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Vertriebsverbot


11.11.2013 19:59 - Gestartet von peso
einmal geändert am 11.11.2013 20:05
Zwei Dinge bleiben unbeantwortet:

1. Das Urteil bezieht sich auf ein "Vertriebsverbot" und nicht auf ein grundsätzliches "Betriebsverbot".
2. Das Urteil ist, nach meinem Wissensstand nicht rechtskräftig. Sie wurde abgewiesen und ob der Verkäufer Rechtsmittel einlegt, ist unbekannt.

Meines Erachtens handelt es sich hier um einen einfachen Verstärker, der nicht dem Betriebsverbot unterliegt. Solche Teile gibt es schon seit Jahren. Desweiteren ist fraglich, beim wem man den Genehmigungsantrag stellen kann. Letztendlich haben EPlus und O2 auch D-Netz Frequenzen.

Mir sind mehrere Unternehmen bekannt, die haben eigene Repeater erworben, um das Betriebsgelände abzudecken. Da regt sich aber kein Betreiber auf, da es Mehreinnahmen generiert.

Wir hatten das gleiche Affentheater schon vor Jahren mit den CB-Funkgeräten.

peso
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[1] H.ATE antwortet auf peso
11.11.2013 23:40


Es ist also unmöglich das Gerät legal zu betreiben.


Mir sind mehrere Unternehmen bekannt, die haben eigene Repeater erworben, um das Betriebsgelände abzudecken. Da regt sich aber kein Betreiber auf, da es Mehreinnahmen generiert.

Haben die das schriftlich, daß das gedulded wird?

und wen juckt das und wie schnell können die hinter die Nutzung kommen? Ich lache mich schlapp über Deine Ansicht.