Wenn DVB-S nicht möglich ist (weil keine freie Sicht zum Satelliten besteht, oder der Vermieter die Erlaubnis für die Schüssel nicht erteilt, oder man unterwegs ist), ist DVB-T die einzig sichere Möglichkeit, sich unabhängig zu informieren.
Es gibt viele Urteile wo SAT-Nutzer Recht bekommen haben und der Vermieter nichts dagegen machen konnte. Deutsche Urteile hängen bekanntlich aber wohl von Laune und dem Alkoholpegel der jeweiligen Richter ab.
Alternativen wären:
Satellitenschüssel direkt hinter dem Fenster. Klappt einwandfrei. Oder halt auf dem evtl. vorhandenen Balkon ohne das es jemand überhaupt sehen würde.