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Amerikanische Verhältnisse


06.03.2013 11:05 - Gestartet von ippel
"All-you-can-eat außer alkoholische Getränke."

Folgt man der Argumentation des Gerichts, ist das nicht zulässig.

Bei Mobilfunkverträgen hätte ein Bestand dieses Urteils eben zur Folge, daß es kein Roaming und Mehrwertdienste als Prepaid mehr gibt. ganz einfach. Ich bin sicher der Verbraucherschutzverein freut sich auf die dann eintrudelnde Post von dankbaren Kunden.

Aber bis dahin gibt es ja noch einige Gerichtsinstanzen. Aber offenbar setzt sich auch in Deutschland wohl bei Gerichten immer mehr die Ansicht durch, der Bürger sei eine hirnlose Kaulquappe die eine Vormund braucht.
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[1] Kai Petzke antwortet auf ippel
06.03.2013 11:52
Benutzer ippel schrieb:
"All-you-can-eat außer alkoholische Getränke."

Folgt man der Argumentation des Gerichts, ist das nicht zulässig.

Natürlich ist es zulässig, Flatrates oder Prepaid-Dienste einzuschränken. Niemand hat den Anbietern verboten, auf einer Prepaid-Karte nur die Dienste zu inkludieren, die wirklich Prepaid abgerechnet werden können. Alle anderen Dienste sind dann gesperrt und werden erst nach Abschluss eines zusätzlichen Postpaid-Vertrags freigeschaltet.

Was aber nicht geht, und da hat das Gericht recht, ist auf die Karte "Prepaid" draufzuschreiben und erst in den AGB klarzustellen, dass für bestimmte Dienste doch "Postpaid" gemeint ist.


Kai
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[1.1] ippel antwortet auf Kai Petzke
06.03.2013 13:28
Benutzer Kai Petzke schrieb:
Niemand hat den Anbietern verboten, auf einer Prepaid-Karte nur die Dienste zu inkludieren, die wirklich Prepaid abgerechnet werden können. Alle anderen Dienste sind dann gesperrt und werden erst nach Abschluss eines zusätzlichen Postpaid-Vertrags freigeschaltet.

Wie ich bereits schrieb, weil Gerichte den Bürger den geistigen Status einer Amöbe zubilligen, gibt es eben bald kein Prepaid mehr für Roaming.

Was aber nicht geht, und da hat das Gericht recht, ist auf die Karte "Prepaid" draufzuschreiben und erst in den AGB klarzustellen, dass für bestimmte Dienste doch "Postpaid" gemeint ist.

Natürlich nicht, wo kämen wir denn hin, würde man von einem Kunden verlangen,. des Lesens mächtig zu sein. Aus diesem Grund müssen amerikanische Anbieter auf die Mikrowelle ja auch draufschreiben, daß man keine Haustiere damit erwärmen darf. Und in Kürze wird auch dagegen jemand klagen, weil er ja Analphabet ist und deshalb seinen Hamster geschmort hat.
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[1.1.1] Müller2 antwortet auf ippel
06.03.2013 13:39
Benutzer ippel schrieb:

Natürlich nicht, wo kämen wir denn hin, würde man von einem Kunden verlangen,. des Lesens mächtig zu sein. Aus diesem Grund müssen amerikanische Anbieter auf die Mikrowelle ja auch draufschreiben, daß man keine Haustiere damit erwärmen darf. Und in Kürze wird auch dagegen jemand klagen, weil er ja Analphabet ist und deshalb seinen Hamster geschmort hat.

Da die Zahl der (funktionalen) Analphabeten nicht zuletzt dank des gewaltigen Reformeifers unserer Bildungspolitiker ja immer weiter ansteigt, könnten ikonographische Warnhinweise auch bei uns durchaus hilfreich sein.
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[1.1.2] GrößterNehmer antwortet auf ippel
06.03.2013 16:13
Benutzer ippel schrieb:
Was aber nicht geht, und da hat das Gericht recht, ist auf die Karte "Prepaid" draufzuschreiben und erst in den AGB klarzustellen, dass für bestimmte Dienste doch "Postpaid" gemeint ist.

