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Erhaltet DVB-T ; ÖR vs. Kontrolle


18.01.2013 00:20 - Gestartet von LTEphone
Ich wohne in einer Wohnung mit Fenster nach Norden. Satellit scheidet deshalb bei mir schon mal aus. Kabel-Analog wird über die Hausverwaltung abgerechnet und für Kabel-Digital müsste man extra zahlen. Ich habe zwei DVB-T-Empfänger (portabel) zusätzlich zu meinem älteren Kabel-Analog-Fernseher.

Am meisten nutze ich jedoch die DVB-T-Geräte, weil sie überall in der Wohnung funktionieren, und auch unterwegs funktionieren sie einwandfrei. In meiner Gegend wird nur der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf DVB-T ausgestrahlt, und das ist auch gut so.

Ich bin der Ansicht, dass die öffentlich-rechtlichen Sender den Politikern und Unternehmen/Versicherungen sehr genau auf die Finger schauen und Missstände aufdecken. Ich darf aber auch daran erinnern, dass das erst seit ungefähr Mitte der Achtziger Jahre so ist, also etwa, seitdem sich Privatsender mehr und mehr durchsetzen konnten (Konkurenz).

Auf den Quatsch, der bei RTL und Pro7/Sat1 heutzutage läuft, kann ich allerdings getrost verzichten.

Für den Erhalt des Bildungsniveaus in unserem Land und somit für den Erfolg unseres Landes ist es sehr wichtig, dass das heute noch sehr hochwertige öffentlich-rechtliche Fernsehen in seiner jetzigen Form erhalten bleibt. Dazu gehört auch der unidirektionale Broadcast- Verbreitungsweg, wie er bei DVB-T und DVB-S vorliegt.

IP-TV kann, wenn überhaupt, nur eine Ergänzung sein, denn es ist unsicher (Viren) und kann zentral kontrolliert werden ("wer schaut sich wann und wie oft und an welchem Ort in welchem Programm welche Sendung an?",etc...), was dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung abträglich wäre.

Wer wann und wie oft welche Sendung schaut, wird bei IP-TV alles vom Anbieter für eine lange Zeit gespeichert. Bei Kabel Digital mit Rückkanalfähigem Verstärker kann auch zentral kontrolliert werden, wer wann welches Programm schaut.

Wenn DVB-S nicht möglich ist (weil keine freie Sicht zum Satelliten besteht, oder der Vermieter die Erlaubnis für die Schüssel nicht erteilt, oder man unterwegs ist), ist DVB-T die einzig sichere Möglichkeit, sich unabhängig zu informieren.

Deshalb muss DVB-T erhalten bleiben (ÖR), und zwar ohne Rückkanal und ohne Anmeldepflicht (vgl. Mobilfunk, wo Zugang nur nach Anmeldung möglich ist).


Wenn die Privaten aus DVB-T draussen sind, werden vielleicht noch mehr Frequenzen für LTE(-Advanced) frei. Aber die Öffentlich-Rechtlichen müssen bleiben.


LTEphone

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[1] Melvis antwortet auf LTEphone
18.01.2013 02:22
Wenn DVB-S nicht möglich ist (weil keine freie Sicht zum Satelliten besteht, oder der Vermieter die Erlaubnis für die Schüssel nicht erteilt, oder man unterwegs ist), ist DVB-T die einzig sichere Möglichkeit, sich unabhängig zu informieren.


Es gibt viele Urteile wo SAT-Nutzer Recht bekommen haben und der Vermieter nichts dagegen machen konnte. Deutsche Urteile hängen bekanntlich aber wohl von Laune und dem Alkoholpegel der jeweiligen Richter ab.


Alternativen wären:

Satellitenschüssel direkt hinter dem Fenster. Klappt einwandfrei. Oder halt auf dem evtl. vorhandenen Balkon ohne das es jemand überhaupt sehen würde.

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[2] huebi99 antwortet auf LTEphone
18.01.2013 11:27
Benutzer LTEphone schrieb:
Für den Erhalt des Bildungsniveaus in unserem Land und somit für den Erfolg unseres Landes ist es sehr wichtig, dass das heute noch sehr hochwertige öffentlich-rechtliche Fernsehen in seiner jetzigen Form erhalten bleibt. Dazu gehört auch der unidirektionale Broadcast- Verbreitungsweg, wie er bei DVB-T und DVB-S vorliegt.

Genuau so sehe ich das auch! Danke RTL, das durch die Beschränkung des Empfangs eines eines werbefinanzierten Senders ein Beitrag zur Erhöhung des Bildungsniveaus geleistet wird!