Fair-Use

Neues Wording: o2 verzichtet auf die Fair-Use-"Flatrate"

o2 verzichtet offenbar darauf, seine DSL-Tarife weiter als Tarife mit Fair-Use-Flatrate zu bewerben. Stattdessen heißt es nun Fair-Use-Vorteil. Hintergrund ist vermutlich ein Drosselurteil gegen die Deutsche Telekom.
Von Thorsten Neuhetzki

Fair-Use-Vorteil statt Fair-Use-Flatrate Fair-Use-Vorteil statt Fair-Use-Flatrate
Screenshot: teltarif.de
o2 verzichtet künftig offenbar darauf, seine DSL-Tarife als Flatrate zu bewerben. Das Unternehmen hat die eigene Bewerbung im Wortlaut umgestellt und wirbt nun statt mit einer Fair-Use-Flatrate mit einem Fair-Use-Vorteil. Die Umstellung im Wording geht dabei offensichtlich auf ein Urteil gegen die Deutsche Telekom zurück, der untersagt wurde, mit dem Begriff Flatrate im Festnetzbereich zu werben, wenn sie ab einem gewissen Volumen die Geschwindigkeit des Anschlusses drosselt. o2 hatte ebenfalls eine Drossel eingeführt - allerdings im Rahmen einer Fair-Use-Regelung.

Diese Fair-Use-Regel bedeutet, dass gedrosselt wird, wer drei Monate in Folge über das Datenkontingent von 300 GB kommt. Dann wird ab dem vierten Monat und für alle Folgemonate bei erneuter Überschreitung von 300 GB bis zum Ende des Abrechnungsmonats die Übertragungsgeschwindigkeit auf maximal 2 MBit/s im Downstream bzw. Upstream begrenzt. Gegen einen monatlichen Aufpreis kann der Kunde diese Drossel wieder aufheben lassen.

Rückblick: Telekom durfte Drossel-Tarife nicht mit Flatrate bewerben

Fair-Use-Vorteil statt Fair-Use-Flatrate Fair-Use-Vorteil statt Fair-Use-Flatrate
Screenshot: teltarif.de
Die Telekom hatte ursprünglich angekündigt, dass sie generell ab einem gewissen Datenvolumen pro Monat in Abhängigkeit von der gebuchten Geschwindigkeit den Anschluss bis zum Rest des Monats auf 2 MBit/s drosseln wollte. Nach einem Urteil des Landgerichts Köln von Ende Oktober 2013 hieß es dann aber, dass ein Tarif mit Drossel nicht als Flatrate bezeichnet werden darf. Die Telekom nahm die Drosselankündigung daraufhin zurück, um weiter mit dem Begriff Flatrate werben zu können, wird aber wohl im kommenden Jahr neue Tarife mit Inklusivvolumen vorstellen, die nach der technischen Umsetzung ab 2016 gelten.

o2 scheint nun den umgekehrten Weg zu gehen. Um die recht günstigen Preise aufrecht halten zu können, scheint man lieber auf den Begriff Flatrate zu verzichten. Ob o2 hier auf eine Abmahnung reagiert hat oder einem Rechtsstreit zuvorkommt, ist jedoch unklar. Im November wurde jedoch bekannt, dass die Verbraucherzentrale NRW o2 zumindest auch unter die Lupe nehmen wollte.

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