Benutzer rainbow schrieb:
Wie wäre es, wenn dem Bieter das Recht zustünde zu erklären: "Ich nehme die Ware trotz des Defektes." Dagegen sollte doch ein ehrlicher Verkäufer nichts einzuwenden haben. Im Gegenteil, er könnte sich über die Großzügigkeit des Bieters freuen.
Offen bleibt dabei aber, wie schwerwiegend der Defekt ist.
Wenn - um bei dem Beispielfall zu bleiben - jemand in den parkenden Mercedes hineingefahren wäre oder der Noch-Eigentümer einen (unverschuldeten) Unfall gehabt hätte, wäre es mit der "Großzügigkeit" des Bieters wohl sehr schnell vorbei.
Hier ist wieder einmal deutlich erkennbar, daß es gerade bei Autoverkäufen im Internet jede Menge an unseriösen Partnern mit großteils mafiösen Strukturen gibt, welche vor allem unbedarfte und unkritische private Verkäufer (aber auch Käufer) über den Tisch ziehen möchten.
Hier kommt noch der besondere "Charme" hinzu, daß der potentielle Käufer, der weder die Auktion erfolgreich gewonnen hat, noch bereits in irgendeiner Form in Vorleistung getreten ist, glaubt, ein Recht auf ein Auto zum Schnäppchenpreis zu haben und dieses auch noch juristisch einzuklagen versucht.
Somit sollte gerade dieses Beispiel allen potentiellen Käufern und Verkäufern von Fahrzeugen auf Internet-Plattformen zeigen, daß es dabei 99% mehr oder weniger unseriöse Teilnehmer gibt und sich sowohl deshalb, als auch, weil man komplexe, sperrige und hochpreisige Dinge wie Autos sinnvollerweise erst nach einer vorherigen persönlichen Besichtigung und ggf. Probefahrt / unabhängiger Überprüfung des Zustandes kauft bzw. nicht an Unbekannte, die gern mit Falschgeld oder ungedeckten Schecks "zahlen" oder einfach den Wagen in entlegenen Gegenden mit Waffengewalt abnehmen, verkauft.
Wenn der Verkäufer die einschlägigen Polizei-Ratgeberseiten gelesen und beachtet hätte, hätte er sich in diesem Fall erheblichen Aufwand und das Risiko, trotz der bisher 2 gewonnenen Gerichtsverfahren immer noch bei BGH unterliegen zu können, erspart.
Geiz ist nun mal nicht immer geil.