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anderer Name - klarer für den Verbraucher . . .


30.10.2013 14:17 - Gestartet von chickolino
Wenn eine Flatrate nach Erreichen einer Grenze auf 384 kbit/s gedrosselt wird, dann muss man sie bei der Telekom auch

Internet-Flatrate 384 kbit/s

nennen (und kann dann gerne auch dahinterschreiben - bis zu 100 GB gehen auch noch schneller)

wenn ein Mobilfunkanbieter eine Flatrate nach erreichen einer bestimmten Drosselgrenze auf 56 kbit/s drosselt - dann sollte diese eben auch

Internet-Flatrate 56 kbit/s

nennen.

. . . und wenn O2 im Mobilfunkbereich die neueren Tarife nach Erreichen einer Drosslungsgrneze sogar auf 26 kbit/s drosselt dann muss man sie auch mit

Internet-Flatrate 26 kbit/s

bezeichnen.

So weiss der Kunde dann auch was ihn erwartet.
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[1] skycab antwortet auf chickolino
30.10.2013 14:18
Benutzer chickolino schrieb:

Ja, finde ich auch.
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[2] getodavid antwortet auf chickolino
30.10.2013 14:26
Benutzer chickolino schrieb:

So weiss der Kunde dann auch was ihn erwartet.

Also künftig einfach Werbung nach der Art: "Unsere Flatrate - unbegrenzt mit 52kb/s in Internet - die ersten 100 GB sogar mit sagenhaften 50Mbit/s". Kapieren dann 99% der Leute eh nicht was gemeint ist, klingt aber ganz toll...
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[2.1] MrRob antwortet auf getodavid
30.10.2013 14:31
Die Leute werden schnell kapieren, was mit Internetflat 0,06 Mbit/s gemeint ist.
Zumindest sind sie im Bilde, dass sie keine 100 Mbit/s erwarten dürfen, womit die TelKos derzeit werben und die niemand erhält, schon gar nicht nach Verbrauch des Highspeedvolumens. Ein klarer Schritt in die richtige Richtung.

Der Nebeneffekt dabei ist, dass sich die Telkos dann gegenseitig überbieten werden, wer den Kunden die beste Mindestgeschwindigkeit bietet um den Namen der Flat so atrraktiv wie möglich zu gestalten.
Ich bin mir sicher, dass es dann auch im Mobilfunk sehr schnell die ersten Anbieter geben wird, die eine Internetflat 1 Mbit/s verkaufen wollen, anstelle der zzt. lächerlichen 0,06 Mbit/s, die sie aber derzeit noch "mit bis zu 100 Mbit/s" bewerben.
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[2.1.1] chickolino antwortet auf MrRob
30.10.2013 14:37
@MrRob
Der Nebeneffekt dabei ist, dass sich die Telkos dann gegenseitig überbieten werden, wer den Kunden die beste Mindestgeschwindigkeit bietet um den Namen der Flat so atrraktiv wie möglich zu gestalten.

genau das ist es was erreicht werden sollte (im Sinne des Kunden)

Ich bin mir sicher, dass es dann auch im Mobilfunk sehr schnell die ersten Anbieter geben wird, die eine Internetflat 1 Mbit/s verkaufen wollen, anstelle der zzt. lächerlichen 0,06 Mbit/s, die sie aber derzeit noch "mit bis zu 100 Mbit/s" bewerben.

Ja, genau darauf hoffe ich auch !

Schön wäre aber auch wenn im Mobilfunkbereich die (von weniger Kunden nd vor allem bislang nicht so intensiv genutzten) Nachtstunden mal aus der Berechnung dieser Drosselgrenzen herausfallen würden.

Ähnlich wie früher in den Telefontarifen - zum Abend bzw. in der Nacht wird es billiger . . .

Das würden den von ICH GEBE MEINER FLATRATE EINEN SINN geprägten Kundenkreisen mal zeigen das es sich ähnlich wie beim Benzin um ein begrenztes Gut handelt.
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[2.1.1.1] Telebi antwortet auf chickolino
05.12.2013 05:22
Benutzer chickolino schrieb:

Ähnlich wie früher in den Telefontarifen - zum Abend bzw. in der Nacht wird es billiger . . .

