen 1&1 Verträge ohne Mindestlaufzeit,
aber mit dreimonatiger Kündigungsfrist:
Das stieß den Verbraucherschützern sauer auf
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Konkret hatte sich die Verbraucher­zentrale an den Bedingungen des Datentarifs 1&1 Notebook-Flat gestört. Dieser ist auch ohne feste Vertrags­laufzeit, dann aber nur mit dreimonatiger Frist zum Monatsende wieder kündbar. Nach Ansicht der Verbraucher­organisation ein Unding: "Mit einer solchen Klausel wird der Wunsch des Kunden und die getroffene Vereinbarung über einen Vertrag mit kurzer Laufzeit wieder ausgehebelt", kritisiert Dunja Richter, Juristin der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg das Verhalten des Unternehmens.

Kunden, die einen solchen Vertrag ohne feste Laufzeit auswählten, entschieden sich in der Regel vor allem deshalb für eine solche Variante, um kurzfristig wieder aus dem Vertrag aussteigen zu können. Genau das sei bei 1&1 aber nicht möglich, denn das Westerwälder Unternehmen verstecke "im Kleingedruckten (...) eine Kündigungs­frist von einem Vierteljahr".

1&1 hatte nicht freiwillig eingelenkt

Die Verbraucher­zentrale forderte von 1&1 die Streichung dieser Klausel und die Abgabe einer Unterlassungs­erklärung. 1&1 wollte dieser Forderung indes nicht nachkommen, so dass es zum Prozess vor dem Landgericht Koblenz kam. Dieses erklärte die von 1&1 verwendete Klausel nun für unzulässig. "Wir begrüßen dieses Urteil und hoffen, dass diese Art der Verbrauchertäuschung nun endgültig ein Ende hat", kommentiert Verbraucher­zentralen-Juristin Dunja Richter.

Vorerst keine Änderungen bei 1&1

1&1 betonte auf Anfrage von teltarif.de, das Urteil des Koblenzer Landgerichts sei noch nicht rechtskräftig und auch nicht vorläufig vollstreckbar. Man prüfe derzeit, ob man Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen werde, so 1&1-Sprecher Michael Frenzel. Die 1&1-Mobilfunk-Tarife - auch die monierte 1&1-Notebook-Flat - sind unterdessen weiterhin zu unveränderten Bedingungen buchbar, so dass auch für die Variante ohne feste Vertragslaufzeit eine dreimonatige Kündigungsfrist eingehalten werden muss.

Verbraucherzentrale will weiter gegen entsprechende Bedingungen vorgehen

Die baden-württem­bergische Verbraucher­zentrale hat unterdessen angekündigt, auch gegen weitere Tarife von 1&1 mit gleichen Bedingungen - auch die 1&1 All-Net-Flat ist in den laufzeitlosen Vertrags­varianten nur mit dreimonatiger Kündigungsfrist erhältlich - sowie weitere Unternehmen mit ähnlichen Bedingungen vorzugehen. So habe man auch den Kabelanbieter Kabel BW wegen einer ähnlichen Klausel abgemahnt - nach Angaben der Verbraucher­zentrale bislang ohne Reaktion.

Update: Urteil liegt der Redaktion vor

Inzwischen liegt unserer Redaktion das Urteil im Wortlaut vor. Details dazu entnehmen Sie einer weiteren Meldung.

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