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Amazon hat zu viele Kunden


05.05.2016 12:11 - Gestartet von Ixi7
Ich kaufe nichts mehr bei Amazon.

Zuletzt kaufte ich da ein Smartphone. Schlecht verpackt kam es an, beim Ausprobieren war fest zu stellen, dass das Mikrofon nicht funktionierte. Es fehlte der Rücksendeschein. Ich sollte die Rücksendung frankieren!
Eine Betrugsanzeige, die ich erstatten wollte, wurde von der Staatsanwaltschaft abgewiesen, weil "der vermutliche Straftäter" ja nicht in Deutschland wohnt und also nicht verfolgt werden kann.
Ich schickte den Müll unfrei zurück und buchte den von meinem Girokonto geklauten Kaufpreis zurück.
Selbstverständlich nahm Amazon die unfreie Rücksendung nicht an, weil dann ja 15 Euro Unkosten entstanden wären. Zwischenzeitlich hat DHL den Müll versteigert - also die DHL verkauft Müll und kassierte dafür! Auch Betrüger!

Ich kaufe NIE WIEDER etwas online bei Amazon!

Ich rate jedem, eine Sendung von Amazon gar nicht erst anzunehmen, wenn kein Rücksendeschein dabei ist, vor allem dann, wenn die Zustellung von der DHL ausgeführt wird!
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[1] paulpseudo antwortet auf Ixi7
05.05.2016 12:50
Benutzer Ixi7 schrieb:
Ich kaufe nichts mehr bei Amazon.

Zuletzt kaufte ich da ein Smartphone. Schlecht verpackt kam es an, beim Ausprobieren war fest zu stellen, dass das Mikrofon nicht funktionierte. Es fehlte der Rücksendeschein. Ich sollte die Rücksendung frankieren!

Dies habe ich so bei Amazon noch nie erlebt. Wenn denn mal etwas defekt war, dann habe ich auch einen Retourenschein erhalten.

Eine Betrugsanzeige, die ich erstatten wollte, wurde von der Staatsanwaltschaft abgewiesen, weil "der vermutliche Straftäter" ja nicht in Deutschland wohnt und also nicht verfolgt werden kann.

Aus Ihrem hier geschilderten Fall ist auch kein Betrugstatbestand abzuleiten.
Woher leiten Sie dies den ab?

Ich schickte den Müll unfrei zurück und buchte den von meinem Girokonto geklauten Kaufpreis zurück.
Selbstverständlich nahm Amazon die unfreie Rücksendung nicht an, weil dann ja 15 Euro Unkosten entstanden wären.

Seien Sie froh, dass Sie keine Post von DHL Anwälte erhalten haben. Denn Sie sind zur Zahlung der Kosten für die unfreie Versendung von Waren verpflichtet, wenn der Empfänger die Annahme verweigert. Siehe Geschäftsbedingung DHL

Zwischenzeitlich hat DHL den Müll versteigert - also die DHL verkauft Müll und kassierte dafür! Auch Betrüger!

Warum ist DHL ein Betrüger? Weil Sie nicht Ihre Rechung für den Versandauftrag bezahlen? Irgend wie muß DHL ja auf seine Kosten kommen und dies geschieht dann durch den Verkauf der Ware.

Ich kaufe NIE WIEDER etwas online bei Amazon!

Wahrscheinlich, wird dies auch nicht gehen, weil Amazon solche Kunden sofort sperrt.

Ich rate jedem, eine Sendung von Amazon gar nicht erst anzunehmen, wenn kein Rücksendeschein dabei ist,

Wie soll man den bei der Annahme eines Paket's sehen ob ein Rücksendeschein dabei ist? Diese sind fast immer im Paket und nicht von außen angebracht.
vor allem
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[2] blumenwiese antwortet auf Ixi7
05.05.2016 14:47
Amazon legt nie einen Rücksendeschein der Sendung bei. In deinem Kundenkonto kannst du dir jedoch ganz bequem einen ausdrucken. Etwas Lesen bildet.

Solltest du bei einem Drittanbieter bestellt und dieser auch selbst geliefert haben, stehen die Formalitäten zur Rücksendung in seinem Verkäuferprofil. Sollte es da Schwierigkeiten geben, greift immer noch die A-Z-Garantie von Amazon. Rückbuchungen sind daher weder nötig noch angeraten, da sie jede Menge Probleme auf beiden Seiten verursachen.