Natürlich nicht, wo kämen wir denn hin, würde man von einem Kunden verlangen,. des Lesens mächtig zu sein. Aus diesem Grund müssen amerikanische Anbieter auf die Mikrowelle ja auch draufschreiben, daß man keine Haustiere damit erwärmen darf. Und in Kürze wird auch dagegen jemand klagen, weil er ja Analphabet ist und deshalb seinen Hamster geschmort hat.
Du liest dir also jegliche Prosa durch, die irgendwie in Zusammenhang mit einem Vertragsschluss steht und zusätzlich auch noch alle Bedienungsanleitungen Cover-to-Cover?

Es geht hier darum, dass in den AGB etwas "versteckt" wird, was man nicht erwarten würde, oder was im Widerspruch zu den angebotenen Leistungen steht. Viele Prepaid-Karten werden mit "volle Kostenkontrolle" beworben (z.B. die Xtra-Card von T-Rosa), dies ist aber nicht gegeben, wenn Leistungen auch über das eigentliche Limit der Karte berechnet werden können. Und diese Limitierung ist ja nun mal der Sinn und Zweck eine Prepaid-Karte. Nach deiner Logik dürfte ein Online-Versandhaus dir statt deinem gekauften MP3-Player auch einen Ziegelstein schicken, wenn dies auf Seite 21 in der zweiten Anlage zu den AGB steht.

Folgender Satz dürfte einige Postings nach sich ziehen, aber trotzdem:
Natürlich sollte man sich *nach Möglichkeit* Vertragsdokumente durchlesen, aber dies ist nicht immer möglich oder sogar sinnvoll.

Denn (an alle Leute, die behaupten, dass sie sich IMMER ALLES durchlesen):
AGBs, Nutzungsbedingungen, Hausordnungen, etc. sind in vielen Fällen nur zur rechtlichen Absicherung des Ausgebenden von dem, was eigentlich "klar sein sollte". Zumindest sollten sie keine "Überraschungen" enthalten. Leider werden gerade AGBs immer häufiger aber genau so eingesetzt (und in einigen Fällen dann von den von dir so verhassten Gerichten für uns Kaulquappen kassiert). Klar sollte man bei "wichtigeren" Verträgen die Vertragsdokumente durchlesen, also z.B. Mobilfunkvertrag, Autokauf, Mietvertrag, ...

ABER (ich hasse es auch, wenn jemand schriftlich schreit, aber hier muss es mal sein):
NIEMAND KANN ALLE VERTRAGSRELEVANTEN DOKUMENTE BEI JEDEM VERTRAGSSCHLUSS LESEN! Wer das Gegenteil behauptet, der hat Folgendes sicher vorher gelesen:

- die Nutzungsbedingungen dieses Forums
- die tausend Seiten Text in dem millimetergroßen Fenster bei der Installation/Erstverwendung jeder Software
- AGBs, Nutzungsbedingungen, Hausordnungen bei jede(r/m)
- Tankstelle bei jeder Tankung
- Supermarkte bei jedem Einkauf
- Restaurantbesuch
- Kinobesuch
- Toilettengang im Einkaufszentrum
- Internetdienst
- Geldautomat
- Fahrt mit Bus, Bahn, Taxi
- Copy Shop
- Reinigung
- Saufgelage in der Kneipe
- Anruf bei der Auskunft
- Anruf über Call-by-Call ohne Anmeldung
- Parken im Parkhaus
- Arztbesuch
- Gewinn/Glücksspielteilnahme (Lotto)
- Friseurbesuch
- Besuch der Badeanstalt
- Zigarettenautomaten
- Brötchenkauf beim Bäcker
- Betreten eines Bahnhofs
...

*"bei jedem": bei weiterm Vertragsschluss braucht natürlich nur der Stand mit der beim letzten Mal gelesenen Version verglichen werden und es muss nur der ganze Text gelesen werden, wenn sich dieser verändert hat

Viel Spaß beim Lesen!
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[1.1.3] Kai Petzke antwortet auf ippel
06.03.2013 16:18
Benutzer ippel schrieb:

Natürlich nicht, wo kämen wir denn hin, würde man von einem Kunden verlangen, des Lesens mächtig zu sein.

Doch, man verlangt vom Kunden, dass er des Lesens mächtig ist. Das einzige, was hier verboten wurde, ist auf das Hauptformular groß draufzuschreiben: "Prepaid-Karte" und im Kleingedruckten dann zu ergänzen: "Aber in Fällen 1, 2R und 3Z ist es doch Postpaid".

