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Statt Auktionen abzubrechen


16.07.2013 16:15 - Gestartet von grafkrolock
...sollte man ohnehin lieber einen "Freund" (resp. seinen Zweitaccount) ein sehr hohes Gebot abgeben lassen und diese Auktion NACH deren regulärer Beendigung stornieren, um die Provisionskosten zu sparen.

Nur nicht zu oft machen, weil Ebay sonst hellhörig werden könnte.
Auf jeden Fall funken einem dann keine Ganoven dazwischen.
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[1] tom66 antwortet auf grafkrolock
16.07.2013 17:50
Benutzer grafkrolock schrieb:
...sollte man ohnehin lieber einen "Freund" (resp. seinen Zweitaccount) ein sehr hohes Gebot abgeben lassen und diese Auktion NACH deren regulärer Beendigung stornieren, um die Provisionskosten zu sparen.

Nur nicht zu oft machen, weil Ebay sonst hellhörig werden könnte.
Auf jeden Fall funken einem dann keine Ganoven dazwischen.

Geht doch noch einfacher, einfach den Freund bieten lassen und dann die Auktion stornieren. Somit war zum Zeitpunkt der Stornierung kein Fremder Höchstbietender und man hat noch die Kosten für den Verkauf gesparrt.
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[1.1] grafkrolock antwortet auf tom66
17.07.2013 10:23
Benutzer tom66 schrieb:
Geht doch noch einfacher, einfach den Freund bieten lassen und dann die Auktion stornieren.
Stimmt, das ist natürlich auch eine Möglichkeit.
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[1.2] garfield antwortet auf tom66
17.07.2013 11:09
Benutzer tom66 schrieb:
Geht doch noch einfacher, einfach den Freund bieten lassen und dann die Auktion stornieren. Somit war zum Zeitpunkt der Stornierung kein Fremder Höchstbietender und man hat noch die Kosten für den Verkauf gesparrt.

Hier muss ich nochmal nachfragen. Wieso spart man dadurch die Kosten? Denn es heißt doch im Artikel:

"in den eBay-AGB (Para­graph 10, Absatz 1) heißt es: "(...) Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchst­bietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurück­zunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. (...)"

Was ist (bei ebay-Auktionen) der Unterschied zwischen "vorzeitiger Beendigung des Angebots" und "Angebot zurück­nehmen und die vorliegenden Gebote streichen"?