Ob derjenige, gegen den du eine Anzeige erstattest, im Ausland wohnt, ist vollkommen unerheblich. Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft wird die Anzeige annehmen, muss es sogar. Ggf. wird dann das Ermittlungsverfahren jedoch gleich wieder eingestellt. Aber das ist dann schon der nächste Schritt.

Aus deiner Schilderung ergibt sich für mich als Leser, dass du offenbar nicht einmal klar beschriebenen Vorgehensweisen auf den Anbieterseiten folgen kannst, dich aber dann hinterher nicht über dich selbst aufregst, sondern über andere. Außerdem kann an deiner Schilderung über die Aufgabe der Anzeige etwas nicht stimmen.

Mein Tipp: Lesen (nicht lernen, sondern es tun).

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[2.1] Ixi7 antwortet auf blumenwiese
05.05.2016 15:39
Ich habe insgesamt ca. 120 Einkäufe bei Amazon gemacht. Der Rücksendeschein fehlte selten oder war leicht ausdruckbar. Im beschriebenen Fall hatte ich den Rücksendeschein angefordert. Das wurde verweigert. Ich sollte die Frankierung bezahlen und auf dem Paket vermerken: "Defective". Dann würde mir das Porto gut geschrieben werden und ich würde Ersatz geliefert bekommen, obwohl ich eindeutig erklärt hatte, dass ich vom Kauf zurücktrete, was ignoriert wurde.

Stimmt: "Etwas Lesen bildet". Liest man die Amazon-Geschäftsbedingungen, erfährt man, dass Amazon sich dazu verpflichtet, die Liefer- und Transportkosten immer und grundsätzlich zu tragen. Die Mitarbeiter von Amazon, die Sendungen an Kunden realisieren, können offenbar nicht lesen, denn es wird ja immer ein Preisaufschlag in den Rechnungen gemacht, damit DER KUNDE die Versandkosten bezahlt.

Amazon ist bequem. Man kann in Ruhe am Computer "Einkaufen gehen" und kann sich das Wandern durch die Läden sparen. Es gibt aber auch andere Online-Händler - nicht nur Amazon. Hat ein Online-Händler Sitz in Deutschland, wird die Bezahlung GRUNDSÄTZLICH erst geregelt, wenn der Kauf zustande kam. Bestellt man bei Amazon, wird als erstes IMMER Geld vom Konto abgegriffen. Wer bei Amazon anders als gegen Rechnung oder Einzugsermächtigung kauft, kann offenbar weder Lesen noch Schreiben oder braucht eine Alternative für Saturn oder Mediamarkt, weil er dort Hausverbot hat - warum auch immer.

Dass auch in Internet-Foren Amazon-Mitarbeiter tätig sind, um Amazon-Kritiker zu "belehren", hatte ich schon erwartet. Es gab sofort gleich zwei Bestätigungen dafür noch heute. Danke für diese Bestätigungen! ;-)
Zur Organisierten Kriminaltät dieser Art gehört das typischerweise mit dazu.

Nochmal Leute!:

Kauft nicht bei Amazon, wenn Ihr nicht sicher seid, dass die bestellte Ware kostenfrei nach Inaugenscheinnahme und Rücktritt vom Kauf zurückgeschickt werden kann. Amazon arbeitet eben auch z.B. mit Elektronikschrotthändlern zusammen, die die Kosten für den Transport des Schrottes, für dessen Entsorgung sie einen Riesengewinn eingestrichen haben, zu einem Schrottplatz in China, sparen wollen.
Der nächste Schrottentsorgungsgewinnler ist dann die DHL, die den Schrott versteigert. Die Ersteigerer des Schrottes verkaufen diesen dann bei eBay usw., usf ...

Benutzer blumenwiese schrieb:
Amazon legt nie einen Rücksendeschein der Sendung bei. In deinem Kundenkonto kannst du dir jedoch ganz bequem einen ausdrucken. Etwas Lesen bildet.

Solltest du bei einem Drittanbieter bestellt und dieser auch selbst geliefert haben, stehen die Formalitäten zur Rücksendung in seinem Verkäuferprofil. Sollte es da Schwierigkeiten geben, greift immer noch die A-Z-Garantie von Amazon. Rückbuchungen sind daher weder nötig noch angeraten, da sie jede Menge Probleme auf beiden Seiten verursachen.

