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Kein Thema


15.04.2014 16:43 - Gestartet von ToWo
Durch eine "nicht rechtzeitige" Meldung und/oder das Einschalten eines Anwaltes verwirkt man das Sonderkündigungsrecht?!

Die "Begründungen" der T-Com werden auch immer kruder.....

kopfschüttelnde Grüße
ToWo
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[1] Wenn es kein Recht ist
DerMond antwortet auf ToWo
15.04.2014 18:28
Benutzer ToWo schrieb:
Durch eine "nicht rechtzeitige" Meldung und/oder das Einschalten eines Anwaltes verwirkt man das
Sonderkündigungsrecht?!

Wenn es kein echtes Recht ist, sondern nur eine interne Kulanzregelung der Telekom, dann wäre das eine für den Anbieter logische Vorgehensweise.
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[1.1] ToWo antwortet auf DerMond
15.04.2014 19:43
Wenn man einen Kunden (der sich auch in einer Ausnahmesituation befindet) durch (gezielte?) Fehlinformationen zu so einem Schritt quasi zwingt, dann hat das mehr als ein Geschmäckle!

Grüße
ToWo