Das würden den von ICH GEBE MEINER FLATRATE EINEN SINN geprägten Kundenkreisen mal zeigen das es sich ähnlich wie beim Benzin um ein begrenztes Gut handelt.

Den Gedanken finde ich gut.
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[2.2] chickolino antwortet auf getodavid
30.10.2013 14:32
@getodavid

"Unsere Flatrate - unbegrenzt mit 52kb/s in Internet - die ersten 100 GB sogar mit sagenhaften 50Mbit/s".

so ähnlich ja - nur wäre es wünschenswert wenn man immer mit derselben Einheit misst.

Sprich:

Unsere Flatrate - unbegrenzt mit 52kb/s in Internet -
die ersten 100 GB sogar mit sagenhaften 50.000 kbit/s".

oder

Unsere Flatrate - unbegrenzt mit 0,0052Mbit/s in Internet -
die ersten 100 GB sogar mit sagenhaften 50Mbit/s".

SO sieht der Kunde auch direkt den Unterschied und wird nicht über verschiedene Grösseneinheiten getäuscht und geht von keinem so grossen Unterschied aus wie es dann wirklich wird.

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[2.3] helmut-wk antwortet auf getodavid
07.11.2013 09:00
Benutzer getodavid schrieb:
Benutzer chickolino schrieb: Also künftig einfach Werbung nach der Art: "Unsere Flatrate - unbegrenzt mit 52kb/s in Internet - die ersten 100 GB sogar mit sagenhaften 50Mbit/s". Kapieren dann 99% der Leute eh nicht was gemeint ist
>
Dann gibt es garantiert welche, die fragen, warum sie die ersten 100 nur mit 50 statt wie später mit 52 surfen dürfen ...
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[3] trzuno antwortet auf chickolino
30.10.2013 15:42
Benutzer chickolino schrieb:
Wenn eine Flatrate nach Erreichen einer Grenze auf 384 kbit/s gedrosselt wird, dann muss man sie bei der Telekom auch

Internet-Flatrate 384 kbit/s

nennen (und kann dann gerne auch dahinterschreiben - bis zu 100 GB gehen auch noch schneller)

...
Internet-Flatrate 56 kbit/s Internet-Flatrate 26 kbit/s

Tut mir Leid aber das ist völiger Quatsch.
Solche Namensgebung wird man bestimmt nie vorfinden.

Viel einfacher ist es auf den Begriff "Flatrate" völlig zu verzichten und die Tarife zB anhand des enthaltenen Volumens zu benennen.

Wahrscheinlicher wären zB
"Internet 1000" und "Internet 5000" für 1 GB und 5 GB Datenvolumen.

Oder man tauscht einfach nur "Flatrate" gegen "Volumenrate" aus.

Das wesentliche Kriterium Datenvolumen klingt somit schon im Tarifnamen an und von "Flat" ist nix zu lesen.
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[3.1] namorico antwortet auf trzuno
30.10.2013 16:25
Es wird doch keine Geschwindigkeits-Flatrate geworben und es gibt auch keine weiteren Kosten. Dass das Gericht keine Ahnung hat, ist mir klar.
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[3.2] chickolino antwortet auf trzuno
30.10.2013 16:52
@trzuno
Tut mir Leid aber das ist völiger Quatsch. Solche Namensgebung wird man bestimmt nie vorfinden.

Das würde ich so nicht sagen wollen . . .

Letztenendes kann ja die Bundesnetzagentur sogar vorschreiben, das es in ähnlich grosser schrift dort zu stehen hat . . .

Ähnlich wie bei Zigarettenwerbung und Alkoholwerbung vorgeschreiben wird in welcher grösse dort warnhinweise stehen müssen.

Aber klar ist - ohne gewissen Druck wird es wohl nicht kommen.

Wir sprechen oder schreiben aber hier ja auch draüber welche Hinweisform den User am ehesten (richtig) informiert . . . und eben nicht darüber welche form die Internetanbieter am liebsten hätten.
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[3.2.1] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf chickolino
30.10.2013 20:01
Benutzer chickolino schrieb:
@trzuno
Tut mir Leid aber das ist völiger Quatsch. Solche Namensgebung wird man bestimmt nie vorfinden.

Das würde ich so nicht sagen wollen . . .

