Benutzer ippel schrieb:
Was aber nicht geht, und da hat das Gericht recht, ist auf die Karte "Prepaid" draufzuschreiben und erst in den AGB klarzustellen, dass für bestimmte Dienste doch "Postpaid" gemeint ist.
Natürlich nicht, wo kämen wir denn hin, würde man von einem Kunden verlangen,. des Lesens mächtig zu sein. Aus diesem Grund müssen amerikanische Anbieter auf die Mikrowelle ja auch draufschreiben, daß man keine Haustiere damit erwärmen darf. Und in Kürze wird auch dagegen jemand klagen, weil er ja Analphabet ist und deshalb seinen Hamster geschmort hat.
Du liest dir also jegliche Prosa durch, die irgendwie in Zusammenhang mit einem Vertragsschluss steht und zusätzlich auch noch alle Bedienungsanleitungen Cover-to-Cover?
Es geht hier darum, dass in den AGB etwas "versteckt" wird, was man nicht erwarten würde, oder was im Widerspruch zu den angebotenen Leistungen steht. Viele Prepaid-Karten werden mit "volle Kostenkontrolle" beworben (z.B. die Xtra-Card von T-Rosa), dies ist aber nicht gegeben, wenn Leistungen auch über das eigentliche Limit der Karte berechnet werden können. Und diese Limitierung ist ja nun mal der Sinn und Zweck eine Prepaid-Karte. Nach deiner Logik dürfte ein Online-Versandhaus dir statt deinem gekauften MP3-Player auch einen Ziegelstein schicken, wenn dies auf Seite 21 in der zweiten Anlage zu den AGB steht.
Folgender Satz dürfte einige Postings nach sich ziehen, aber trotzdem:
Natürlich sollte man sich *nach Möglichkeit* Vertragsdokumente durchlesen, aber dies ist nicht immer möglich oder sogar sinnvoll.
Denn (an alle Leute, die behaupten, dass sie sich IMMER ALLES durchlesen):
AGBs, Nutzungsbedingungen, Hausordnungen, etc. sind in vielen Fällen nur zur rechtlichen Absicherung des Ausgebenden von dem, was eigentlich "klar sein sollte". Zumindest sollten sie keine "Überraschungen" enthalten. Leider werden gerade AGBs immer häufiger aber genau so eingesetzt (und in einigen Fällen dann von den von dir so verhassten Gerichten für uns Kaulquappen kassiert). Klar sollte man bei "wichtigeren" Verträgen die Vertragsdokumente durchlesen, also z.B. Mobilfunkvertrag, Autokauf, Mietvertrag, ...
ABER (ich hasse es auch, wenn jemand schriftlich schreit, aber hier muss es mal sein):
NIEMAND KANN ALLE VERTRAGSRELEVANTEN DOKUMENTE BEI JEDEM VERTRAGSSCHLUSS LESEN! Wer das Gegenteil behauptet, der hat Folgendes sicher vorher gelesen:
- die Nutzungsbedingungen dieses Forums
- die tausend Seiten Text in dem millimetergroßen Fenster bei der Installation/Erstverwendung jeder Software
- AGBs, Nutzungsbedingungen, Hausordnungen bei jede(r/m)
- Tankstelle bei jeder Tankung
- Supermarkte bei jedem Einkauf
- Restaurantbesuch
- Kinobesuch
- Toilettengang im Einkaufszentrum
- Internetdienst
- Geldautomat
- Fahrt mit Bus, Bahn, Taxi
- Copy Shop
- Reinigung
- Saufgelage in der Kneipe
- Anruf bei der Auskunft
- Anruf über Call-by-Call ohne Anmeldung
- Parken im Parkhaus
- Arztbesuch
- Gewinn/Glücksspielteilnahme (Lotto)
- Friseurbesuch
- Besuch der Badeanstalt
- Zigarettenautomaten
- Brötchenkauf beim Bäcker
- Betreten eines Bahnhofs
...
*"bei jedem": bei weiterm Vertragsschluss braucht natürlich nur der Stand mit der beim letzten Mal gelesenen Version verglichen werden und es muss nur der ganze Text gelesen werden, wenn sich dieser verändert hat
Viel Spaß beim Lesen!