Ob derjenige, gegen den du eine Anzeige erstattest, im Ausland wohnt, ist vollkommen unerheblich. Die Polizei bzw. Staatsanwaltschaft wird die Anzeige annehmen, muss es sogar. Ggf. wird dann das Ermittlungsverfahren jedoch gleich wieder eingestellt. Aber das ist dann schon der nächste Schritt.

Aus deiner Schilderung ergibt sich für mich als Leser, dass du offenbar nicht einmal klar beschriebenen Vorgehensweisen auf den Anbieterseiten folgen kannst, dich aber dann hinterher nicht über dich selbst aufregst, sondern über andere. Außerdem kann an deiner Schilderung über die Aufgabe der Anzeige etwas nicht stimmen.

Mein Tipp: Lesen (nicht lernen, sondern es tun).

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[2.1.1] blumenwiese antwortet auf Ixi7
05.05.2016 16:53
Benutzer Ixi7 schrieb:
Ich habe insgesamt ca. 120 Einkäufe bei Amazon gemacht. Der Rücksendeschein fehlte selten oder war leicht ausdruckbar.

Schon seit Jahren wird kein Rücksendeschein mehr mitgeschickt. Beim Versand durch Drittanbieter ist das von Fall zu Fall anders. Bei Versand durch Amazon ist der Rücksendeschein IMMER im Kundenkonto ausdruckbar. Bei Versand durch Drittanbieter meist nicht.

Also: Wer hat versandt? Amazon oder ein Drittanbieter?

Im beschriebenen Fall hatte ich den Rücksendeschein angefordert. Das wurde verweigert.

Wo hast du den angefordert? Beim Druttanbieter? Dann also nicht bei Amazon .

Ich sollte die Frankierung bezahlen und auf dem Paket vermerken: "Defective". Dann würde mir das Porto gut geschrieben werden und ich würde Ersatz geliefert bekommen, obwohl ich eindeutig erklärt hatte, dass ich vom Kauf zurücktrete, was ignoriert wurde.

Du hast ein gesetzliches Widerrufsrecht. Bist du darüber informiert worden? In der Widerrufsbelehrung stehen auch Details zur Vorgehensweise bei einem Widerruf.

Stimmt: "Etwas Lesen bildet". Liest man die Amazon-Geschäftsbedingungen, erfährt man, dass Amazon sich dazu verpflichtet, die Liefer- und Transportkosten immer und grundsätzlich zu tragen.

Das steht NICHT in den Amazon AGB! Amazon berechnet außer bei Kleidung und im Falle eines Defektes immer Rücksendekosten (pauschal €3,50 wenn man nicht selbst frankiert). DAS steht in den AGB.

Die Mitarbeiter von Amazon, die Sendungen an Kunden realisieren, können offenbar nicht lesen, denn es wird ja immer ein Preisaufschlag in den Rechnungen gemacht, damit DER KUNDE die Versandkosten bezahlt.

Wie gesagt, außer bei den genannten Ausnahmen werden bei einer Rücksendung ohne eigene Frankierung pauschal €3,50 berechnet.

Hat ein Online-Händler Sitz in Deutschland, wird die Bezahlung GRUNDSÄTZLICH erst geregelt, wenn der Kauf zustande kam.

Nein! Das bestimmt jeder Händler selbst. Verbreitet ist die Lastschrift bei Absendung der Bestellung, PayPal bei Bestellaufgabe oder bei manchen Händlern die Rechnung.

Bestellt man bei Amazon, wird als erstes IMMER Geld vom Konto abgegriffen.

Die Belastung erfolgt bei Versand.

Dass auch in Internet-Foren Amazon-Mitarbeiter tätig sind, um Amazon-Kritiker zu "belehren", hatte ich schon erwartet.

Ich bin zwar seit 1999 Kunde aber kein Mitarbeiter.
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[3] Haha, was für ein Möchtegern-Querulant
krassDigger antwortet auf Ixi7
05.05.2016 18:16

3x geändert, zuletzt am 05.05.2016 18:21
Die Staatsanwaltschaft mit einer reinen Zivilsache (kein Betrug sondern Gewährleistungsfall!) nerven, unfrei verschicken, Ware hops gehen lassen und Lastschrift zurückbuchen.

