Urteil: Verkauf von 250 Akkus bei eBay ist kein Privatverkauf
eBay: Nicht jeder "Privatverkauf"
ist tatsächlich einer
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Ein eBay-Nutzer, der eine große Menge an Akkus in kleinen Mengen auf
der Auktionsplattform verkauft, kann sich nicht darauf berufen, dies
als Privatperson zu tun. Vielmehr handelt es sich nach einem Urteil des Oberlandesgerichs
Hamm (Az.: 4 U 147/12, Entscheidung vom 17. Januar 2013) eindeutig um eine
gewerblichen Verkauf, bei dem das Widerrufsrecht nicht ausgehebelt werden darf.
Im konkreten Fall hatte ein User insgesamt 250 neue Akkus in verschiedenen Größen in kleinen Mengen bei eBay angeboten. Im Auktionstext fand sich der Hinweis: "Nun noch das Übliche: Privatverkauf: keine Garantie bzw. Gewährleistung, kein Rückgaberecht."
Richter setzen geringe Hürde für Annahme gewerblichen Handelns
eBay: Nicht jeder "Privatverkauf"
ist tatsächlich einer
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Das OLG Hamm sah diese Form des Verkaufs als gewerbliches Angebot und befand zudem, es handele sich
um unlautere Werbung, weil der Bieter nicht über die Identität des Verkäufers informiert und zudem
nicht auf das Bestehen eines Widerrufsrechts hingewiesen werde. An ein Handeln im
geschäftlichen Verkehr dürften "im Sinne eines effektiven Verbraucherschutzes keine zu hohen
Anforderungen gestellt werden".
Gewerbliches Handeln, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts, "setze lediglich eine auf eine gewisse Dauer angelegte, selbständige wirtschaftliche Betätigung voraus, die darauf gerichtet sei, Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt zu vertreiben". Dies habe im konkreten Fall nahegelegen, da der Beklagte "wiederholt mit gleichartigen, insbesondere auch mit neuen Gegenständen" gehandelt habe.
OLG: Woher die Ware stammt, spielt keine Rolle
Der Verkauf der Akkus in kleinen Mengen habe sich über einen längeren Zeitraum hingezogen; zudem habe der eBay-Nutzer im Auktionstext darauf hingeweisen, dass neben der angebotenen Zahl auch größere Mengen zur Verfügung stünden. Das erwecke den Anschein einer dauerhaften gewerblichen Tätigkeit, befanden die Richter. Auch die Aussage, er habe die 250 Akkus von seinem Arbeitgeber geschenkt bekommen, stehe dem nicht entgegen.