Themenspezial: Verbraucher & Service Abgeschmettert

Telekom: Flatrate-Drosselung wird gerichtlich verboten (Update)

Gericht: Kunde rechnet bei Flatrate nicht mit Einschränkungen
Von mit Material von dpa

Telekom-Drosselung im Festnetz wird gerichtlich verboten Telekom-Drosselung im Festnetz wird gerichtlich verboten
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Die Deutsche Telekom darf nach einer Entscheidung des Kölner Landgerichts die Surfgeschwindigkeit bei Pauschaltarifen nicht einschränken. Eine entsprechende Vertragsklausel erklärte das Kölner Landgericht heute für unzulässig. Das Urteil betreffe sowohl die ursprünglich angekündigte Drosselung auf 384 Kilobit pro Sekunde als auch diejenige auf zwei Megabit pro Sekunde. Damit gab das Gericht einer Klage der Verbraucherzentrale NRW statt.

Telekom-Drosselung im Festnetz wird gerichtlich verboten Telekom-Drosselung im Festnetz wird gerichtlich verboten
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Mit dem Begriff Flatrate verbinde der Kunde bei Internetzugängen über das Festnetz einen Festpreis für eine bestimmte Surfgeschwindigkeit und rechne nicht mit Einschränkungen, begründete die Zivilkammer des Gerichts ihre Entscheidung. Die Pläne der Telekom für eine Tempodrosselung hatten im Sommer für Wirbel gesorgt, das Unternehmen wurde als "Drosselkom" verspottet.

Update 12:10 Uhr: Telekom mit Urteil nicht zufrieden

Bei der Telekom stieß das Urteil auf Unverständnis: "Wir können diese Entscheidung nicht nachvollziehen", erklärte das Unternehmen. Das Urteil liege aber noch nicht vor. "Wir werden es prüfen und dann voraussichtlich Berufung einlegen."

Technisch sollte die Drosselung allerdings nicht vor 2016 umgesetzt werden. Konzernchef René Obermann begründete die Pläne unter anderem mit den Milliarden-Investitionen für den Ausbau der Breitbandnetze, die zurückverdient werden müssten. Ende des Updates.

Nicht zu früh freuen: Die Drosselung an sich wird nicht untersagt

Im Moment verbreiten viele Medien die Nachricht in der Form, dass die Drosselung per se verboten wurde, doch das ist nach teltarif.de-Informationen nicht korrekt. Denn es geht lediglich um die Definition des Begriffs Flatrate. Die Verbraucherzentrale NRW schreibt in einer Mitteilung:

Da die Telekom-Tarife als "Internet-Flatrate" und unter Angabe der "bis zu"-Maximalgeschwindigkeit beworben werden, sieht die Verbraucherzentrale NRW die nachträgliche Drosselung per Klausel-Hintertür als "unangemessene Benachteiligung" an. [...] Sollte die Entscheidung rechtskräftig werden, müsste die Telekom die Passagen aus betroffenen Flatrate-Verträgen streichen und dürfte sich auch gegenüber ihren Kunden nicht mehr auf diese berufen. Für eine Surf-Bremse bestünde dann keine wirksame Rechtsgrundlage.
Und genau das ist der springende Punkt: Mit dem Urteil wurde lediglich verboten, dass ein Tarif mit dem Begriff "Flatrate" gedrosselt wird. Sollte sich die Telekom dazu entscheiden, die Tarife anders zu benennen, dürfte sie diese auch wieder drosseln.

Im April hatte die Telekom die Drosselung der Festnetzanschlüsse offiziell verkündet und damit eine Diskussion um die Bevorzugung des eigenen Entertain-Angebots ausgelöst. Die Konkurrenz hatte sich seinerzeit von der Drosselung distanziert, mittlerweile drosselt aber o2 bei seinen neuen Tarifen die Geschwindigkeit. Vor nicht allzu langer Zeit hatte Telekom-Deutschland-Chef Niek Jan van Damme Fehler bei der Datendrossel-Kommunikation eingestanden. Auch die angekündigte Anhebung der Drossel-Grenzen bei Bedarf hatte die Gemüter nicht beruhigen können. Eine Umfrage unter den teltarif.de-Lesern hatte seinerzeit ergeben, dass die von der Telekom vorgesehene Datenvolumen den meisten Nutzern nicht reicht.

Das vorliegende Urteil könnte eine Klagewelle gegen weitere Anbieter auslösen, die Hintergründe dazu erklären wir in einer weiteren Meldung.

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