Ich schon. Denn er hat recht und was du schreibst ist totaler Quark! Bei Zigarettenwerbung ist dieser schwere Eingriff nur zulässig, da es hier um eine gesundheitliche Indikation (Gefahr für Leib und Leben = KÖRPERVERLETZUNG) geht. Wo siehst du diesen Schutzbereich bei einer nichtvorhanden Flatrate bitte berührt?

Ich habe schon ein Beispiel für künftige, rechtssichere Formulierungen gegeben:
Es heißt dann in Zukunft wahrscheinlich "200 MB Inklusivvolumen mit bis zu 7,2 MBit/s, danach unbegrenzt kostenlos weitersurfen mit 64 kBit/s".

So simpel gehen ausufernde Ideen zu Grunde...
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[3.2.1.1] skycab antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
31.10.2013 08:51

2x geändert, zuletzt am 31.10.2013 09:02
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:
Benutzer chickolino schrieb:
@trzuno
Tut mir Leid aber das ist völiger Quatsch. Solche Namensgebung wird man bestimmt nie vorfinden.

Das würde ich so nicht sagen wollen . . .

Ich schon. Denn er hat recht und was du schreibst ist totaler Quark! Bei Zigarettenwerbung ist dieser schwere Eingriff nur zulässig, da es hier um eine gesundheitliche Indikation (Gefahr für Leib und Leben = KÖRPERVERLETZUNG) geht. Wo siehst du diesen Schutzbereich bei einer nichtvorhanden Flatrate bitte berührt?


Klar geht es um gesundheitliche Schäden, die dem Tabakkonsum zugeschrieben werden. Aber das hat nichts mit Körperverletzung, etc. zu tun - du schmeisst hier mit Begriffen aus dem Strafrecht um dich die klar definiert sind und hiermit null zu tun haben.

Der Grund warum gegen Tabakkonsum geworben wird, ist vielmehr dass dadurch gesamtwirtschaftlicher Schaden entsteht und zwar im Gesundheitssystem, etc. Zur Vertiefung: Google Suche nach Metorische und Demetorische Güter.

Mit dem gleichen Zweck, nämlich für der Gesellschaft abträgliches Verhalten einzudämmen, wird ja auch versucht andere Dinge zu kontrollieren, wie z.B. Verbrucherkredite, Glücksspiel, etc. die erstmal rein gar nichts mit Gesundheitsgefährdung zu tun haben - außer bei Kredithaien vielleicht haha.

Ich habe schon ein Beispiel für künftige, rechtssichere Formulierungen gegeben:
Es heißt dann in Zukunft wahrscheinlich "200 MB Inklusivvolumen mit bis zu 7,2 MBit/s, danach unbegrenzt kostenlos weitersurfen mit 64 kBit/s".

So simpel gehen ausufernde Ideen zu Grunde...

Ist klar. Das ihre Formulierung rechtssicher ist, dachte die Telekom bestimmt auch. Da sitzen nämlich auch echte Anwälte und nicht so Hobby-Advokaten wie hier im Forum.
Dennoch haben die Jungs sich schwer geirrt und müssen sich jetzt vorm Landgericht Köln einen einschenken lassen. Wer dafür verantwortlich ist, sollte direkt gefeuert werden.
Die Begründung des Urteils finde ich auch sehr gelungen. „In Zeiten mit stetig steigendem Bedarf an einem schnellen und kontinuierlich leistungsfähigen Internet insbesondere im Hinblick auf das Streaming von Fernsehen und Filmen betreffe auch eine Drosselung auf 2 Mbit/s ein breites Publikum und nicht nur sogenannte Power User.“ (Az.: 26 O 211/13)

Die sollte man sich auf jeden Fall mal durchlesen bevor man hier Reden schwingt über die Unfähigkeit der Richter.
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[3.2.1.1.1] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf skycab
31.10.2013 16:09
Benutzer skycab schrieb:
Klar geht es um gesundheitliche Schäden, die dem Tabakkonsum zugeschrieben werden. Aber das hat nichts mit Körperverletzung, etc. zu tun - du schmeisst hier mit Begriffen aus dem Strafrecht um dich die klar definiert sind und hiermit null zu tun haben.