Mach dich nächstes Mal vorher schlau wie die anständige Vorgehensweise bei "Störungen im Kaufvertrag" ist. Oder frag einen Anwalt bzw. die Beratungshotline deiner Rechtsschutzversicherung. Ist billiger als unnötig Kosten, Aufwand und Ärger zu produzieren.
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[3.1] Ixi7 antwortet auf krassDigger
06.05.2016 11:54
Ich sagte es ja schon: Schon interessant, wie die Amazon-Möchtegern-Querulanten-Bekämpfer plötzlich aktiv werden, um etwas für ihre Daseinsberechtigung zu tun. Da kann man dann beim Chef angeben und darauf hinweisen, dass man bei der nächsten Gehaltserhöhung nicht wieder übergangen werden sollte, sonst könnte man vielleicht doch bei Teltarif im Forum mal als Insider auspacken. Oder so.

Einen Betrug als "Reine Zivilsache" hinstellen zu wollen zeigt, dass man vom deutschen Strafrecht keine Ahnung hat. Welche Tatbestandsmerkmale einen Betrug definieren, wird in § 263 StGB dargestellt. JEDER Betrug fängt mit einer Täuschung an. Wer über die Qualität einer Ware, die er verkaufen will, falsche Angaben macht, damit sich Kunden finden, die Geld dafür bezahlen, den Mist in den persönlichen Besitz zu bekommen, begeht Betrug und macht sich gemäß § 263 StGB ganz objektiv strafbar und braucht subjektiv nur noch zugeben, dass er mit dem Verkauf Geld verdienen wollte. Schon ist der Status "Vorbestraft" nicht mehr weit. Bei Betrug ist übrigens schon der Versuch strafbar.
Amazon ist ein gewohnheitsmäßiges Betrugsunternehmen, weil SEHR viele der Waren, die im Online-Verkauf da angeboten werden, ganz verlogen beschrieben werden in den Eigenschaften, um Käufer dafür zu finden. Aber die deutsche Wirtschaft würde ja zusammen brechen, wenn die deutsche Staatsanwaltschaft da was tun würde. :kicher:

Einen Anwalt soll ich fragen? Eine Rechtsschutzversicherung bezahlen für nichts tun? Wozu? Wenn ein "Gerichtsvollzieher" an meine Tür klopft, rufe ich "110" an und lasse den fest nehmen wegen versuchter Erpressung gemäß § 253 StGB. Ganz einfach. Das habe ich schon mehr als einmal praktiziert. Es funktioniert, Leute! Nur ein wenig Mut, nicht einschüchtern lassen. Kein Gerichtsvollzieher wendet heutzutage mehr Schußwaffen an. Der kommt nur mit einem Blatt Papier in der Hand und droht damit, dass es noch mehr kosten könnte, wenn nicht gleich bezahlt wird. Dummerweise wird damit immer auch tateinheitlich der Betrug gemäß § 263 StGB mit erfüllt, aber § 253 StGB ist dem Staatsanwalt meist lieber, wenn er den betroffenen Gerichtsvollzieher nicht leiden kann.

Aber: Politische Interessen stehen über den Regeln des Strafrechts. So ist das nun mal. Kein deutscher Staatsanwalt würde z.B. auch derzeit die Bearbeitung einer Strafanzeige gegen Herrn Erdogan wegen Falscher Verdächtigung gemäß § 164 StGB in Erwägung ziehen bezüglich des allgemein bekannten Sachverhaltes "Jan Böhmermann". Dabei hat Erdogan ganz eindeutig gegen diesen deutsche Strafrechtsparagrafen mit seiner Anzeige gegen Böhmermann objektiv und subjektiv verstoßen. Aber die Deutschen lesen ja keine Strafrechtsregeln, was deutlich wird, wenn da einer behauptet, dass eine reine Zivilsache kein Betrug sei. Was sollte denn ein deutscher Staasanwalt im Sachverhalt Böhmermann derzeit auch tun? Erdogan vorladen zur Beschuldigtenvernehmung wegen des begründeten Verdachts gegen § 164 StGB verstoßen zu haben? Den Erdogan zur Fahndung ausschreiben lassen, wenn der der Vorladung nicht nachkommt? Ihn vielleicht auch noch per Haftbefehl suchen lassen? Das vor Jahren schon "vorläufig eingestellte" Ermittlungsverfahren gegen Erdogan wegen Begünstigung von Bandenhehlerei vielleicht zudem wieder rauskramen und neu in dem Zuge wieder mit aufrollen?

