Urteil: eBay-Nutzer muss Apple iPhone für 1 Euro verkaufen
Beim Verkauf auf eBay
sollte man besser Sorgfalt walten lassen
Montage: teltarif.de
Ein eBay-Verkäufer, der sein
Apple iPhone 3G S zum Preis von 1 Euro auf der
Auktionsplattform angeboten hatte, muss dieses tatsächlich zu diesem Preis verkaufen.
Allerdings: Grundsätzlich kann ein Verkäufer sich auf einen Irrtum berufen und den Kaufvertrag
wirksam anfechten, wie das Amtsgericht
Bremen (Az.: 23 C 0317/12, Urteil vom 5. Dezember 2012) jüngst entschieden hat.
Gericht: eBay-Nutzer muss iPhone zum Kaufpreis von 1 Euro herausgeben
Beim Verkauf auf eBay
sollte man besser Sorgfalt walten lassen
Montage: teltarif.de
Im konkreten Fall war dem Verkäufer allerdings kein offensichtlicher Irrtum unterlaufen (wie etwa
das versehentliche Einstellen als "Sofortkauf" für 1 Euro), sondern der iPhone-Besitzer hatte
eigener Aussage zufolge vergessen, einen Mindestpreis für die Auktion festzulegen. Nachdem er sich
geweigert hatte, das Gerät an den Höchstbietenden für 1 Euro zu verkaufen, verklagte dieser ihn
auf Herausgabe des Geräts.
Der eBay-Verkäufer argumentierte vor Gericht, es sei kein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen, da er die Festlegung des Mindestgebotes vergessen habe. Das sah das Bremer Amtsgericht allerdings nicht so: Grundsätzlich könne sich ein Verkäufer zwar auf einen Irrtum berufen und dann den Kaufvertrag anfechten. Im vorliegenden Fall sei dieser Irrtum jedoch nicht ersichtlich - das vergessene Mindestgebot rechtfertige nicht die Annahme eines solchen Irrtums.
Die Forderung des Klägers, das iPhone 3G S für 1 Euro zu erhalten, verstoße auch nicht gegen Treu und Glauben, meinte das Gericht. Auch wenn der Wert des Smartphones den Kaufpreis um das 220-fache übersteige, könne daraus noch kein zwingender Rückschluss gezogen werden. Denn bei Online-Auktionen werde der Wert typischerweise auch durch andere Faktoren wie die Zahl der Mitbieter bestimmt.
Sofortkauf statt Auktion: Verkäufer kann sich auf Irrtum berufen
Stellt ein Verkäufer ein Angebot versehentlich als "Sofort-Kaufen"-Angebot anstelle einer normalen Auktion ein, kann er nach einer früheren Entscheidung des Landgerichts Köln (Az.: 18 O 150/10, Urteil vom 30.11.2010) den Kauf anfechten. Seinerzeit hatte ein eBay-Nutzer seinen Whirlpool irrtümlich als Sofortkauf für 1 Euro angeboten - der Käufer klagte anschließend auf Herausgabe des Whirlpools zu diesem Preis. Das Gericht wies die Klage jedoch ab: Es handle es sich um einen Erklärungsirrtum, der den eBay-Verkäufer zur Anfechtung des Kaufvertrags berechtige.