Benutzer ToWo schrieb:
Durch eine "nicht rechtzeitige" Meldung und/oder das Einschalten eines Anwaltes verwirkt man das
Sonderkündigungsrecht?!
Wenn es kein echtes Recht ist, sondern nur eine interne Kulanzregelung der Telekom, dann wäre das eine für den Anbieter logische Vorgehensweise.