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BGB


15.03.2013 09:02 - Gestartet von Stroem
Fragt sich nur wie sich die Verlängerung mit dem deutschen BGB verträgt. § 309 BGB erlaubt bei Vertragsschluss nämlich nur eine Maximallaufzeit von 2 Jahren.
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[1] spunk_ antwortet auf Stroem
15.03.2013 09:33
Benutzer Stroem schrieb:
Fragt sich nur wie sich die Verlängerung mit dem deutschen BGB verträgt. § 309 BGB erlaubt bei Vertragsschluss nämlich nur eine Maximallaufzeit von 2 Jahren.

der vertrag geht über 5 jahre - ob es eine automatische verlängerung gibt ist nicht klar. evtl. wird eher ne Info kommen mit "bitte zahlen sonst Sense"
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[1.1] Stroem antwortet auf spunk_
15.03.2013 09:54
Benutzer spunk_ schrieb:
Benutzer Stroem schrieb:
Fragt sich nur wie sich die Verlängerung mit dem deutschen BGB verträgt. § 309 BGB erlaubt bei Vertragsschluss nämlich nur eine Maximallaufzeit von 2 Jahren.

der vertrag geht über 5 jahre - ob es eine automatische verlängerung gibt ist nicht klar. evtl. wird eher ne Info kommen mit "bitte zahlen sonst Sense"

Darf aber nur zwei Jahre. Eine stillschweigende Verlängerung max. 1 Jahr. Eine Erstlaufzeit von drei oder sogar fünf Jahren ist unzulässig.
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[1.1.1] spunk_ antwortet auf Stroem
15.03.2013 10:12
Benutzer Stroem schrieb:

verlängerung gibt ist nicht klar. evtl. wird eher ne Info kommen mit "bitte zahlen sonst Sense"

Darf aber nur zwei Jahre. Eine stillschweigende Verlängerung max. 1 Jahr. Eine Erstlaufzeit von drei oder sogar fünf Jahren ist unzulässig.

so wie ich das lese gibts nichtmal irgendeine automatische Verlängerung.
ohne Vorabzahlung keine neue laufzeit.
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[1.1.2] Moneysac antwortet auf Stroem
16.03.2013 15:22
Benutzer Stroem schrieb:

Darf aber nur zwei Jahre. Eine stillschweigende Verlängerung max. 1 Jahr. Eine Erstlaufzeit von drei oder sogar fünf Jahren ist unzulässig.

Meinst du wirklich, das interessiert ein ausländisches unternehmen ohne sitz in deutschland, welches nicht mal gängigen standards genügendes impressum auf der website hat?

fraglich ist, ob BGB bzw. deutsches recht überhaupt zur anwendung kommt.