Zurückgerudert

Telekom streicht Drosselung ab 5.12. aus allen DSL-Verträgen

Ab 2016 ungedrosselte Flats und gedrosselte Volumentarife
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Telekom streicht Drosselung ab 5.12. aus allen DSL-Verträgen Telekom streicht Drosselung ab 5.12. aus allen DSL-Verträgen
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Die Telekom rudert zurück und streicht die Drosselungsklausel aus allen aktuellen Festnetz-Verträgen bei Bestandskunden und neu abgeschlossenen Verträgen. In Zukunft soll es nicht nur ein Portfolio aus ungedrosselten Flatrates und gedrosselten Volumentarifen geben, sondern auch eine transparentere Kundenkommunikation.

Die Telekom sieht die Defizite in ihrer Kommunikation mit den Kunden bezüglich gedrosselter Verträge und reagiert darauf, Details der neuen Strategie sind bereits am Wochenende durchgesickert. Gleichzeitig akzeptiert die Telekom das vom Landgericht Köln gefällte Urteil und wird gegen dieses Urteil keine Berufung oder andere Rechtsmittel einlegen.

Ab 5. Dezember keine Drosselungs-Klauseln mehr

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Im Rahmen einer telefonischen Pressekonferenz verkündete der Telekom-Deutschland-Chef Niek Jan van Damme heute, dass die Telekom "einige Weichen neu gestellt" habe. Dazu gehört, dass alle Produkte im Festnetz und die ganze Kommunikation mit den Kunden in Zukunft einfacher und transparenter gestaltet werden soll.

Als erste Maßnahme streicht der Netzbetreiber die Drosselungsklausel mit Wirkung vom 5. Dezember aus allen aktuellen Festnetzverträgen. Die betroffenen Kunden werden darüber informiert, insbesondere die, die seit Einführung der neuen Leistungsbeschreibung am 2. Mai einen DSL- oder VDSL-Vertrag abgeschlossen haben. Aktuelle Telekom-Kunden müssen nun also nicht mehr befürchten, dass in Zukunft bei laufenden Verträgen nach Verbrauch eines gewissen Datenvolumens die Drosselung auf 2 MBit/s zuschlägt. Alle 2013 und 2014 abgeschlossenen Festnetz-Verträge werden also ungedrosselt sein.

In Zukunft ungedrosselte Flats und gedrosselte Volumentarife

In Zukunft wird die Telekom - wie bereits vermutet - ein Tarif-Portfolio einführen, dass aus unlimitierten Flatrates und gedrosselten Volumen-Tarifen besteht. Die Telekom wird hierbei die Vorgaben des Gerichts beachten und gedrosselte Verträge nicht mehr als "Flatrate" bezeichnen, um den Kunden nicht zu verwirren. Das Gericht hatte seinerzeit klar gemacht, dass der Kunde bei Verwendung des Begriffs "Flatrate" nicht mit einer Einschränkung wie beispielsweise einer Datendrosselung rechnet.

Zu Preisen und Konditionen der neuen Tarife machte die Telekom noch keine Angaben. Mit einer Einführung sei aber in den nächsten zwölf Monaten nicht zu rechnen. Technisch könnten Drosselungstarife - wie bisher geplant - ohnehin erst 2016 realisiert werden, damit ist eine Bekanntmachung neuer Tarifmodelle vor dem Jahr 2015 eher unwahrscheinlich. Aus momentaner Sicht sei angedacht, dass zwischen ungedrosselten und gedrosselten Verträgen ein Preisunterschied von fünf bis zehn Euro bestehen könne. Letztendlich sei diese Angabe aber noch nicht final - man müsse die zukünftigen Marktgegebenheiten berücksichtigen.

Gleichzeitig erläuterte die Telekom, dass es unabdingbar sei, dass Powersurfer sich durch höhere Endkundenpreise am Netzausbau beteiligten. Die Telekom wolle auch weiterhin in den VDSL- und Glasfaserausbau investieren. Bezüglich der Geschwindigkeitsangaben sei es aus technischer Sicvht auch weiterhin nötig, zukünftig mit "bis zu"-Angaben bei Internet-Verträgen zu arbeiten. Auch im Mobilfunk will die Telekom ihre Kommunikation zukünftig klarer gestalten. Die Telekom ließ allerdings offen, ob man hier zukünftig den Begriff "Flatrate" für gedrosselte Verträge verwenden will oder nicht.

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