Call & Surf via Funk: Verbraucherschützer nehmen die nächste Telekom-Datendrossel ins Visier
LTE auf dem Land: Datendrossel rückt ins Visier
Foto: Telekom
Nachdem die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sich erfolgreich
gegen die Datendrossel der Deutschen Telekom im Festnetz eingesetzt hat und die Telekom
diese Anfang der Woche zurückgenommen hat, legen nun die Kollegen aus Sachsen nach:
Die Verbraucherzentrale Sachsen hat die Telekom Deutschland GmbH wegen ihrer Tarife zum Internet via Funk
abgemahnt.
"Wir sind der Meinung, dass der Tarif 'Call & Surf Comfort via Funk‘ die Verbraucher unangemessen benachteiligt, weil er eine Geschwindigkeitsdrosselung nach Verbrauch eines bestimmten Surfvolumens vorsieht", sagt Dr. Katja Henschler von der Verbraucherzentrale Sachsen.
Surfen mit 384 kBit/s statt 100 MBit/s
LTE auf dem Land: Datendrossel rückt ins Visier
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Geworben wird für die Tarife unter anderem mit der Textzeile
"Surfen mit bis zu 100 MBit/s". Umgesetzt wird dieser Internetzugang über LTE.
Angesprochen werden sollen damit vor allem Verbraucher in den überwiegend ländlichen Regionen, die kein
klassisches DSL bekommen können, aber trotzdem schnell surfen wollen. Je nach gebuchter
Tarifklasse greift die Drosselungsklausel, wenn man ein bestimmtes Surfvolumen verbraucht hat, beim
Tarif S Standard zu 34,94 Euro etwa ab 10 GB und beim Tarif M zu 39,95 Euro ab 15 GB.
Danach gilt für den Rest des Monats eine Geschwindigkeit von maximal 384 kBit/s für den Downstream - statt
der gebuchten 16 bis 100 MBit/s.
Die VZ Sachsen bezeichnet diese Surfgeschwindigkeit als vorzeitlichen Standard, mit dem das Lesen einer E-Mail mit Anhang schon mal zur zeitraubenden Aktion werden könne. Noch schlimmer werde es, machen gleichzeitig mehrere Nutzer von der Anschlussnutzung Gebrauch. "Von dem gepriesenen schnellen Internet via Funk bleibt für die Verbraucher vor allem der Eindruck blumiger Werbeversprechungen. Auch die längst überfällige Verbesserung der Versorgung ländlicher Regionen mit schnellem Internet, maßgeblich auch von Politik und Bundesnetzagentur gefordert, bleibt trotz der nunmehr ausgebauten Technik weiterhin auf der Strecke", so Henschler.
VZ Sachsen fordert Unterlassungserklärung bis 11. Dezember
Nach Angaben der Verbraucherzentrale habe die Telekom nun bis zum 11. Dezember Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Andernfalls drohen die Sachsen bereits mit einem Gang zum Gericht, das "über die Zulässigkeit der Regelung entscheiden" müsse. Im vergangenen Oktober hatte das Landgericht Köln bereits entschieden, dass die Telekom Internettarife im Festnetz, die eine Geschwindigkeitsdrosselung vorsehen, nicht als "Internet-Flatrate" und unter Angabe der "bis zu"-Maximalgeschwindigkeit bewerben darf (AZ: 26 O 211/13). Die Telekom hatte draufhin am Montag bekannt gegeben, bis auf Weiteres die Drossel wieder aus den Verträgen zu streichen.