Natürlich geht hier es bei den Aufdrucken auf den Zigarettenschachteln um Körperverletzung (i. V. m. dem Rechtsgut der Körperlichen Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 GG) und um nichts anderes! Sollen wir die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen kurz durchexerzieren? Eine leichte Übung. Ich "schmeiße" hier mit gar nichts "um mich". Für alle die es noch nicht wussten: Jeder medizinische Eingriff lege artis ist per se eine Körperverletzung. Wer von Deutscher Rechtsdogmatik und Systematik keine Ahnung hat, sollte die Raffel halten.

Und darum nochmal: Welches hohe Rechtsgut ist im Falle der Flatratebewerbung von Internetzugangsprodukten bitte verletzt? Ja, da wird's kniffelig. Mir fällt nichts ein. Es gibt also überhaupt keine Eingriffsmöglichkeit. Im Gegenteil - es existiert hier noch ein höherrangiges Grundrecht der Provider, welches durch explizite Werbevorschriften verletzt wäre... Na wer (er)kennt's?

Der Grund warum gegen Tabakkonsum geworben wird, ist vielmehr dass dadurch gesamtwirtschaftlicher Schaden entsteht und zwar im Gesundheitssystem, etc. Zur Vertiefung: Google Suche nach Metorische und Demetorische Güter.

Völliger Quatsch! Damit ist keine rechtliche Handhabe gegeben. Wirtschaftliche Aspekte sind kein Gegenstand der Gesetzgebung, wenn es um Eingriffsmöglichkeiten geht. Ich bestreite dabei überhaupt nicht, dass dies in dem Fall ein komplementäres Ziel der Gesetzgebung war, nur wäre diese Gesetzgebung in dieser "Radikalität" nicht möglich gewesen, wenn hier KEINE Grundrechtsverletzung hätte bejaht werden können.

Im übrigen lautet das WIRTSCHFTSWISSENSCHAFTLICHE Begriffspaar welches du meinst; meritorische Güter <-> demeritorische Güter. Wenn schon Klugscheißern, dann bitte korrekt. Was die Wirtschaftswissenschaften wie kategorisieren interessiert Juristen und den Gesetzgeber übrigens nicht.

Mit dem gleichen Zweck, nämlich für der Gesellschaft abträgliches Verhalten einzudämmen, wird ja auch versucht andere Dinge zu kontrollieren, wie z.B. Verbrucherkredite, Glücksspiel, etc. die erstmal rein gar nichts mit Gesundheitsgefährdung zu tun haben - außer bei Kredithaien vielleicht haha.

Nein. Du verwechselst hier etwas. Die Eingriffsgrundlagen sind hier andere - nämlich einfachgesetzliche. Und sie sind weit milder im Durchgriff und ineffizienter in der Umsetzung. Möchtest du behaupten, dass der Staat bei der "Eindämmung" in diesen Gebieten übermäßigen Erfolg hat oder dass die ihm derzeit gegebenen Eingriffsmöglichkeiten hier ausreichen? Beim Glücksspiel liegst du übrigens daneben. Hier geht es beim Schutzzweck um SUCHT und deren Prävention. Da sind wir schon wieder im Gesundheitsbereich. Allerdings gibt es hier einige strittige Punkte wie der Komplex rechtlich behandelt werden muss. Ich führe das an der Stelle aber lieber nicht weiter aus...

Ist klar. Das ihre Formulierung rechtssicher ist, dachte die Telekom bestimmt auch. Da sitzen nämlich auch echte Anwälte und nicht so Hobby-Advokaten wie hier im Forum.

Meine Formulierung IST zu 100 % rechtssicher. Glaub' es mir oder nicht. So lange die Telekom das Urteil nicht freiwillig geschluckt hat (wobei ich davon ausgehe, dass man die Instanzen ausnutzen wird) oder letztinstanzlich bestätigt wurde, werden wir ohnehin keine neuen Formulierungen bei den Providern sehen. Es bleibt einstweilen alles beim Alten.

Das mit dem Hobby-Advokaten kann ich an der Stelle mit einem amüsierten Lächeln an dich zurückgeben. Ich weiß, wovon ich schreibe.

Dennoch haben die Jungs sich schwer geirrt und müssen sich jetzt vorm Landgericht Köln einen einschenken lassen. Wer dafür verantwortlich ist, sollte direkt gefeuert werden.

