Prüfung

DSL-Drossel: Verbraucherzentrale nimmt auch o2 ins Visier

Verbraucherschützer: Auch o2 könnte gegen Urteil verstoßen
Von / Marie-Anne Winter

DSL-Drosselung: Jetzt geht es o2 an den Kragen DSL-Drosselung: Jetzt geht es o2 an den Kragen
Bild: o2, Screenshot: teltarif.de
Nachdem die Verbraucherzentrale NRW vor dem Landgericht Köln erreicht hat, dass die Telekom DSL-Tarife mit der Bezeichnung "Flatrate" nicht mehr drosseln darf, könnte es nun weiteren Providern an den Kragen gehen. Derzeit prüft die Verbraucherzentrale unter anderem rechtliche Schritte gegen o2.

Das Urteil gegen die Deutsche Telekom hat hohe Wellen geschlagen und wird bis heute falsch verstanden. Viele Verbraucher hatten schon gehofft, dass ihre DSL- und VDSL-Tarife bei der Deutschen Telekom ab sofort nicht mehr gedrosselt werden. Das Urteil besagte aber lediglich, dass ein gedrosselter Tarif im Festnetz nicht mehr mit dem Begriff "Flatrate" bezeichnet werden darf. Mit einer anderen Bezeichnung dürften die Tarife weiter gedrosselt werden. Klar war damals auch, dass das Urteil nur fürs Festnetz, aber nicht für mobile Datenflatrates gilt.

Sind neue o2-Tarife mit Begriff Flatrate eine "Mogelpackung"?

DSL-Drosselung: Jetzt geht es o2 an den Kragen DSL-Drosselung: Jetzt geht es o2 an den Kragen
Bild: o2, Screenshot: teltarif.de
Wie die Verbraucherschützer angekündigt haben, werden sie nun aber die Konditionen weiterer DSL- und VDSL-Anbieter unter die Lupe nehmen, dies hat Verbraucherschützer Thomas Bradler gegenüber teltarif.de bestätigt. Gegenüber dem Magazin Focus hat Bradler das nächste "Opfer" genannt: Man halte "nach erster Prüfung auch die o2-Pauschaltarife für eine Mogelpackung." Der o2 All-in S ist ab einem Verbrauch von 100 GB Datenvolumen monatlich gedrosselt, im Vergleich dazu möchte die Telekom ihren günstigsten Call-&-Surf-Tarif ab 2016 schon nach 75 GB pro Monat drosseln. Bradler vermutet, dass ein Gericht die neuen o2-Tarife ebenfalls für eine "unerlaubte Preiserhöhung" halten könnte.

Doch auch die beiden teureren Tarife o2 All-in M und o2 All-in L enthalten eine Drosselungsklausel, getarnt mit dem Begriff "Fair-Flatrate". Zu deren Rechtfertigung hat o2 sogar eine eigene Webseite geschaltet: Was ist die Fair Flatrate und warum wird sie eingeführt? Der Stein des Anstoßes auf der o2-Webseite Der Stein des Anstoßes auf der o2-Webseite
Bild: o2, Screenshot: teltarif.de

Hier schreibt der Provider: "Ein durchschnittlicher Internetnutzer verbraucht lt. Bundesnetzagentur nur 13 GB im Monat. Damit alle das Internet gleich gut nutzen können, reduzieren wir ab 01.07.2014 und ab einer Nutzung von 300 GB in drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsmonaten (dem 20-fachen des Durchschnittsverbrauchs) die Geschwindigkeit auf bis zu 2 000 KBit/s. Dies erfolgt erst ab dem 4. Monat und jeweils erst ab 300 GB bis zum Ende des Abrechnungsmonats." Zum Tarif All-In S wird o2 ab Juli 2014 dann DSL-Upgrade-Pakete anbieten, und zwar 100 GB zusätzlich für 4,99 Euro monatlich oder ein tatsächlich ungedrosseltes Surfvolumen für 14,99 Euro monatlich extra.

Und genau diese Zusatzpakete dürften der Anlass für die Verbraucherzentrale sein, Abmahnungen oder gar Klagen gegen weitere Provider zu prüfen, weil das Landgericht Köln in seinem Urteil bezüglich des Begriffs Flatrate klargestellt hat: "Dieser Begriff ist aus Sicht eines Durchschnittskunden jedenfalls im hier betroffenen Festnetz-Bereich so zu verstehen, dass damit ein Festpreis für den Internetzugang zu einer bestimmten Bandbreitengeschwindigkeit und ohne Einschränkung bzw. versteckte Kosten gemeint ist."

Die ausführlichen Vertragskonditionen der neuen o2-Tarife haben wir in unserem Artikel Details zu den neuen DSL-Allnet-Flat-Tarifen zusammengestellt.

Mehr zum Thema Drosselung