Themenspezial: Verbraucher & Service Blut geleckt

Call & Surf via Funk: Verbraucherschützer nehmen die nächste Telekom-Datendrossel ins Visier

Die Verbraucher­zentrale Sachsen will von der Telekom eine Unter­lassungs­erklärung, bei ihren LTE-Festnetz­ersatz-Tarifen die Geschwindig­keit zu drosseln. Kunden surfen hier nach Verbrauch des Volumens mit 384 kBit/s.
Von Thorsten Neuhetzki

LTE auf dem Land: Hier rückt die Datendrossel ins Visier LTE auf dem Land: Datendrossel rückt ins Visier
Foto: Telekom
Nachdem die Verbraucher­zentrale Nordrhein-West­falen sich erfolgreich gegen die Daten­drossel der Deutschen Telekom im Festnetz einge­setzt hat und die Telekom diese Anfang der Woche zurück­genommen hat, legen nun die Kollegen aus Sachsen nach: Die Ver­braucher­zentrale Sachsen hat die Telekom Deut­schland GmbH wegen ihrer Tarife zum Internet via Funk abgemahnt.

"Wir sind der Meinung, dass der Tarif 'Call & Surf Comfort via Funk‘ die Verbraucher unangemessen benachteiligt, weil er eine Ge­schwindigkeits­drosselung nach Verbrauch eines bestimmten Surf­volumens vorsieht", sagt Dr. Katja Henschler von der Ver­braucher­zentrale Sachsen.

Surfen mit 384 kBit/s statt 100 MBit/s

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Foto: Telekom
Geworben wird für die Tarife unter anderem mit der Textzeile "Surfen mit bis zu 100 MBit/s". Umgesetzt wird dieser Internet­zugang über LTE. Angesprochen werden sollen damit vor allem Verbraucher in den überwiegend ländlichen Regionen, die kein klassisches DSL bekommen können, aber trotzdem schnell surfen wollen. Je nach gebuchter Tarifklasse greift die Drosselungsklausel, wenn man ein bestimmtes Surfvolumen verbraucht hat, beim Tarif S Standard zu 34,94 Euro etwa ab 10 GB und beim Tarif M zu 39,95 Euro ab 15 GB. Danach gilt für den Rest des Monats eine Geschwindigkeit von maximal 384 kBit/s für den Downstream - statt der gebuchten 16 bis 100 MBit/s.

Die VZ Sachsen bezeichnet diese Surfge­schwindigkeit als vorzeitlichen Standard, mit dem das Lesen einer E-Mail mit Anhang schon mal zur zeitraubenden Aktion werden könne. Noch schlimmer werde es, machen gleichzeitig mehrere Nutzer von der Anschlussnutzung Gebrauch. "Von dem gepriesenen schnellen Internet via Funk bleibt für die Verbraucher vor allem der Eindruck blumiger Werbe­versprechungen. Auch die längst überfällige Verbesserung der Versorgung ländlicher Regionen mit schnellem Internet, maßgeblich auch von Politik und Bundesnetzagentur gefordert, bleibt trotz der nunmehr ausgebauten Technik weiterhin auf der Strecke", so Henschler.

VZ Sachsen fordert Unterlassungserklärung bis 11. Dezember

Nach Angaben der Verbraucherzentrale habe die Telekom nun bis zum 11. Dezember Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Andernfalls drohen die Sachsen bereits mit einem Gang zum Gericht, das "über die Zulässigkeit der Regelung entscheiden" müsse. Im vergangenen Oktober hatte das Landgericht Köln bereits entschieden, dass die Telekom Internettarife im Festnetz, die eine Ge­schwindigkeits­drosselung vorsehen, nicht als "Internet-Flatrate" und unter Angabe der "bis zu"-Maximalgeschwindigkeit bewerben darf (AZ: 26 O 211/13). Die Telekom hatte draufhin am Montag bekannt gegeben, bis auf Weiteres die Drossel wieder aus den Verträgen zu streichen.

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