Benutzer tom66 schrieb:
Geht doch noch einfacher, einfach den Freund bieten lassen und dann die Auktion stornieren. Somit war zum Zeitpunkt der Stornierung kein Fremder Höchstbietender und man hat noch die Kosten für den Verkauf gesparrt.
Hier muss ich nochmal nachfragen. Wieso spart man dadurch die Kosten? Denn es heißt doch im Artikel:
"in den eBay-AGB (Paragraph 10, Absatz 1) heißt es: "(...) Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen. (...)"
Was ist (bei ebay-Auktionen) der Unterschied zwischen "vorzeitiger Beendigung des Angebots" und "Angebot zurücknehmen und die vorliegenden Gebote streichen"?