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Unfug


19.01.2014 17:06 - Gestartet von Orikalkos
Ein Anschluss muß sowas Telefonisch als auch Datentechnisch noch Sinnvoll Nutzbar sein. Das ist bei 384 defakor nicht der Fall. Gerade in der Heutigen Zeit wo die Datenmengen Stetig steigen ist das Unzumutbar.

Mit der Unnutzbarkeit der Leistung steht im Grunde der Vertrag und deren Vertragserfüllung in Frage.

Und das ist noch Unvertretbarer dort, wo es keine Kabelgebundene Alternative gibt, wo man aus Wirtschaftlicher Sicht kein DSL/VSL/Kabel DSL ausbaut.
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[1] bholmer antwortet auf Orikalkos
19.01.2014 17:58
Benutzer Orikalkos schrieb:
Ein Anschluss muß sowas Telefonisch als auch Datentechnisch noch Sinnvoll Nutzbar sein. Das ist bei 384 defakor nicht der Fall. Gerade in der Heutigen Zeit wo die Datenmengen Stetig steigen ist das Unzumutbar.

Mit der Unnutzbarkeit der Leistung steht im Grunde der Vertrag und deren Vertragserfüllung in Frage.

Und das ist noch Unvertretbarer dort, wo es keine Kabelgebundene Alternative gibt, wo man aus Wirtschaftlicher Sicht kein DSL/VSL/Kabel DSL ausbaut.

Vor allem werden die Dienste nicht langsamer sondern sind einfach nicht mehr möglich. Auf eine große Datei länger zu warten, ließe sich ja noch akzeptieren, aber Videostreaming in akzeptabler Qualität wäre bei 384 kbit/s nicht mehr möglich. Somit steht dieser Dienst / dieses Portal nicht mehr zur Verrfügung.

Ich hatte das bei Vodafone mal bei Mobile TV. Das war in meinem UMTS-Vertrag seit 2005 mit drin unbegrenzt. Nach Vertragsumstellung war das auf einmal mit im Datenvolumen. Nachdem die Drossel griff konnte ich nicht mehr Fernsehen schauen, nur noch Klötzchen. Mal setzte der Kundenddienst die Drossel zurück, mal meinte einer dass Fernsehen unbegrenzt eben nicht unbegrenzt sei und beim Volumen mitgerechnet würde. Es war schwer dem Mitarbeiter zu erklären, dass 5 Minuten Fernsehen pro Tag aus meiner Sicht nicht unbegrenzt sei...
Irgendwie wurde dann eine Lösung gefunden und das funktionierte dann wieder.
Der Unterschied war allerdings in meinem Fall, dass der unbegrenzte Dienst vom Netzbetreiber selber angeboten und vermarktet wurde.