Steuer

Beigaben: Günstigen Smart­phones zum Handytarif droht das Aus

Bundesfinanzhof ent­scheidet über Be­steuerung von Smartphones
Von Hans-Georg Kluge

Der Bundesfinanzhof entscheidet über die Besteuerung subventionierter Smartphones. Der Bundesfinanzhof entscheidet über die Besteuerung subventionierter Smartphones.
Bild: Angelika Bentin - Fotolia.com
Das Handelsblatt berichtet [Link entfernt] in seiner heutigen Ausgabe, dass günstige Handys und Smartphones als Beigabe zu einem Mobilfunkvertrag vor dem Aus stehen könnten. Hintergrund ist ein vor dem Bundesfinanzhof anhängiges Verfahren, in dem es um steuerrechtliche Details der Abrechnung dieser Geschäfte geht. Auf die vergünstigte Abgabe von Geräten an die Verbraucher wird bislang keine oder nur eine sehr geringe Umsatzsteuer fällig, da die Kosten für das Gerät weit niedriger liegen. Das Finanzamt ist nun der Meinung, die Umsatzsteuer müsse auf den Einkaufpreis des Handys bezahlt werden.

Das Prinzip: Händler subventionieren mit Provisionen ein Handy

Der Bundesfinanzhof entscheidet über die Besteuerung subventionierter Smartphones. Der Bundesfinanzhof entscheidet über die Besteuerung subventionierter Smartphones.
Bild: Angelika Bentin - Fotolia.com
Das Prinzip scheint zunächst simpel: Viele Händler bieten Verträge der Mobilfunker an. Für jede Vermittlungsleistung erhalten sie eine Provision. Diese Provision wird oft dafür genutzt, dem Kunden ein Handy oder Smartphone vergünstigt zu verkaufen. In vielen Fällen wird das Handy dann umsonst oder für wenige Euro abgegeben. Dieser Vorgang ist bislang steuerfrei, so das Handelsblatt.

Wie die Zeitung berichtet, ist ein Fall aus dem Jahr 2004 der Stein des Anstoßes: Ein Finanzbeamter sei auf die Idee gekommen, dass Händler auch bei kostenloser Abgabe der Geräte auf den Einkaufspreis Umsatzsteuer zahlen müssten. 2008 habe das Finanzgericht Baden-Württemberg diese Sichtweise bestätigt. Da sich weitere Händler gegen diese Praxis wehrten, musste das Gericht erneut entscheiden. Nun jedoch sollten die Mobilfunker anstelle der Händler die Steuer abführen - indem die von ihnen geltend gemachte Vorsteuer in der Höhe gekürzt wird, wie die Provision der Händler als Subvention für das Handy genutzt wird. Dieser Fall wird nun vom Bundesfinanzhof entschieden (Aktenzeichen XI R 39/12).

Steuernachzahlungen möglich

Sollte der Bundesfinanzhof einem der beiden Modelle des Finanzgerichts Baden-Württemberg folgen, müssen entweder die Netzbetreiber oder die Händler mit Nachforderungen rechnen. Mögliche Nachzahlungen würden die Netzbetreiber wohl an die Kunden weiterreichen. Für betroffene Händler könnte die wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel stehen: Denn bei offenen Steuerbescheiden kann das Finanzamt noch Nachforderungen geltend machen. Üblicherweise seien davon die letzten drei bis sechs Jahre betroffen. Die fälligen Summen wären immens. Im Fall, der 2008 entschieden wurde, soll es um Steuer-Summen von knapp 600 000 Euro im Jahr gehen, die der Händler nachzahlen müsste.

So geht es weiter

Ein Urteil wird erst für Anfang 2014 erwartet. Bis dahin hat die Branche Zeit, sich auf die möglichen Folgen vorzubereiten. Das Handelsblatt zitiert einen Sprecher der Deutschen Telekom mit den Worten, man werde das Urteil bewerten, wenn es vorliegt. Auch andere Mobilfunker geben sich nach Angaben der Zeitung gelassen. Der Fall könnte auch für andere Bereiche des täglichen Lebens relevant sein. Das Finanzamt könnte nach Ansicht von Steuerrechtsexperten mit dem gleichen Denkmodell bei anderen Vermittlungs- und Lockangeboten zugreifen.

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