Benutzer skycab schrieb:
Klar geht es um gesundheitliche Schäden, die dem Tabakkonsum zugeschrieben werden. Aber das hat nichts mit Körperverletzung, etc. zu tun - du schmeisst hier mit Begriffen aus dem Strafrecht um dich die klar definiert sind und hiermit null zu tun haben.
Natürlich geht hier es bei den Aufdrucken auf den Zigarettenschachteln um Körperverletzung (i. V. m. dem Rechtsgut der Körperlichen Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 GG) und um nichts anderes! Sollen wir die tatbestandsmäßigen Voraussetzungen kurz durchexerzieren? Eine leichte Übung. Ich "schmeiße" hier mit gar nichts "um mich". Für alle die es noch nicht wussten: Jeder medizinische Eingriff lege artis ist per se eine Körperverletzung. Wer von Deutscher Rechtsdogmatik und Systematik keine Ahnung hat, sollte die Raffel halten.
Und darum nochmal: Welches hohe Rechtsgut ist im Falle der Flatratebewerbung von Internetzugangsprodukten bitte verletzt? Ja, da wird's kniffelig. Mir fällt nichts ein. Es gibt also überhaupt keine Eingriffsmöglichkeit. Im Gegenteil - es existiert hier noch ein höherrangiges Grundrecht der Provider, welches durch explizite Werbevorschriften verletzt wäre... Na wer (er)kennt's?
Der Grund warum gegen Tabakkonsum geworben wird, ist vielmehr dass dadurch gesamtwirtschaftlicher Schaden entsteht und zwar im Gesundheitssystem, etc. Zur Vertiefung: Google Suche nach Metorische und Demetorische Güter.
Völliger Quatsch! Damit ist keine rechtliche Handhabe gegeben. Wirtschaftliche Aspekte sind kein Gegenstand der Gesetzgebung, wenn es um Eingriffsmöglichkeiten geht. Ich bestreite dabei überhaupt nicht, dass dies in dem Fall ein komplementäres Ziel der Gesetzgebung war, nur wäre diese Gesetzgebung in dieser "Radikalität" nicht möglich gewesen, wenn hier KEINE Grundrechtsverletzung hätte bejaht werden können.
Im übrigen lautet das WIRTSCHFTSWISSENSCHAFTLICHE Begriffspaar welches du meinst; meritorische Güter <-> demeritorische Güter. Wenn schon Klugscheißern, dann bitte korrekt. Was die Wirtschaftswissenschaften wie kategorisieren interessiert Juristen und den Gesetzgeber übrigens nicht.
Mit dem gleichen Zweck, nämlich für der Gesellschaft abträgliches Verhalten einzudämmen, wird ja auch versucht andere Dinge zu kontrollieren, wie z.B. Verbrucherkredite, Glücksspiel, etc. die erstmal rein gar nichts mit Gesundheitsgefährdung zu tun haben - außer bei Kredithaien vielleicht haha.
Nein. Du verwechselst hier etwas. Die Eingriffsgrundlagen sind hier andere - nämlich einfachgesetzliche. Und sie sind weit milder im Durchgriff und ineffizienter in der Umsetzung. Möchtest du behaupten, dass der Staat bei der "Eindämmung" in diesen Gebieten übermäßigen Erfolg hat oder dass die ihm derzeit gegebenen Eingriffsmöglichkeiten hier ausreichen? Beim Glücksspiel liegst du übrigens daneben. Hier geht es beim Schutzzweck um SUCHT und deren Prävention. Da sind wir schon wieder im Gesundheitsbereich. Allerdings gibt es hier einige strittige Punkte wie der Komplex rechtlich behandelt werden muss. Ich führe das an der Stelle aber lieber nicht weiter aus...
Ist klar. Das ihre Formulierung rechtssicher ist, dachte die Telekom bestimmt auch. Da sitzen nämlich auch echte Anwälte und nicht so Hobby-Advokaten wie hier im Forum.
Meine Formulierung IST zu 100 % rechtssicher. Glaub' es mir oder nicht. So lange die Telekom das Urteil nicht freiwillig geschluckt hat (wobei ich davon ausgehe, dass man die Instanzen ausnutzen wird) oder letztinstanzlich bestätigt wurde, werden wir ohnehin keine neuen Formulierungen bei den Providern sehen. Es bleibt einstweilen alles beim Alten.
Das mit dem Hobby-Advokaten kann ich an der Stelle mit einem amüsierten Lächeln an dich zurückgeben. Ich weiß, wovon ich schreibe.
Dennoch haben die Jungs sich schwer geirrt und müssen sich jetzt vorm Landgericht Köln einen einschenken lassen. Wer dafür verantwortlich ist, sollte direkt gefeuert werden.
Blablablubb. Bisher hat man die Hausjuristen dort mit der Überprüfung branchenweit gängiger und banaler Werbeaussagen bestimmt nicht befasst. Das Urteil des LG Köln hat bislang noch niemandem etwas eingeschenkt. Die Medien schenken gerade kräftig aus und nehmen selbst den größten Schluck aus der Pulle. Völlig besoffen wird mit der lieben Netzgemeinde über das Trivialurteil abgefeiert...
Die Begründung des Urteils finde ich auch sehr gelungen. „In Zeiten mit stetig steigendem Bedarf an einem schnellen und kontinuierlich leistungsfähigen Internet insbesondere im Hinblick auf das Streaming von Fernsehen und Filmen betreffe auch eine Drosselung auf 2 Mbit/s ein breites Publikum und nicht nur sogenannte Power User.“ (Az.: 26 O 211/13)
Ja, das saß wohl mindestens ein netzaffiner Richter mit am Tisch. Vielleicht sogar selbst Telekomkunde(n). Diese Formulierung empfinde ich allerdings ein Stück weit als anmaßend. Aber sei's drum. Auch Richter sind nur Menschen. Und sie wissen vor allem um die Wirkung ihrer Urteile...
Die sollte man sich auf jeden Fall mal durchlesen bevor man hier Reden schwingt über die Unfähigkeit der Richter.
Keine Angst - ich habe Sie gleich zwei mal gelesen. Mit keinem Wort habe ich die Richter als "unfähig" bezeichnet. Ich verbitte mir solche Falschbehauptungen. Ich hatte lediglich geschrieben, dass dieses Urteil effektiv nichts bringt. Du wirst noch erleben, wer am ende die Richter (ggf. in den Folgeinstanzen) als unfähig bezeichnen wird... Es werden die Netzaktivisten sein, die aktuell in gröbster Unkenntnis der Sach- und Rechtslage landauf, landab aufjubeln, weil die böse, böse Drosselkom nun fett eins auf's Dach bekommen habe und angeblich ihr neues Geschäftsmodell jetzt begraben müsse...
Richter Urteilen auf Grundlage von Recht und Gesetz und damit eben nicht zielorientiert. Mir ist das klar, den Netzaktivisten nicht.