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Üble Sache...


09.07.2013 11:51 - Gestartet von RobbieG
Je nach Urteil kann das dem Fachhandel das Genick brechen. Gute Steuerfachanwälte und Steuerberater werden Sonderschichten fahren müssen....

Ja ja. Es gibt kein Handy für 1 Euro.



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[1] spunk_ antwortet auf RobbieG
09.07.2013 12:30
Benutzer RobbieG schrieb:

Ja ja. Es gibt kein Handy für 1 Euro.

sogar für weniger - die Provision hat gereicht um die komplette Grundgebühr plus Mobilfunkgerät auszugleichen (trotzdem hat der Vermittler nach dran verdienen können).

derartiges ist inzwischen Vergangenheit
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[1.1] bernd02 antwortet auf spunk_
09.07.2013 13:16
Vielleicht kommt es so der Mobilfunkanbieter geht in Vorleistung,indem er die Handys zum vollen Kaufpreis zu entsprechenden Konditionen ordert(je mehr abgenommen um so günstiger der Einkaufspreis),der einmalige Zuzahlungspreis wird nicht mehr separat erhoben,sondern wird über 24 Monate auf die Grundgebühr umgeschlagen bzw. aufgeschlagen.

Die einzigen die baden gehen,sind die freien Händler,die auf Provisionsbasis Verträge abschliessen.
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[1.1.1] bholmer antwortet auf bernd02
09.07.2013 13:50
Logisch erscheint mir die Ansicht der Finanzbeamten aus Sicht des Fiskus schon.

Der Händler kauft das Handy wo auch immer zum Einkaufspreis und kann die Mehrwertsteuer durchreichen.
Normalerweise würde er dem Kunden das Handy einschließlich seiner Marge verkaufen. Die Mehrwertsteuer auf die Differenz zwischen EK und Endverkaufspreis geht zusätzlich an den Fiskus.

Wenn der Händler seine Provision an den Kunden weitergibt und mit dem Kaufpreis verrechnet, dürfte das dem Fiskus egal sein, da die Ware ja weiterverkauft wurde. D.h. durch die Provisionsverrechnung guckt Vater Staat in die Röhre, obwohl das Handy in das Eigentum des Kunden übergeht.
Die Provisione und "Verluste" tauchen dann nur in der Bilanz des Händlers auf.

Anders sieht es aus, wenn ein altes Handy vergünstigt als Ladenhüter unter dem EK verkauft wird. Dann kann der Händler die Differenz sicher als Verlust ausweisen.

Dürfte wirklich spannend werden wie die Obersten das sehen.

(Ich bin aber weder Kaufmann noch Finanzbeamter, daher ist dieses nur ein Versuch die Argumentation aus Sicht von Michel nachzuvollziehen)
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[1.1.1.1] Mobilfunk-Experte antwortet auf bholmer
09.07.2013 15:44
Benutzer bholmer schrieb:

Wenn der Händler seine Provision an den Kunden weitergibt und mit dem Kaufpreis verrechnet, dürfte das dem Fiskus egal sein, da die Ware ja weiterverkauft wurde. D.h. durch die Provisionsverrechnung guckt Vater Staat in die Röhre, obwohl das Handy in das Eigentum des Kunden übergeht.

Wie meinst du das? Auf die Provision zahlt der Händler doch genauso Mehrwertsteuer.
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[1.1.1.1.1] SoloSeven antwortet auf Mobilfunk-Experte
09.07.2013 21:32
Benutzer Mobilfunk-Experte schrieb:
Benutzer bholmer schrieb:


Wie meinst du das? Auf die Provision zahlt der Händler doch genauso Mehrwertsteuer.

Da irgendwie eben immer alles letztendlich an den deutschen Staat fließt,(Außer groß angelegten milliardenschweren potentiellen Steuerbetrügereien, auch durchgeführt von in den ÖR zur besten Sendezeit beworbenen Geldinstituten) bleibt hier letztendlich ein immenser Steuerstundungseffekt, der erst am Auslaufdatum der vom Endkunden zu bezahlenden Vertragsgebühren endgültig bereinigt wird.
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[2] helmut-wk antwortet auf RobbieG
13.07.2013 13:01
Benutzer kel28 schrieb:
Benutzer RobbieG schrieb:
Je nach Urteil kann das dem Fachhandel das Genick brechen.

Und wenn genau dies die hintergründige Motivation wäre?

Denke ich nicht. Ein Finanzbeamter hat einen Weg gesehen, mehr Steuern einzutreiben - ob es am Ende unterm Strich wirklich mehr Geld für den Fiskus wird, ist noch ne andere Frage, siehe
https://www.teltarif.de/forum/s51676/7-10.html
Und das Gericht will ja anscheinend jetzt die Netzbetreiber zur Kasse bitten.