Nö, nö, besser nich'. Totschweigen ist der Königsweg der Zensur. Zum Totschweigen gehört auch, Leute, die sich öffentlich über Organisierte Kriminalität beschweren wollen, als Querulanten zu beschimpfen - damit die einfach nur die Schnauze halten. Und: Damit Amazon weiter Müll unter die Leute bringen kann, der eigentlich nach China geschafft werden sollte, um mit diesem betrügerisch erlangten Gewinn eigenen Angestellten Schweigegeld zahlen zu können.



Benutzer krassDigger schrieb:
Die Staatsanwaltschaft mit einer reinen Zivilsache (kein Betrug sondern Gewährleistungsfall!) nerven, unfrei verschicken, Ware hops gehen lassen und Lastschrift zurückbuchen.

Mach dich nächstes Mal vorher schlau wie die anständige Vorgehensweise bei "Störungen im Kaufvertrag" ist. Oder frag einen Anwalt bzw. die Beratungshotline deiner Rechtsschutzversicherung. Ist billiger als unnötig Kosten,
Aufwand und Ärger zu produzieren.
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[3.1.1] baerlihome antwortet auf Ixi7
07.05.2016 09:56

2x geändert, zuletzt am 07.05.2016 10:10
Benutzer Ixi7 schrieb:
>>
Einen Betrug als "Reine Zivilsache" hinstellen zu wollen zeigt, dass man vom deutschen Strafrecht keine Ahnung hat. Welche Tatbestandsmerkmale einen Betrug definieren, wird in § 263 StGB dargestellt. JEDER Betrug fängt mit einer Täuschung an. Wer über die Qualität einer Ware, die er verkaufen will, falsche Angaben macht, damit sich Kunden finden, die Geld dafür bezahlen, den Mist in den persönlichen Besitz zu bekommen, begeht Betrug und macht sich gemäß § 263 StGB ganz objektiv strafbar und braucht subjektiv nur noch zugeben, dass er mit dem Verkauf Geld verdienen wollte. Schon ist der Status "Vorbestraft" nicht mehr weit. Bei Betrug ist übrigens schon der Versuch strafbar.
Amazon ist ein gewohnheitsmäßiges Betrugsunternehmen, weil SEHR viele der Waren, die im Online-Verkauf da angeboten werden, ganz verlogen beschrieben werden in den Eigenschaften, um Käufer dafür zu finden. Aber die deutsche Wirtschaft würde ja zusammen brechen, wenn die deutsche Staatsanwaltschaft da was tun würde. :kicher:

Diese Anschuldigungen sollten Sie bei Ihren Kenntnissen des Strafrechts jedoch beweisen können. Der § 263 StGB setzt Vorsatz voraus. D.h. Wissen und Wollen den Straftatbestand zu erfüllen. Könnte mir vorstellen, dass Ihnen dieser Beweis nicht gelingt, da gerade bei Produktbeschreibungen regelmäßig der Irrtum eingewandt wird.

Einen Anwalt soll ich fragen? Eine Rechtsschutzversicherung bezahlen für nichts tun? Wozu? Wenn ein "Gerichtsvollzieher" an meine Tür klopft, rufe ich "110" an und lasse den fest nehmen wegen versuchter Erpressung gemäß § 253 StGB. Ganz einfach. Das habe ich schon mehr als einmal praktiziert. Es funktioniert, Leute! Nur ein wenig Mut, nicht einschüchtern lassen. Kein Gerichtsvollzieher wendet heutzutage mehr Schußwaffen an. Der kommt nur mit einem Blatt Papier in der Hand und droht damit, dass es noch mehr kosten könnte, wenn nicht gleich bezahlt wird. Dummerweise wird damit immer auch tateinheitlich der Betrug gemäß § 263 StGB mit erfüllt, aber § 253 StGB ist dem Staatsanwalt meist lieber, wenn er den betroffenen Gerichtsvollzieher nicht leiden kann.