Blablablubb. Bisher hat man die Hausjuristen dort mit der Überprüfung branchenweit gängiger und banaler Werbeaussagen bestimmt nicht befasst. Das Urteil des LG Köln hat bislang noch niemandem etwas eingeschenkt. Die Medien schenken gerade kräftig aus und nehmen selbst den größten Schluck aus der Pulle. Völlig besoffen wird mit der lieben Netzgemeinde über das Trivialurteil abgefeiert...

Die Begründung des Urteils finde ich auch sehr gelungen. „In Zeiten mit stetig steigendem Bedarf an einem schnellen und kontinuierlich leistungsfähigen Internet insbesondere im Hinblick auf das Streaming von Fernsehen und Filmen betreffe auch eine Drosselung auf 2 Mbit/s ein breites Publikum und nicht nur sogenannte Power User.“ (Az.: 26 O 211/13)

Ja, das saß wohl mindestens ein netzaffiner Richter mit am Tisch. Vielleicht sogar selbst Telekomkunde(n). Diese Formulierung empfinde ich allerdings ein Stück weit als anmaßend. Aber sei's drum. Auch Richter sind nur Menschen. Und sie wissen vor allem um die Wirkung ihrer Urteile...

Die sollte man sich auf jeden Fall mal durchlesen bevor man hier Reden schwingt über die Unfähigkeit der Richter.

Keine Angst - ich habe Sie gleich zwei mal gelesen. Mit keinem Wort habe ich die Richter als "unfähig" bezeichnet. Ich verbitte mir solche Falschbehauptungen. Ich hatte lediglich geschrieben, dass dieses Urteil effektiv nichts bringt. Du wirst noch erleben, wer am ende die Richter (ggf. in den Folgeinstanzen) als unfähig bezeichnen wird... Es werden die Netzaktivisten sein, die aktuell in gröbster Unkenntnis der Sach- und Rechtslage landauf, landab aufjubeln, weil die böse, böse Drosselkom nun fett eins auf's Dach bekommen habe und angeblich ihr neues Geschäftsmodell jetzt begraben müsse...

Richter Urteilen auf Grundlage von Recht und Gesetz und damit eben nicht zielorientiert. Mir ist das klar, den Netzaktivisten nicht.
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[4] tma antwortet auf chickolino
31.10.2013 10:06
Als das Wort Flatrate in Umlauf kam, diente es der Abgrenzung gegenüber Tarifen, die nach der verbrauchten Datenmenge (Volumen) berechnet wurden. Der Teil "Rate" in "Flatrate" entspricht dem deutschen Wort "Entgelt" oder "Tarif", verwandt z.B. mit "monatliche Rate". "Rate" bezieht sich - bzw. bezog sich damals - jedoch nicht auf die im Tarif wie auch immer vereinbarte "Datenrate".

Bis vor wenigen Jahren hatte einfach die auf wenige Mbit/s beschränkte Datenrate dafür gesorgt, dass man nicht darüber nachdenken musste, ob eine Flatrate nun ein volumenunabhängiges Entgelt oder eine garantierte Datenrate meint. In dieser Zeit hat sich beim Verbraucher die Ansicht verbreitet, dass ein konstantes Entgelt immer auch eine potentiell unendliche Leistung des anderen Vertragspartners beinhalten müsse.

Nun haben wir ein Gericht, das ein englisches Wort für Deutschland in seiner Bedeutung umdefiniert, obwohl auch im Duden steht "die Flatrate ... englisch flat rate, aus: flat (Flatfee) und rate&#8192;= Tarif".

Uns Verbrauchern geht es schon gut hierzulande. Wir haben immer Recht, auch wenn wir Worte verwenden, die wir nicht verstehen und deshalb mit einer für uns möglichst vorteilhaften Bedeutung versehen. Die Verbraucherzentrale sollte aber nicht vergessen, auch den Duden abzumahnen - erst dann wird alles seine Richtigkeit haben.
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[4.1] IMHO antwortet auf tma
31.10.2013 16:26
Benutzer tma schrieb:
Als das Wort Flatrate in Umlauf kam, diente es der Abgrenzung gegenüber Tarifen, die nach der verbrauchten Datenmenge (Volumen) berechnet wurden. Der Teil "Rate" in "Flatrate" entspricht dem deutschen Wort "Entgelt" oder "Tarif", verwandt z.B. mit "monatliche Rate". "Rate" bezieht sich - bzw. bezog sich damals - jedoch nicht auf die im Tarif wie auch immer vereinbarte "Datenrate".