Keiner verbietet den Anbietern, schon vorne groß draufzuschreiben: "Prepaid-Karte, außer Fall 1, 2R und 3Z". Voraussetzung ist lediglich, dass das alles in gleicher Schriftgröße steht. Und selbst Sternchentexte werden meisten akzeptiert.

Nur eben vorne dick "Prepaid" ohne Einschränkungen draufzuschreiben und in 30 Seiten kleingedruckten AGB irgendwo den Hinweis zu verstecken, dass es doch Postpaid ist, das geht nicht.


Kai
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[2] kammann antwortet auf ippel
06.03.2013 14:05
Benutzer ippel schrieb:

Bei Mobilfunkverträgen hätte ein Bestand dieses Urteils eben zur Folge, daß es kein Roaming und Mehrwertdienste als Prepaid mehr gibt. ganz einfach.
Das trifft aber nur die Prepaid-Anbieter, die kein Echtzeit-Billing für Roaming implementiert haben.

Die Prepaidkarten der Netzbetreiber in Deutschland nutzen meines Wissens alle den CAMEL-Standard für Prepaid-Billing im Roaming
(siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Customised_Applications_for_Mobile_networks_Enhanced_Logic).

Ankommende Gespräche und abgehende Datenverbindungen im Roaming laufen ohnehin direkt über das Heimatnetz, nur abgehende Gespräche würden von dem Roaming-Partner direkt hergestellt und erst später verrechnet werden. Mit CAMEL werden auch abgehenden Verbindungen über das Heimatnetz aufgebaut, so dass dort eine Guthabenverrechnung in Echtzeit möglich ist.
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[3] sushiverweigerer antwortet auf ippel
06.03.2013 14:18
Benutzer ippel schrieb:

Aber bis dahin gibt es ja noch einige Gerichtsinstanzen. Aber offenbar setzt sich auch in Deutschland wohl bei Gerichten immer mehr die Ansicht durch, der Bürger sei eine hirnlose Kaulquappe die eine Vormund braucht.

Zum Glück hat die Abz.ockerpartei FDP noch kein Monopol bei der Besetzung von Richterstellen und Urteile werden immer noch "im Namen des Volkes" gesprochen.

Mal davon abgesehen davon liest sich wirklich keine S.a.u AGB durch (außer mir vermutlich).



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[3.1] ippel antwortet auf sushiverweigerer
06.03.2013 14:23
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Urteile werden immer noch "im Namen des Volkes" gesprochen.

Das werden sie einer jeden Diktatur auch.

Mal davon abgesehen davon liest sich wirklich keine S.a.u AGB durch (außer mir vermutlich).

Wer meint, sich Verträge nicht durchlesen zu müssen, muß das auch nicht. Nur muß er dann auch die Konsequenzen dafür tragen.
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[3.1.1] sushiverweigerer antwortet auf ippel
06.03.2013 14:26
Benutzer ippel schrieb:
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Urteile werden immer noch "im Namen des Volkes" gesprochen.

Das werden sie einer jeden Diktatur auch.

Mal davon abgesehen davon liest sich wirklich keine S.a.u AGB durch (außer mir vermutlich).

Wer meint, sich Verträge nicht durchlesen zu müssen, muß das auch nicht. Nur muß er dann auch die Konsequenzen dafür tragen.

Kannst du ja auch gerne machen. Die Mehrheit der Bevölkerung hat andere Ansprüche an den Staat als xxx neoliberalen Spinn.er.
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[3.1.1.1] ippel antwortet auf sushiverweigerer
06.03.2013 14:36
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Kannst du ja auch gerne machen. Die Mehrheit der Bevölkerung hat andere Ansprüche an den Staat als xxx neoliberalen Spinn.er.

Die Mehrheit der Bevölkerung möchte also keine Verträge durchlesen und hinterher sich beschweren????????

Erstens ist dies natürlich nicht der Fall und zweitens, selbst wenn es so wäre, würde dies dann zu amerikanischen Verhältnissen führen (dort allerdings aufgrund der Anwälte). Aber auch das verhindert nicht, daß dann jeder Kunde die Konsequenzen in Form von deutlich höheren Preisen trägt.
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[3.1.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf ippel
06.03.2013 14:46
Benutzer ippel schrieb:

Die Mehrheit der Bevölkerung möchte also keine Verträge durchlesen und hinterher sich beschweren????????

