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Geniales Editorial


07.04.2014 08:36 - Gestartet von IMHO
einmal geändert am 07.04.2014 08:56
Super Editorial,
leider endet es mit der tastsächlich offenen Frage, ob man PLMN-IP-Access und die SpeedOn-Funktion zu den Hauptleistungen zählen muss.
Dazu möchte ich anmerken, wenn beispielsweise der Autoabgaskatalysator nach der Fertigstellung, nach dem Verkauf des Neuwagens nachgerüstet wird, ist er keineswegs eine Nebenleistung. (Auch wenn hier eine materielle Funktionstrennung vorliegt und der Neuwagenhersteller die Nachrüstung nicht kostenlos vornehmen wird, würde ein Sturm losbrechen dass es keine Lösung für den fünf Jahre alten Wagen gibt.)

Wenn es die SpeedOn-Funktion bei Vertragsabschluss noch nicht gab, muss man nicht automatisch annehmen, dass sie ein Nebenprodukt ist.
SpeedOn/CounterReset usw.ist ein erfolgreiches Produkt, das in allen Netzen eingeführt wurde, was schon mal auf die Wichtigkeit schließen lässt. Es ist eine Marketing-"Erfindung" auf die alle gewartet haben. Der Stand der (Vermarktungs-)Technik wurde damit schon beeinflusst. Es geht ja hier bei VF nicht um eine Preisanpassung von unterdurchschnittlichen Nachkaufpreisen zu marktdurchschnittlichen Preisen.

Die Erpressung nutze SpeedOn bis zum Ende der Hauptvertragslaufzeit zu den von VF vorgeschriebenen Bedingungen oder verliere die Nutzbarkeit Deiner Telefonnummer ist schon gegeben, weil der durchschnittliche User noch immer eher auf die Pixel als auf den zweiten Simschacht achtet.
Warum sollen Vertragsumfangserweiterungen während der Laufzeit nicht auch das Hauptprodukt betreffen? Nur weil der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses kein SpeedOn buchen konnte? Er hatte auch bei der Konkurrenz keine Möglichkeit dazu und er hätte gerne auf den Preis der SpeedOn-Funktion geachtet, wenn die Netzbetreiber vor z.B. eineinhalb Jahren schon angekündigt hätten, was SpeedOn kosten wird.

Es ist ja nicht so, dass der Kunde bei Vertragsabschluss absichtlich auf die SpeedOn-Funktion verzichtet hätte. Er hat einen nach dem damaligen Stand modernen Vertrag abgeschlossen, weil er einen Mobilfunkvertrag brauchte. Wenn nach dem damaligen Stand der Angebote keiner der Oligopolisten ihm die SpeedOn-Funktion angeboten hat, konnte er weder bewusst auf die Funktion verzichten noch konnte er absichtsvoll darauf verzichten, dass ihm VF die Preise vorschreibt.
Zu einem Zeitpunkt, an dem die Konkurrenz SpeedOn schon im Angebot hatte könnte man anders argumentieren. Dann hat niemand den Kunden gezwungen einen Vertrag ohne SpeedOn abzuschließen.

Wie wäre es denn mit der juristischen Umkehrung: Darf ein Kunde in einem staatlich (per Funklizenzvergabe regulierten) Markt nicht ein Sonderkündigungsrecht einfordern, weil eine von drei/vier (oder künftig zwei/drei)
Marktteilnehmern angebotene, wichtige Funktion von seinem Netzbetreiber nicht oder nicht zu marktüblichen Preisen nachgerüstet wird?
Es passiert selten, dass es innerhalb einer 24-monatigen Vertragslaufzeit eine Neuerung vom Status "mal sehen, ob es der Markt annimmt" bis zum Status "ohne diese Funktion braucht keiner mehr den Markt zu betreten" schafft.
Die SpeedOn-Funktion ist aber so eine.

Der IP-Access-Markt ist geprägt von einer hohen Zutrittshürde für die Kunden. Unter 3,90€ gibt es kein noch so kleines Volumen (oft nur 100MB/3,90€) zu kaufen, wenn man vom Einzelpreis mit 24€/100MB (24ct/MB) absieht. D1 erlaubt sich sogar den Luxus 50MB für 4,95€ anzubieten, preiswerter bekommt man einen Messenger im D1-Netz nicht zu laufen.
Die SpeedOn-Funktion alias Counter-Reset ist bislang die einzigste Markting-Funktion, mit der der Netzbetreiber seine Tarife mit Mengenrabatten so versehen kann, dass er die Kunden mit ihrem Datenverkehr vollständig in seinem Netz halten kann und der Kunde trotzdem bei monatsweise schwankendem Verbrauch sich Volumen nachkaufen kann.
Deshalb ist SpeedOn auch nicht eine nachträglich eingeführte Nebenleistung.

Egal vor Gericht zu ziehen ist für die Altkunden wahrscheinlich teurer, als sich für die restliche Laufzeit über VF zu ärgern.
www.chinahandys.net hat "einige" Testbetichte zu Handys mit zwei Simschächten.
D1,E+,O2 haben ihre SpeedOn-Preise bislang nicht erhöht.
Der informierte Teltarifleser kann ab sofort die VF-SpeedOn-Tarif-Falle umgehen.