Glückwunsch, hier zeigen Sie Ihre ganze Qualifikation auf das Strafrecht bezogen. Im von Ihnen zitierten § 253 (1) StGB heißt es:

"Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Also beim lesen der Tatbestandsmerkmale und Subsumtion auf den hier vorliegenden konkret individuellen Sachverhalt erkenne ich weder die Rechtswidrigkeit einer Drohung geschweige denn, dass diese mit Gewalt ausgeführt wird, noch dass sich der Gerichtsvollzieher oder einem Dritten zu Unrecht bereichert.

Bevor der Gerichtsvollzieher aktiv wird haben Sie die Möglichkeit im Rahmen des gerichtlichen Mahnverfahrens (Mahnbescheid) zu widersprechen. Die Sache ist damit erledigt. Und selbst wenn es zum Vollstreckungsbescheid kommt können Sie Einspruch einlegen. In der Folge wird die Sache dann verhandelt.

Am Rande finde ich ihre Aussage Amazon als gewohnheitsmäßiges Betrugsunternehmen Unternehmen zu bezeichnen sehr gewagt. Hier ließe sich beim lesen im StGB auch etwas finden. (§§ 145d,187 StGB) Ich denke dass Sie diese Aussage nur schlecht beweisen werden können. Die angesprochenen §§ sind durchaus lesenswert.

Den ganzen Rest Ihrer Ergüsse lass ich jetzt mal unkommentiert, da wir ja nicht Montag haben. Sie klingen vielmehr wie ein enttäuschter Wutbürger der generell Schwierigkeiten hat das deutsche Rechtssystem anzunehmen.
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[3.1.2] blumenwiese antwortet auf Ixi7
07.05.2016 09:57
Benutzer Ixi7 schrieb:
Amazon ist ein gewohnheitsmäßiges Betrugsunternehmen

Was du persönlich für eine Meinung über einen Menschen oder ein Unternehmen hast, ist mir persönlich vollkommen schnuppe. Wenn es nach mir geht, kannst du sagen und schreiben, was immer du willst.

ABER: Da du dich ja angeblich so hervorragend im Strafrecht auskennst, möchte ich dich dringend darauf hinweisen, dass andere des Betruges zu bezichtigen, strafrechtlich für dich unangenehm werden kann. Das gilt auch bei juristischen Personen.
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[3.1.2.1] Ixi7 antwortet auf blumenwiese
07.05.2016 10:14
Also: Ich habe gerade bemerkt, dass merin Amazon-Konto immer noch nicht gesperrt ist und habe eine Bestellung ausgelöst für etwas, das 164 Euro kostet mit Bezahlung per Abbuchung. Wird das Bestellte angeliefert, verweigere ich die Annahme und veranlasse die Rückbuchung meines Geldes.

Ich teste jetzt mal, wie lange es dauert und wieviele Bestellungen ich noch machen kann, bis mein Amazon-Konto von Amazon gesperrt wird.

Ich sage dann hier Bescheid.


Benutzer blumenwiese schrieb:
Benutzer Ixi7 schrieb:
Amazon ist ein gewohnheitsmäßiges Betrugsunternehmen

Was du persönlich für eine Meinung über einen Menschen oder ein Unternehmen hast, ist mir persönlich vollkommen schnuppe. Wenn es nach mir geht, kannst du sagen und schreiben, was immer du willst.

ABER: Da du dich ja angeblich so hervorragend im Strafrecht auskennst, möchte ich dich dringend darauf hinweisen, dass andere des Betruges zu bezichtigen, strafrechtlich für dich unangenehm werden kann. Das gilt auch bei juristischen
Personen.
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[3.1.2.1.1] baerlihome antwortet auf Ixi7
07.05.2016 10:34

Sie sind ein freier Mensch.
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[4] voyager_2000 antwortet auf Ixi7
08.05.2016 11:15
Benutzer Ixi7 schrieb:
Ich kaufe nichts mehr bei Amazon.