Genau so verhält es sich. Und da ist es doch gut, dass es Gerichte gibt, die noch Urteile im Namen des Volkes sprechen.
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[3.1.1.1.1.1] ippel antwortet auf sushiverweigerer
06.03.2013 14:52
Benutzer sushiverweigerer schrieb:

Genau so verhält es sich. Und da ist es doch gut, dass es Gerichte gibt, die noch Urteile im Namen des Volkes sprechen.

Die Mehrheit der Bevölkerung der Südstaaten in den USA wollte damals auch die Sklaverei.

Und ich bin sicher, eine große zahl von Leuten möchte auch die Lynchjustiz. Und im Dritten Reich wollten viele Menschen auch keine Juden oder "Erbkranke" sehen.

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[3.1.1.1.1.1.1] sushiverweigerer antwortet auf ippel
06.03.2013 15:00
Benutzer ippel schrieb:

Die Mehrheit der Bevölkerung der Südstaaten in den USA wollte damals auch die Sklaverei.

Na da ist es doch schön, dass sich die Menschheit weiterentwickelt hat ;-).
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[3.1.1.1.1.1.1.1] ippel antwortet auf sushiverweigerer
06.03.2013 15:22
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Na da ist es doch schön, dass sich die Menschheit weiterentwickelt hat ;-).

Darum ging es nicht. Damals wollte die Mehrheit der Bevölkerung nicht selten genau das, was ich beschrieb.
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[3.1.1.1.1.2] grafkrolock antwortet auf sushiverweigerer
06.03.2013 15:57
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Die Mehrheit der Bevölkerung möchte also keine Verträge durchlesen und hinterher sich beschweren????????
Genau so verhält es sich. Und da ist es doch gut, dass es Gerichte gibt, die noch Urteile im Namen des Volkes sprechen.
Ein solches Volk würde es nicht anders verdienen, als in Sklaverei zu leben.
Ich nehme für mich und die meinen hingegen durchaus in Anspruch, Gehirn zu besitzen.
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[3.1.2] Ali.As antwortet auf ippel
08.03.2013 09:54
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
Urteile werden immer noch "im Namen des Volkes" gesprochen.

Benutzer ippel schrieb:
Das werden sie einer jeden Diktatur auch.


Sicher?
In der Diktatur, in der Du geboren und aufgewachsen bist: ja.
Aber im NS "im Namen des Führers", IIRC.


Ich gebe Dir allerdings Recht, daß Sushi irrt, wenn er glaubt, "im NAMEN des Volkes" bedeute umstandslos dasselbe wie "im INTERESSE des Volkes" (und "Volk" bedeute die "kleinen Leute", den "Otto Normalverbraucher").

Sondern die Formel "im Namen des ..." verweist lediglich auf den "Souverän", auf den die Rechtsprechung im besonderen und die Staatsgewalt im allgmeinen legitimatorisch zurückgeführt wird.

Und so wurde "im Namen des Königs" beim Übergang von der Monarchie zur Volkssouveränität durch "im Namen des Volkes" ersetzt.

_______________­__________­__________­_______________
Dieser Beitrag antwortet auf:
https://www.teltarif.de/forum/s50253/1-7.html
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[3.2] paeffgen antwortet auf sushiverweigerer
06.03.2013 14:30
Benutzer sushiverweigerer schrieb:
(...) Mal davon abgesehen davon liest sich wirklich keine S.a.u AGB durch (außer mir vermutlich).

Damit magst du sogar Recht haben, aber: Wer trägt für diese Nachlässigkeit die Verantwortung? Freiheit und Verantwortung sind zwei Seiten derselben Medaille, und ich bin froh, daß es noch Parteien gibt, die genau dafür stehen.
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[3.2.1] sushiverweigerer antwortet auf paeffgen
06.03.2013 14:59
Benutzer paeffgen schrieb:

Freiheit und Verantwortung sind zwei Seiten derselben Medaille, und ich bin froh, daß es noch Parteien gibt, die genau dafür stehen.

Die 4% Partei genau. Also sehen es 96% der Leute anders. Du bist eine Randgruppe, sei froh dass unsere Gesellschaft so tolerant ist ;-).

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[4] GrößterNehmer antwortet auf ippel
06.03.2013 14:55
Benutzer ippel schrieb:
"All-you-can-eat außer alkoholische Getränke."

