Thread
Menü

Einspruch


15.04.2014 19:45 - Gestartet von blumenwiese
Ich habe bisher drei Pakete bekmmen, für die USt und/oder Zoll fällig wurden. In allen drei Fällen hat der Zoll die Abzüge falsch berechnet. Jedesmal mußte ich Einspruch einlegen, worauf ich dann eine Rückerstattung bekamt. Dabei waren es bei allen drei Fällen sehr einfache Konstellation und eine korrekte Rechnung lag immer vor. Also Vorsicht: Nicht blind zahlen sondern nachrechnen und, falls schon gezahlt wurde, Einspruch einlegen.
Menü
[1] Best Friend antwortet auf blumenwiese
16.04.2014 10:14
Benutzer blumenwiese schrieb:
In allen drei Fällen hat der Zoll die Abzüge
falsch berechnet. Jedesmal mußte ich Einspruch einlegen, worauf ich dann eine Rückerstattung bekamt. Dabei waren es bei allen drei Fällen sehr einfache Konstellation und eine korrekte Rechnung lag immer vor.

Hast du einen Tipp worauf zu achten ist, bzw. was falsch berechnet wurde?
Menü
[1.1] blumenwiese antwortet auf Best Friend
16.04.2014 17:04
Benutzer Best Friend schrieb:

Hast du einen Tipp worauf zu achten ist, bzw. was falsch berechnet wurde?

Bei mir war einmal bei Büchern 19 % Einfuhrumsatzsteuer berechnet worden, obwohl Bücher dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen. Das muss ich schon unter "Absicht" verbuchen, weil es sich hier um die wohl einfachste Variante des ermäßigten Steuersatzes handelt.

Ein weiteres Mal wurde auf einen Deed (Grundstückurkunde) Einfuhrumsatzsteuer erhoben, obwohl diese Urkunde selbst natürlich keinen Wert hat und das gekaufte Grundstück nicht innerhalb Deutschlands lag und Grundstückskäufe generell steuerfrei sind.

Und dann war da noch ein drittes mal. Da weiß ich nicht mehr genau, ich glaub es waren simple Additionsfehler.

Allen drei Einsprüchen wurde vollumfänglich entsprochen.

Tipps: Nachrechnen, ganz wichtig. Wie hoch ist die Bemessungsgrundlage (Warenwert beispielsweise zzgl. Versandkosten)? Stimmen diese Angaben? Werden 19 % oder 7 % EUSt fällig? Ist Zolldeklarationsnummer korrekt angegeben? Auf welche Waren bezieht sie sich? Stimmt das mit dem Inhalt der Sendung überein?

Letztere beiden Fragen beziehen sich dabei auf den Zoll, der ggf. zusätzlich zur Einfuhrumsatzsteuer fällig wird.

Ich habe oft erlebt, dass die Post freundlicherweise die Verzollung übernimmt und bei Auslieferung kassiert. Die Post legt die Steuern und Abgaben also erst mal aus und holt sie sich dann beim Empfänger wieder. Dabei liegt oft kein richtiger Abgabenbescheid bei. Dann muss man diesen erst mühsam bei der Post anfordern und ggf. beim verantwortlichen Hauptzollamt weitere Informationen einholen oder Einspruch einlegen.

Vorweg: Diese Prozedur ist extremst langwierig, nervenaufreibend und mühsam. Das ist vom Staat natürlich absichtlich so eingerichtet. Dies schreckt nahezu 100 % der Leute ab, weiter dagegen vorzugehen. Da ich aber eine starke Abneigung gegen den gierigen Staat habe, spornt mich dies erst recht an.

Bei allen drei Einsprüchen habe ich dem Staat sicherlich locker das Zehnfache an Kosten verursacht verglichen mit dem, was er an Abgaben einnahm.

Wird man zu lange hingehalten: Dienstaufsichtsbeschwerde. Bringt zwar keine Ergebnisse, macht aber in den Ämtern einen riesigen Aufwand. Das wiederum kostet, nervt und hält die Beamten von der Arbeit ab. Desto mehr, desto besser und desto eher ändert sich vielleicht etwas.

Da ich alle Bestellungen mit meinem eigenen, bereits versteuerten Vermögen bezahle, werde ich es dem Staat ganz bestimmt nicht leicht machen, sich davon noch mehr zu krallen.
Menü
[1.1.1] huso antwortet auf blumenwiese
17.04.2014 08:14
Benutzer blumenwiese schrieb:
Benutzer Best Friend schrieb:

Hast du einen Tipp worauf zu achten ist, bzw. was falsch berechnet wurde?

Bei mir war einmal bei Büchern 19 % Einfuhrumsatzsteuer berechnet worden, obwohl Bücher dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen. Das muss ich schon unter "Absicht" verbuchen, weil es sich hier um die wohl einfachste Variante des ermäßigten Steuersatzes handelt.

Da gibt es auch einige, nicht ganz triviale, Ausnahmen, da jugendgefährdende Druckerzeugnisse etwa dem normalen Steuersatz unterliegen.Wer entscheidet nun, ob etwas jugendgefährdend ist, dass gar nicht in Deutschland von der dafür zuständigen Stelle daraufhin überprüft wurde?