Zuletzt kaufte ich da ein Smartphone. Schlecht verpackt kam es an, beim Ausprobieren war fest zu stellen, dass das Mikrofon nicht funktionierte.
Das kann schon einmal vorkommen, dass ein Produkt defekt ist und es ist auch vorstellbar dass dieses defekte Produkt dann noch in einem schlecht geeigneten Versandkarton versendet wird ich kurz vor Weihnachten wurde bei mir auch einmal ein Originalkarton dafür missbraucht die Ware darin zu versenden. All dies begründet noch keinen Betrug denn, bei Betrug muss man den Vorsatz des Täters nachweisen. Das ist übrigens auch der Grund weshalb die meisten Betrugsanzeigen scheitern.
>Es fehlte der Rücksendeschein. Ich sollte
die Rücksendung frankieren!
Bei Sendungen von Amazon liegt inzwischen meist weder eine Rechnung bei, noch ein Rücksendeschein. Den Rücksendeschein kann man sich problemlos aus dem Kundenkonto ausdrucken. Wie es bei Plattform Händlern ist weiß ich nicht genau. Ich habe da noch selber nichts zurückgeschickt. Aber man muss natürlich zwischen Amazon und Plattform Händlern in differenzieren, denn unter den Plattform Händlern wird es eher schwarze Schafe geben. Diese sollten auch nicht mit Amazon gleichgesetzt werden.
Eine Betrugsanzeige, die ich erstatten wollte, wurde von der Staatsanwaltschaft abgewiesen, weil "der vermutliche Straftäter" ja nicht in Deutschland wohnt und also nicht verfolgt werden kann.
Ob hier ein Betrug vorliegt, mag ich nicht erkennen. Aus den oben genannten Gründen wird man einen Betrug auch nicht nachweisen können.
Ich schickte den Müll unfrei zurück und buchte den von meinem Girokonto geklauten Kaufpreis zurück.
Selbstverständlich nahm Amazon die unfreie Rücksendung nicht an, weil dann ja 15 Euro Unkosten entstanden wären.
Diese, mit Verlaub gesagt bescheuerte, Vorgehensweise müssen Sie sich nun ausschließlich selber zurechnen. Hätten sie nicht unfrei versandt, dann hätte Amazon die Sendung angenommen. Da sie aber aus Borniertheit die Sendung unfrei geschickt haben, müssen Sie selber für die hin und Rücksendekosten samt irgendwelcher Zuschläge aufkommen. DHL möchte ja auch nicht umsonst arbeiten. Wer die Musik bestellt, muss sie auch bezahlen.
Zwischenzeitlich hat DHL den Müll versteigert - also die DHL verkauft Müll und kassierte dafür! Auch Betrüger!
Das ist nun eindeutig Polemik. DHL Handy Ihnen das Paket natürlich nur gegen Zahlung der Versandkosten aus. Selber schuld.

Ich kaufe NIE WIEDER etwas online bei Amazon!
Das steht Ihnen natürlich frei. Allerdings werden sie Millionen zufriedene Kunden damit nicht besonders beeindrucken. Und Amazon natürlich auch nicht. Die werden froh sein, sie als Querulanten loszuwerden.


Ich rate jedem, eine Sendung von Amazon gar nicht erst anzunehmen, wenn kein Rücksendeschein dabei ist, vor allem dann, wenn die Zustellung von der DHL ausgeführt wird!
Hätten sie das System verstanden, oder hätten sie Amazon per Anruf, E-Mail, oder Brief kontaktiert, dann wäre Ihnen das nicht passiert es gibt im System von Amazon halt ein bestimmtes Prozedere für Rücksendungen, dass auf der Internetseite auch relativ einfach zu finden ist.

Es bleibt mir völlig unverständlich, wieso sie hier einen solchen Sturm im Wasserglas veranstalten. Ich persönlich bin als Amazon Kunde mit dem Service von Amazon mehr als zufrieden. Mit Rücksendungen gab es nie irgendwelche Probleme. Wenn man nicht nach dem Widerrufsrecht zurücksendet, sondern nach den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Amazon, muss man halt 3,50 € Gebühr bezahlen. Das ist immer noch wesentlich günstiger als die Paketgebühr bei DHL oder Hermes oder...
Meine Rücksendequote ist sehr niedrig, weil ich mir vorher überlege, was ich bestelle. Defekte Ware wurde immer anstandslos zurückgenommen und entweder gut geschrieben oder neu verschickt je nachdem wie ich es mir gewünscht habe.
Welcher Online Händler ist in ihrer Meinung nach kulanter als Amazon?
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[5] arndt1972 antwortet auf Ixi7
24.05.2016 12:54
Benutzer Ixi7 schrieb:
Ich kaufe nichts mehr bei Amazon.