Folgt man der Argumentation des Gerichts, ist das nicht zulässig.
Nein, dass ist etwas völlig anderes. Das ist eine Flatrate, bei der es die angebotene Leistung uneingeschränkt zum Festpreis gibt, egal ob vorher oder hinterher bezahlt. Und das ist durchaus nicht nur in Amerika üblich (z.B. All-Net-Flat ohne Mehrwertdienste, Sonderrufnummern, Datenflat mit Geschwindigkeitsreduzierung).

Möchtest du den Sachverhalt mit der Restaurantindustrie vergleichen wäre das eher so:

Du veranstaltest eine Feier in deiner Stammkneipe. Da du weißt, dass einige deiner Leute oft kein Ende finden können, gibst du dem Wirt (der auch Bürgermeister und Pfarrer ist [ohne weitere Bedeutung, nur aus dramaturgischen Zwecken]) 1000 Euro und sagst ihm, dass die Leute selbst bezahlen oder nach Hause gehen sollen, wenn der Betrag aufgebraucht ist. Zwei Tage später will er dann 300 Euro von dir haben. Als der Schnaps zur Neige ging, hat er sich von seinem Bruder, dem Supermarktbesitzer ein paar Kartons mit diversen Spirituosen bringen lassen, was übrig bleibt, sollte dieser zurück kriegen, abgerechnet würde später. Nun konnte der Wirt das ja nicht von den 1000 Euro abziehen, weil er nicht wusste, was das kosten würde. Also hat er weiter ausgeschenkt und nur seine Getränke davon abgezogen. Die letzten zwei Saufkumpanen hat er dann bei erreichen des Limits nach Hause geschickt. Die 300 Euro sind nun das, was sein Bruder ihm berechnet und natürlich will er das von dir wieder haben.

Es ist ja nicht so, dass sich Leute eine Prepaid-Karte kaufen, weil sie kein Bankkonto haben, sondern in den meisten Fällen, weil sie die Kostenkontrolle haben wollen. Wenn man z.B. seinem Kind ein Prepaid-Handy kauft, will man nicht irgendwann eine Rechnung bekommen, weil es 50 Mal bei DSDS für den süßen Kevin angerufen oder auf der Klassenfahrt nach Malmö die Oma angerufen hat.
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[4.1] ippel antwortet auf GrößterNehmer
06.03.2013 15:21
Dein Beispiel hat nur einen kleinen Schönheitsfehler: Du hattest zuvor mit dem Wirt einen Vertrag, der durchaus die Möglichkeit enthielt (auf die auch noch extra hingewiesen wurde), daß es zu einer späteren Nachberechnung kommen kann, wenn manche Gäste exotische Cocktails haben wollen.
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[4.1.1] GrößterNehmer antwortet auf ippel
06.03.2013 16:40
Benutzer ippel schrieb:
Dein Beispiel hat nur einen kleinen Schönheitsfehler: Du hattest zuvor mit dem Wirt einen Vertrag, der durchaus die Möglichkeit enthielt (auf die auch noch extra hingewiesen wurde), daß es zu einer späteren Nachberechnung kommen kann, wenn manche Gäste exotische Cocktails haben wollen.

Der Wirt hat halt gesagt, dass du es natürlich bezahlen musst, wenn die Gäste etwas kaputt machen oder sonst irgendwie Kosten verursachen.

In dem Fall würdest du also ruhigen Gewissens zahlen, weil der Wunsch der Gäste ursächlich dafür war, dass der Wirt den Nachschub geordert hat? Obwohl es komplett gegensätzlich zu deiner Intention bei Vertragsschluss ist? Was wäre, wenn die Gäste nach 1000 Euro den Wunsch geäußert hätten, weiter zu trinken? Damit hätten Sie ja auch Kosten verursacht.

Dein Argument kommt mir irgendwie so rüber, als ob alles rechtlich okay wäre, wenn man es nur irgendwo in AGBs versteckt. Ich würde dich gerne mal sehen, wenn du für 50 Euro getankt hast und man dir an der Kasse eröffnet, dass du 200 Euro zahlen musst, weil in den AGB steht, dass bei Betankung von Fahrzeugen in deiner Farbe der vierfache Betrag anfällt, wenn die Zahl auf dem AKZ Modulo 7 keinen Rest ergibt. Dummerweise ist dein Kennzeichen HH -XY 455 und der Kassierer gut im Kopfrechnen.