Ein weiteres Mal wurde auf einen Deed (Grundstückurkunde) Einfuhrumsatzsteuer erhoben, obwohl diese Urkunde selbst natürlich keinen Wert hat und das gekaufte Grundstück nicht innerhalb Deutschlands lag und Grundstückskäufe generell steuerfrei sind.

Das ist natürlich auch ein total gängiger Fall. Ein Unding, dass einer dieser überbezahlten Zollbeamten da Fehler macht. Ich vermute da böse Absichten. :)

Und dann war da noch ein drittes mal. Da weiß ich nicht mehr genau, ich glaub es waren simple Additionsfehler.


Alles in allem kommt es mir so vor als würdest du schon oft Sachen importiert haben, die dann vollkommen korrekt abgerechnet wurden. Wie hoch ist die Fehlerquote? Ich finde es jedenfalls normal, dass da Fehler passieren.

Wenn man sich überlegt, dass andernorts, selbst innerhalb von Landesgrenzen, gar keine Paketdienste zur Verfügung steheh, die zuverlässig die Versendung von Gütern/Dokumenten übernehmen, finde ich es schon recht eigen sich darüber aufzuregen, wenn hier hin und wieder der Zoll nicht hundertprozentig korrekt arbeitet. Immerhin sind das Kinkerlitzchen, eigentlich haben die andere wichtigere Aufgaben als Päckchen zu verzollen.
Dennoch, wenn sie daraur verzichten würden, könnten alle möglichen gefährlichen Waren ins Land gelangen.
Menü
[1.1.1.1] blumenwiese antwortet auf huso
17.04.2014 08:44
Benutzer huso schrieb:
Da gibt es auch einige, nicht ganz triviale, Ausnahmen, da jugendgefährdende Druckerzeugnisse etwa dem normalen Steuersatz unterliegen.Wer entscheidet nun, ob etwas jugendgefährdend ist, dass gar nicht in Deutschland von der dafür zuständigen Stelle daraufhin überprüft wurde?

Das weiß ich nicht. In meinem Fall kam das aber nicht zum tragen. Wenn jemand einen solchen Fall hat und es wurden 19 % berechnet, würde ich einen Einspruch einlegen. Das Zollamt muss dann begründen, weshalb 19 % angeblich richtig sind. Dann kann man entscheiden, wie man weiter vorgeht, falls überhaupt.

Das ist natürlich auch ein total gängiger Fall. Ein Unding, dass einer dieser überbezahlten Zollbeamten da Fehler macht. Ich vermute da böse Absichten. :)

Natürlich ist das kein alltäglicher Fall. Aber was eine Grundstückskaufurkunde ist (steht ja sogar drauf) weiß auch jemand, der noch nie beim Zoll gearbeitet hat. Und dümmer als die Normalbevölkerung ist wohl hoffentlich auch kein Zollbeamter.

Alles in allem kommt es mir so vor als würdest du schon oft Sachen importiert haben, die dann vollkommen korrekt abgerechnet wurden. Wie hoch ist die Fehlerquote? Ich finde es jedenfalls normal, dass da Fehler passieren.

Ja, Fehler passieren. Habe ich auch kein Problem damit. Nur die Art der Fehler haben mir doch arg sauer aufgestoßen. Es handelte sich um einfachste Sachverhalte. Wenn es da schon nicht klappt, dann will ich lieber nicht wissen, wie es sonst aussieht.

Was die Häufigkeit betrifft: Bisher wurden nur drei Sendungen von mir zollamtlich behandelt. Die große Mehrzahl wird gar nicht weiter kontrolliert. Nur leider waren eben alle drei Fällen gleich Nieten.

Wenn man sich überlegt, dass andernorts, selbst innerhalb von Landesgrenzen, gar keine Paketdienste zur Verfügung steheh, die zuverlässig die Versendung von Gütern/Dokumenten übernehmen, finde ich es schon recht eigen sich darüber aufzuregen, wenn hier hin und wieder der Zoll nicht hundertprozentig korrekt arbeitet.

Was hat der Zoll jetzt mit der eigentlichen Logistikleistung zu tun? Verstehe ich nicht. Der Zoll versendet nichts, er hält höchstens auf. Versendet wird von den unzähligen Logistikanbietern.

Immerhin sind das Kinkerlitzchen, eigentlich haben die andere wichtigere Aufgaben als Päckchen zu verzollen. Dennoch, wenn sie daraur verzichten würden, könnten alle möglichen gefährlichen Waren ins Land gelangen.

Mag sein, nur eine Verzollung wäre dafür nicht erforderlich. Da würde es reichen, wenn sich der Zoll auf die Verhinderung der Einfuhr gefährlicher Güter konzentrieren würde. Wahrscheinlich könnte man dann auch gleich 80 % aller Zollbeamten einsparen, die jetzt mit Papierkram beschäftigt sind. Momentan dient die Verhinderung der Einfuhr gefährlicher Güter eher als Feigenblatt. Die Hauptaufgabe ist die Abgabeneintreibung, die übrigens beim Zoll (nicht bei der EUSt) komplett an die EU geht. Die Zollbeamten werden jedoch vom Bund bezahlt. Aber das ist ein anderes Thema.