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die Betrüger ziehen auch noch vor Gericht


18.01.2013 16:20 - Gestartet von dorfner
fanz offenbar war ja das Höchstgebot, das bis zum Abbruch der AUktion vorhanden war, nicht dem Wert des Fahrzeugs entsprechend. Was tut nun der Bieter? Er will sein Recht darauf, den anderen übers Ohr zu hauen, noch einklagen? abartig!
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[1] ger1294 antwortet auf dorfner
18.01.2013 16:47
Ja, das ist er, der deutsche Juristenstaat.

Verstand und vor allem Anstand hat keiner mehr, nur jede Menge arbeitslose Rechtsanwälte, von denen es gerade in Südbayern eine regelrechte Schwemme gibt, müssen beschäftigt werden, auch durch Wahrnehmung eigentlich unmoralischer und verwerflicher Mandate. Die anderen schaffen den Sprung auf die Abgeordnetenlisten der Politik...
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[2] Wo soll denn hier der Betrug sein?
Best Friend antwortet auf dorfner
18.01.2013 19:43
Vielleicht verlief ja auch der Gebotsverlauf nicht den Wertvorstellungen des Verkäufers entsprechend.
Für mich stellt sich die Frage ab welchem Schaden denn nun eine Auktion beendet werden kann.
Beim Handy für 500€ hat der Akku Deckel (zu kaufen für wenige €)plötzlich einen Defekt oder oder oder
Meine Erfahrungen sind eben genau die, dass sich so mancher Verkäufer etwas einfallen lässt wenn ihm das Gebot nicht ausreicht und hier besteht Bedarf für eine klare Regelung.
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[2.1] spunk_ antwortet auf Best Friend
18.01.2013 20:51
Benutzer Best Friend schrieb:

Meine Erfahrungen sind eben genau die, dass sich so mancher Verkäufer etwas einfallen lässt wenn ihm das Gebot nicht ausreicht und hier besteht Bedarf für eine klare Regelung.

die meisten lassen einfach Bekannte (oder meinetwegen selber mit dem zweiten ebay-Zugang) den Wunschpreis kurz vor Ende bieten.

das gefällt auch ebay, denn damit sprudeln die Einnahmen. denn es gibt sicher Fälle bei denen der Verkäufer dann das eigene Produkt kauft udn dieses erneut anbieten wird.
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[2.1.1] Best Friend antwortet auf spunk_
18.01.2013 21:13
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer Best Friend schrieb:

Meine Erfahrungen sind eben genau die, dass sich so mancher Verkäufer etwas einfallen lässt wenn ihm das Gebot nicht ausreicht und hier besteht Bedarf für eine klare Regelung.

die meisten lassen einfach Bekannte (oder meinetwegen selber mit dem zweiten ebay-Zugang) den Wunschpreis kurz vor Ende bieten.

das gefällt auch ebay, denn damit sprudeln die Einnahmen. denn es gibt sicher Fälle bei denen der Verkäufer dann das eigene Produkt kauft udn dieses erneut anbieten wird.

Natürlich tun das bereits einige, allerdings bezahlt der VK., soweit die Transaktion später nicht noch abgebrochen wird seine "Strafe" in Höhe der Gebühren.
Mir ging es darum festzustellen, dass ich den Betrug nicht sehe welcher vom erbosten Bieter ausgeht. Man kann es uneinsichtig nennen allerdings ist es sein gutes Recht feststellen zu lassen ob der Abbruch rechtens war oder eben nicht und sich daher ein Recht auf die Herausgabe der Sache ergibt.


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[2.1.1.1] rainbow antwortet auf Best Friend
18.01.2013 22:06
Benutzer Best Friend schrieb:
> Benutzer spunk_ schrieb:
> > Benutzer Best Friend schrieb:
> >
> > > Meine Erfahrungen sind eben genau die, dass sich so mancher
> > > Verkäufer etwas einfallen lässt wenn ihm das Gebot nicht
> > > ausreicht und hier besteht Bedarf für eine klare Regelung.
> >
> > die meisten lassen einfach Bekannte (oder meinetwegen selber
> > mit dem zweiten ebay-Zugang) den Wunschpreis kurz vor Ende
> > bieten.
> >
> > das gefällt auch ebay, denn damit sprudeln die Einnahmen. denn
> > es gibt sicher Fälle bei denen der Verkäufer dann das eigene
> > Produkt kauft udn dieses erneut anbieten wird.
>
> Natürlich tun das bereits einige, allerdings bezahlt der VK.,
> soweit die Transaktion später nicht noch abgebrochen wird seine
> "Strafe" in Höhe der Gebühren.
> Mir ging es darum festzustellen, dass ich den Betrug nicht sehe
> welcher vom erbosten Bieter ausgeht. Man kann es uneinsichtig
> nennen allerdings ist es sein gutes Recht feststellen zu lassen
> ob der Abbruch rechtens war oder eben nicht und sich daher ein
> Recht auf die Herausgabe der Sache ergibt.

Wie wäre es, wenn dem Bieter das Recht zustünde zu erklären: "Ich nehme die Ware trotz des Defektes." Dagegen sollte doch ein ehrlicher Verkäufer nichts einzuwenden haben. Im Gegenteil, er könnte sich über die Großzügigkeit des Bieters freuen.
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[2.1.1.1.1] Best Friend antwortet auf rainbow
18.01.2013 22:11

Wie wäre es, wenn dem Bieter das Recht zustünde zu erklären: "Ich nehme die Ware trotz des Defektes." Dagegen sollte doch ein ehrlicher Verkäufer nichts einzuwenden haben. Im Gegenteil, er könnte sich über die Großzügigkeit des Bieters freuen.