Zuletzt kaufte ich da ein Smartphone. Schlecht verpackt kam es an, beim Ausprobieren war fest zu stellen, dass das Mikrofon nicht funktionierte. Es fehlte der Rücksendeschein. Ich sollte die Rücksendung frankieren!

Das Geld würdest Du übrigens wieder bekommen. Aber man hätte dort auch mal anrufen können und das klären. Ich habe bisher dann immer einen Rücksendeschein erhalten...

Eine Betrugsanzeige, die ich erstatten wollte, wurde von der Staatsanwaltschaft abgewiesen, weil "der vermutliche Straftäter" ja nicht in Deutschland wohnt und also nicht verfolgt werden kann.

Hackt's noch?! Betrugsanzeige....
Also ich kann nur den Kopf schütteln, auf was für d.umme Ideen manche kommen. Ein Gerät kann immer mal kaput sein, dafür hat man eine Garantie.
Betrug setzt übrigens Vorsatz voraus, einfach mal nachdenken!

Ich schickte den Müll unfrei zurück und buchte den von meinem Girokonto geklauten Kaufpreis zurück.

Das wird dann wohl noch teuer für Dich warden. Amazon wird das Geld dann hoffentlich bei Dir, VÖLLIG ZU RECHT, einklagen!

Selbstverständlich nahm Amazon die unfreie Rücksendung nicht an, weil dann ja 15 Euro Unkosten entstanden wären.

Nachvollziehbar! Das hätte man mit einem (kostenlosen, den die rufen einen ja zurück) Telefonat billiger regeln können!

Zwischenzeitlich hat DHL den Müll versteigert - also die DHL verkauft Müll und kassierte dafür! Auch Betrüger!

Nein, Sie hatten Kosten und haben ein Geräte, welches keener abnimmt, daher völlig korrekt, wenn die sich ihr Geld wieder holen.
Vielleicht solltest Du einfach mal nachdenken, bevor Du handelst und außerdem solltest Du erst einmal die Bedeutung von Wörtern lernen. Die Bedeutung von Betrug scheinst Du jedenfalls nicht zu kennen...
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[6] Mayian antwortet auf Ixi7
24.05.2016 13:25
Benutzer Ixi7 schrieb:
Ich kaufe nichts mehr bei Amazon.

Zuletzt kaufte ich da ein Smartphone. Schlecht verpackt kam es an, beim Ausprobieren war fest zu stellen, dass das Mikrofon nicht funktionierte. Es fehlte der Rücksendeschein. Ich sollte die Rücksendung frankieren! ...

(Auch wenn es andere auch schon schrieben...)


MOMENT MAL!

Kein Versandhändler macht das so einfach wie Amazon. Einloggen. Artikel auswählen. Grund eintragen und schon kannst deinen Rücksendeaufkleber für DHL oder einen anderen meist ausdrucken.

Bei allen anderen musst du quasi betteln, einen zu bekommen. Amazon ist da sehr Kundenfreundlich.

Selbst bei einem Defekten Produkt ist kein Händler so gut, wie Amazon. Einfach ein neues Gerät in der Maske eintragen und binnen 30 Tagen das defekte zurückschicken. NIEMAND ist da so gut wie Amazon - LEIDER!


Das kein Papier mehr drin liegt hat auch Vorteile. Für die Umwelt und auch weil du nichts aufheben musst. Ist doch mal was kaputt, kannst du die Rechnung auch jederzeit noch als PDF runter laden.


Also in der Sache ein ganz großes "logistisches" TOP für Amazon. Das ist in meinen Augen beispiellos. Kein nerviges Telefonieren, kein betteln, klick, druck, zuklebt, aufklebt, fertig und erledigt. Kein Tagelanges warten auf einen Aufkleber. Kein mehrfaches nach haken. Kein Rückrufen und nochmal betteln. All das erlebt man bei nicht-Amazon-Online-Einkäufer leider ständig!



Das ist aber leider auch schon das einzigste neben der tollen Produktvielfalt die dann doch keinen Chromecast bspw. (mehr) erlaubt.

Und wie Amazon gerade den kleinen Shops zusetzt usw. - Wie die echt um ihre Existenz fürchten müssen, sobald die mal Amazon was von einem Gut verkauften Artikel mitbekommt, mag ich gar nicht nicht wieder erwähnen.

Das sind eigentlich die waren Gründe, warum man bei Amazon nicht einkaufen sollte.