Neues Wording: o2 verzichtet auf die Fair-Use-"Flatrate"
Fair-Use-Vorteil statt Fair-Use-Flatrate
Screenshot: teltarif.de
o2 verzichtet künftig offenbar darauf, seine DSL-Tarife als Flatrate zu bewerben. Das Unternehmen
hat die eigene Bewerbung im Wortlaut umgestellt und wirbt nun statt mit einer Fair-Use-Flatrate
mit einem Fair-Use-Vorteil. Die Umstellung im Wording geht dabei offensichtlich auf ein Urteil
gegen die Deutsche Telekom zurück, der untersagt wurde, mit dem Begriff Flatrate im
Festnetzbereich zu werben, wenn sie ab einem gewissen Volumen die Geschwindigkeit des Anschlusses
drosselt. o2 hatte ebenfalls eine Drossel eingeführt - allerdings im Rahmen einer Fair-Use-Regelung.
Diese Fair-Use-Regel bedeutet, dass gedrosselt wird, wer drei Monate in Folge über das Datenkontingent von 300 GB kommt. Dann wird ab dem vierten Monat und für alle Folgemonate bei erneuter Überschreitung von 300 GB bis zum Ende des Abrechnungsmonats die Übertragungsgeschwindigkeit auf maximal 2 MBit/s im Downstream bzw. Upstream begrenzt. Gegen einen monatlichen Aufpreis kann der Kunde diese Drossel wieder aufheben lassen.
Rückblick: Telekom durfte Drossel-Tarife nicht mit Flatrate bewerben
Fair-Use-Vorteil statt Fair-Use-Flatrate
Screenshot: teltarif.de
Die Telekom hatte ursprünglich angekündigt, dass sie generell ab einem gewissen Datenvolumen pro Monat
in Abhängigkeit von der gebuchten Geschwindigkeit den Anschluss bis zum Rest des Monats auf 2 MBit/s drosseln wollte.
Nach einem Urteil des Landgerichts Köln von Ende Oktober 2013 hieß es dann aber, dass ein Tarif mit
Drossel nicht als Flatrate bezeichnet werden darf. Die Telekom nahm die Drosselankündigung daraufhin
zurück, um weiter
mit dem Begriff Flatrate werben zu können, wird aber wohl im kommenden Jahr neue Tarife mit Inklusivvolumen vorstellen,
die nach der technischen Umsetzung ab 2016 gelten.
o2 scheint nun den umgekehrten Weg zu gehen. Um die recht günstigen Preise aufrecht halten zu können, scheint man lieber auf den Begriff Flatrate zu verzichten. Ob o2 hier auf eine Abmahnung reagiert hat oder einem Rechtsstreit zuvorkommt, ist jedoch unklar. Im November wurde jedoch bekannt, dass die Verbraucherzentrale NRW o2 zumindest auch unter die Lupe nehmen wollte.