Defekte sind nicht von jedem selbst zu beheben, weshalb sich die Anzahl der Bieter erheblich reduzieren und den Anbieter unangemessen benachteiligen würde.
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[2.1.1.1.2] Christian_Wien antwortet auf rainbow
20.01.2013 19:47

2x geändert, zuletzt am 20.01.2013 19:49
Benutzer rainbow schrieb:

Wie wäre es, wenn dem Bieter das Recht zustünde zu erklären: "Ich nehme die Ware trotz des Defektes." Dagegen sollte doch ein ehrlicher Verkäufer nichts einzuwenden haben. Im Gegenteil, er könnte sich über die Großzügigkeit des Bieters freuen.


Offen bleibt dabei aber, wie schwerwiegend der Defekt ist.
Wenn - um bei dem Beispielfall zu bleiben - jemand in den parkenden Mercedes hineingefahren wäre oder der Noch-Eigentümer einen (unverschuldeten) Unfall gehabt hätte, wäre es mit der "Großzügigkeit" des Bieters wohl sehr schnell vorbei.

Hier ist wieder einmal deutlich erkennbar, daß es gerade bei Autoverkäufen im Internet jede Menge an unseriösen Partnern mit großteils mafiösen Strukturen gibt, welche vor allem unbedarfte und unkritische private Verkäufer (aber auch Käufer) über den Tisch ziehen möchten.
Hier kommt noch der besondere "Charme" hinzu, daß der potentielle Käufer, der weder die Auktion erfolgreich gewonnen hat, noch bereits in irgendeiner Form in Vorleistung getreten ist, glaubt, ein Recht auf ein Auto zum Schnäppchenpreis zu haben und dieses auch noch juristisch einzuklagen versucht.

Somit sollte gerade dieses Beispiel allen potentiellen Käufern und Verkäufern von Fahrzeugen auf Internet-Plattformen zeigen, daß es dabei 99% mehr oder weniger unseriöse Teilnehmer gibt und sich sowohl deshalb, als auch, weil man komplexe, sperrige und hochpreisige Dinge wie Autos sinnvollerweise erst nach einer vorherigen persönlichen Besichtigung und ggf. Probefahrt / unabhängiger Überprüfung des Zustandes kauft bzw. nicht an Unbekannte, die gern mit Falschgeld oder ungedeckten Schecks "zahlen" oder einfach den Wagen in entlegenen Gegenden mit Waffengewalt abnehmen, verkauft.

Wenn der Verkäufer die einschlägigen Polizei-Ratgeberseiten gelesen und beachtet hätte, hätte er sich in diesem Fall erheblichen Aufwand und das Risiko, trotz der bisher 2 gewonnenen Gerichtsverfahren immer noch bei BGH unterliegen zu können, erspart.
Geiz ist nun mal nicht immer geil.
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[2.2] womuk antwortet auf Best Friend
24.01.2013 21:16
Benutzer Best Friend schrieb:
Vielleicht verlief ja auch der Gebotsverlauf nicht den Wertvorstellungen des Verkäufers entsprechend. Für mich stellt sich die Frage ab welchem Schaden denn nun eine Auktion beendet werden kann.
Beim Handy für 500€ hat der Akku Deckel (zu kaufen für wenige €)plötzlich einen Defekt oder oder oder Meine Erfahrungen sind eben genau die, dass sich so mancher Verkäufer etwas einfallen lässt wenn ihm das Gebot nicht ausreicht und hier besteht Bedarf für eine klare Regelung.

Genau diese Erfahrung habe ich auch schon oft gemacht. Wenn ich mein Gebot abgebe werde ich darauf hingewiesen, dass mein Gebot bindend ist. Wenn kein weiteres Gebot eingeht, wird kurz vor Auktionsende die Auktion beendet. Was ist da noch bindend?
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[2.3] KvR antwortet auf Best Friend
27.01.2013 12:02

einmal geändert am 27.01.2013 12:02
Benutzer Best Friend schrieb:
Vielleicht verlief ja auch der Gebotsverlauf nicht den Wertvorstellungen des Verkäufers entsprechend.

Zitat aus der Meldung von teltarif.de:
"Gut einen Tag später beendete der Verkäufer die Auktion jedoch vorzeitig."

Die Auktion wurde also nach einem Tag beendet, nicht einen Tag vor dem Ende der Auktion.

Die Vermutung von Best Friend ist somit grundlos.
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[2.3.1] Best Friend antwortet auf KvR
27.01.2013 12:57
Benutzer KvR schrieb:
Benutzer Best Friend schrieb:
Vielleicht verlief ja auch der Gebotsverlauf nicht den Wertvorstellungen des Verkäufers entsprechend.

Zitat aus der Meldung von teltarif.de:
"Gut einen Tag später beendete der Verkäufer die Auktion jedoch vorzeitig."

Die Auktion wurde also nach einem Tag beendet, nicht einen Tag vor dem Ende der Auktion.

Die Vermutung von Best Friend ist somit grundlos.

An welcher Stelle sprach ich davon, dass die Auktion einen Tag vor Ende beendet wurde?
Kann der Gebotsverlauf also nur am Tag vor dem Ende der Auktion nicht den Vorstellungen des VK entsprechen?
Nicht unwahrscheinlich, dass der VK den Wagen nicht nur über Ebay anbot (absolut nicht unüblich) und der Verlauf nicht darauf schließen ließ, dass das Angebot welches er außerhalb Ebays erhalten hatte erreicht werden würde.
Nicht jeder Anbieter verlässt sich darauf, dass die Gebote in letzter Sekunde in die Höhe schießen.