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Neue Telekom-Leistungsbeschreibungen: Drosselung jetzt in Kraft

Neues Detail: Nach der Drosselung auch Upload mit 384 kBit/s
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Neue Telekom-Leistungsbeschreibungen: Drosselung jetzt in Kraft Neue Telekom-Leistungsbeschreibungen: Drosselung jetzt in Kraft
Logo: Telekom Deutschland
Die Telekom macht ab heute ernst und nimmt die an­ge­kündigte Drosselung der DSL- und VDSL-Band­breiten ab einem gewissen Surf­vo­lumen in die Leistungs­be­schreibungen auf. Wir werfen einen Blick auf die neuen Be­dingungen.

Obwohl sie technisch erst 2016, beziehungsweise nach neuesten Äußerungen erst 2018 technisch in die Tat umgesetzt werden soll, hat die angekündigte Bandbreiten-Drosselung der Telekom in der vergangenen Woche die Gemüter erhitzt. Mit den heute aktualisierten Leistungs­be­schreibungen wird auch die bislang offene Frage zur Upload-Geschwindigkeit nach der Drosselung beantwortet.

Original-Wortlaut der Leistungsbeschreibung

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Für Bestandskunden ändert sich mit dem heutigen Tage erst einmal nichts, wer ab sofort einen neuen DSL- und VDSL-Vertrag bei der Telekom abschließt, für den gelten die Bedingungen in diesem Dokument [Link entfernt] . Dort gibt es seit heute den neuen Punkt "2.3 Datenvolumen". Der neue Passus lautet:

"Ab dem im Folgenden für das jeweilige Produkt aufgeführten übertragenen Datenvolumen (Down- und Upload) wird die Übertragungsgeschwindigkeit des Internet-Zugangs auf 384 kbit/s (Down- und Upload) begrenzt. Die Zählung des übertragenen Datenvolumens beginnt jeden Monat mit dem Kalendertag der betriebsfähigen Bereitstellung des aktuellen Call & Surf-Produktes. Am gleichen Kalendertag des Folgemonats wird eine gegebenenfalls erfolgte Begrenzung wieder aufgehoben."

Die Drosselungsgrenzen aus der Leistungsbeschreibung in der Übersicht

Call & Surf übertragenes
Highspeed-Volumen
Basic, Comfort, Comfort Plus mit bis zu 16 MBit/s 75 GB / Monat
Comfort VDSL, Comfort Plus VDSL, Comfort IP (Speed) mit VDSL 50 200 GB / Monat
Comfort IP (Speed) mit Fiber 100 300 GB / Monat
Comfort IP (Speed) mit Fiber 200 400 GB / Monat
Stand: 2. Mai 2013, technische Realisierung ab 2016 oder 2018

Wer ist wann von den neuen Leistungsbeschreibungen betroffen?

Die Telekom-Verträge haben in der Regel eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten und verlängern sich danach automatisch weiter. Dies bedeutet, dass nicht nur der Kunde, sondern auch die Telekom den aktuellen Vertrag ohne Drosselungsgrenze zum Ende der jetzigen Laufzeit kündigen kann. Wer dann weiterhin Kunde der Telekom bleiben möchte, muss einen Vertrag mit den neuen Leistungsbeschreibungen unterschreiben. Laut Aussagen der Telekom soll es aber erst einmal keine "Kündigungswelle" geben.

Unmittelbar betroffen sind Wechsler, die zwischenzeitlich bei einem anderen Anbieter waren und - aus welchem Grund auch immer - wieder zur Telekom zurückkehren. Diese können - auch wenn sie früher einmal Kunde der Telekom gewesen sein sollten - keinen Vertrag mehr mit den alten Leistungsbeschreibungen abschließen.

Eine "Kündigungswelle" wird die Telekom wohl nicht zur Durchsetzung der neuen Leistungsbeschreibungen starten, ab dem Jahr 2016 vielleicht aber zur "Verabschiedung" von analogem Telefonanschluss und ISDN. Denn wie berichtet möchte die Telekom perspektivisch alle Kunden auf All-IP-Anschlüsse umstellen. Aus rechtlichen Gründen muss der Konzern hierzu den bisherigen Vertrag kündigen und mit dem Kunden einen neuen Vertrag abschließen. Und dieser Neuvertrag wird dann auch die Telekom-Drosselungsgrenzen beinhalten, wenngleich diese nach neuesten Äußerungen der Telekom bis dahin gegebenenfalls nochmals angehoben werden. In einer Umfrage hat teltarif.de in der vergangenen Woche erfragt, ob den teltarif.de-Lesern das von der Telekom vorgegebene Datenvolumen reicht und welche Konsequenzen sie aus der Zwangs-Drosselung ziehen werden. Die Ergebnisse lesen Sie im Artikel Telekom-Volumen reicht vielen Lesern nicht.

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