Kannst Du mir Sprachtelefonie-Flatrates zeigen bei denen man an einem ISDN-Anschluss bis 1000Min/Monat zwei Gespräche parallel und danach nur noch ein Gespräch führen kann?
Gibt es Sprachtelefonieflats, bei denen man nach 2000Min/Monat nur noch eine halbe Gespärchsleitung bekommt?

Nichts für ungut, ich verstehe Deine Argumentation, die sich mit der Sprache beschäftigt. Das LG Köln argumentiert mit der Wortbedeutung, die der umworbene Kunde raushört, wenn ihm eine DSL-Flatrate angeboten wird.
Wenn Du im Internethandel für ein Handy bezahlst, möchtest Du auch nicht einen Handschmeichler-Stein zugeschickt bekommen, weil der ja so handlich sei und das der englische Wortsinn von "handy" sei.

Speziell als DSL-Flatrates eingeführt wurden, war der Markt noch vielerorts so, dass die Menschen entweder Festpreis haben wollten oder gar kein DSL, weil Ihnen das Preisrisiko durch surfende Kinder gegen den Strich ging. Damals war die Erwartungshaltung-beeinflussende Situation, dass es keine Mengenbegrenzung gab.

Die Einführung der Mobilfunk-Data-Flats geschah ziemlich deutlich nur unter der Flagge, "damit sie kein Preisrisiko mehr haben und Emails immer noch ankommen können".- Wir drosseln.
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[4.1.1] Christian_Wien antwortet auf IMHO
05.12.2013 09:28
Benutzer IMHO schrieb:
Benutzer tma schrieb:
Als das Wort Flatrate in Umlauf kam, diente es der Abgrenzung gegenüber Tarifen, die nach der verbrauchten Datenmenge (Volumen) berechnet wurden. Der Teil "Rate" in "Flatrate" entspricht dem deutschen Wort "Entgelt" oder "Tarif", verwandt z.B. mit "monatliche Rate". "Rate" bezieht sich - bzw. bezog sich damals - jedoch nicht auf die im Tarif wie auch immer vereinbarte "Datenrate".

Kannst Du mir Sprachtelefonie-Flatrates zeigen bei denen man an einem ISDN-Anschluss bis 1000Min/Monat zwei Gespräche parallel und danach nur noch ein Gespräch führen kann?
Gibt es Sprachtelefonieflats, bei denen man nach 2000Min/Monat nur noch eine halbe Gespärchsleitung bekommt?


So nicht, aber in Österreich sind Telefontarife im Mobilbereich im Schema "xxx Inklusivminuten/SMS/Datenvolumen" quasi Standard.
Es gibt hier keine mit D vergleichbaren Flatrates.
Überschreitungen bei Telefonie und SMS kosten dann meist Mondpreise von € 0,35 pro Minute/SMS.
Bei den Daten wird hingegen "nur" mehr gedrosselt, nachdem Überschreitungskosten von bis zu € 4,-- pro MB(!) zu extremen Rechnungsbeträgen und samit entsprechend öffentlicher Kritik geführt haben.
Allerdings werden die Tarife **nicht** als Flatrate bezeichnet, sodaß der Kunde (wenn er des Lesens und Verstehens mächtig ist) diese Details eigentlich wissen muß.
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[4.1.1.1] IMHO antwortet auf Christian_Wien
05.12.2013 09:39

einmal geändert am 05.12.2013 09:41
Benutzer Christian_Wien schrieb:
Allerdings werden die Tarife **nicht** als Flatrate bezeichnet,

Um nichts anderes ging es in der Verhandlung am LG Köln (Landgericht)

sodaß der Kunde (wenn er des Lesens und Verstehens mächtig ist) diese Details eigentlich wissen muß.

Nicht einmal dazu, ob nur denkfähige Menschen Kunden werden dürfen, hatte sich das Gericht geäußert.
Das wäre eher der Bereich von Betreuungsrecht, Geschäftsfähigkeit und der Abgrenzung zwischen freiem Willen und natürlichem Willen.

[35ct/min sind natürlich schon heftig, genauso wie 4€/MB]

Gruß IMHO