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Juristen sind gefragt


16.01.2013 19:48 - Gestartet von peso
Kann man eigentlich den Kunden zu einer OnlineRechnung zwingen? M.E. ist die Zustellung einer Rechnung ein vorauszusetzender Vertragsbestandteil. Wie will der Anbieter seinen Anspruch mitteilen, wenn der Kunde keine Rechnung erhält?

peso
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[1] tatort antwortet auf peso
16.01.2013 23:12
Benutzer peso schrieb:
Kann man eigentlich den Kunden zu einer OnlineRechnung zwingen? M.E. ist die Zustellung einer Rechnung ein vorauszusetzender Vertragsbestandteil. Wie will der Anbieter seinen Anspruch mitteilen, wenn der Kunde keine Rechnung erhält?

peso
Du wirst ja nicht zur online-Rechnung gewungen. Du sollst lediglich die Papierrechnung künftig bezahlen.
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[1.1] d-dorfer antwortet auf tatort
16.01.2013 23:37
Benutzer tatort schrieb:
Benutzer peso schrieb:
Kann man eigentlich den Kunden zu einer OnlineRechnung zwingen? M.E. ist die Zustellung einer Rechnung ein vorauszusetzender Vertragsbestandteil. Wie will der Anbieter seinen Anspruch mitteilen, wenn der Kunde keine Rechnung erhält?

peso
Du wirst ja nicht zur online-Rechnung gewungen. Du sollst lediglich die Papierrechnung künftig bezahlen.

Natürlich soll man die Rechnung bezahlen, oder genauer: den Rechnungsbetrag. Aber nicht das Papier, den Toner und das Porto extra! Diese Kosten sollten im Tarif bereits berücksichtigt sein.


Was würdet Ihr davon halten, wenn auf der Kaufhausrechnung unten noch ein Posten über 50 ct für die Papierrechnung aufgeführt wäre?

Ich weiß auch, dass die Papierrechnung leider fast überall extra kostet, z. B. auch beim Telekom Festnetzanschluss. Aber hier habe ich auch einen Internetzugang mit Flatrate gebucht, aber ein Mobilfunkvertrag steht nicht zwingend mit einem Interbnetzugang in Zusammenhang.
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[1.2] LilaFox antwortet auf tatort
16.01.2013 23:43
Benutzer tatort schrieb:
Benutzer peso schrieb:
Kann man eigentlich den Kunden zu einer OnlineRechnung zwingen? M.E. ist die Zustellung einer Rechnung ein vorauszusetzender Vertragsbestandteil. Wie will der Anbieter seinen Anspruch mitteilen, wenn der Kunde keine Rechnung erhält?

peso
Du wirst ja nicht zur online-Rechnung gewungen. Du sollst lediglich die Papierrechnung künftig bezahlen.

Es gibt nix gegen die online-Rechung ausser das die gefälligst auch mal zugestellt werden sollte. Und nicht.. gehen sie online. Klicken sie sich durch zich seiten um dann nochmal ein Passwort einzugeben um sich die Rechnung in zwei teil Dateien herunter zuladen.

ECHT nervend!

Wozu gibt es denn E-Mail-Anhänge?

Von mir aus sollen sie die mit dem Account-Kennwort Verschlüsseln. Hauptsache man muss nicht ständig auf die Seite.

Gerade die Steuererklärung macht man nur ein mal im Jahr... Und wenn man dann das Handy absetzt, fehlen oft einige Monate Rechnungen.

In dem E-Mails gehen sie weniger verloren als durch die automatisch Lösung beim Provider.

Da reicht nicht mal ein Jahr vorhaltezeit, da man ja die Steuer nicht immer Fristgerecht macht. ;-)