Nicht Kulant

Witwe muss Telekom-Vertrag ihres Mannes weiterzahlen

Eine Witwe versucht nach dem plötzlichen Tod ihres Mannes den Entertain-Vertrag frühzeitig zu kündigen. Doch die Telekom legt ihr immer wieder Hindernisse in den Weg und ist "nicht bereit (...), auf diesen Betrag aus Kulanz zu verzichten". Lesen Sie mehr über diesen Vorfall in unserer Meldung.
Von Jennifer Buchholz

Service-Hotline gibt widersprüchliche Auskunft Service-Hotline gibt widersprüchliche Auskunft
Bild: dpa
Nach dem plötzlichen Tod ihres Mannes will eine Frau seinen teuren Telefonvertrag bei der Telekom vorzeitig kündigen. Laut der Service-Hotline des Anbieters war dies zu dem Zeitpunkt nicht möglich. Als die Witwe einige Zeit später dann den Vertrag frist­gerecht kündigen wollte, ergaben sich jedoch andere Probleme.

Die Süd­deutsche Zeitung berichtet über einen Fall, den auch einige teltarif.de-Leser in Abwandlungen selbst erlebt haben.

Service-Hotline gibt widersprüchliche Auskunft

Service-Hotline gibt widersprüchliche Auskunft Service-Hotline gibt widersprüchliche Auskunft
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Nach dem unerwarteten Tod eines Familienvaters 2012 ist seine hinter­bliebene Frau mit den Kindern auf sich alleine gestellt. Bei der Sichtung der Unterlagen stellt die Witwe fest, dass ihr Mann zu Leb­zeiten einen Telefon­vertrag ab­geschlossen hatte, der unter anderem auch ein Entertainment-Paket für den Fernseher be­inhaltete. Dieser "Entertain Premium Universal"-Vertrag der Telekom kostete der Familie 85 Euro im Monat. Dieses Geld konnte die allein­er­ziehende Mutter nicht mehr auf­bringen und wollte daher den Vertrag vorzeitig kündigen, was nicht funktioniert hat. Die Mitarbeiter bei der Service-Hotline der Telekom gaben ihr unter­schiedliche Auskünfte. Mal sei eine vor­zeitige Kündigung in diesen besonderen Fällen möglich, mal nicht - je nachdem, welcher Mitarbeiter sich am anderen Ende der Leitung befand.

Kündigung muss durch beide Vertragsinhaber erfolgen

Auf Grund der unein­deutigen Beratung der Service-Hotline bei diesem Vertrag und den vielen orga­nisa­torischen An­gelegen­heiten, um die sich die Witwe nach dem Tod ihres Mannes kümmern musste, entschied sie sich, den Vertrag fristgerecht zum Vertrags­ende im Oktober 2013 zu kündigen und die zusätzlichen Kosten in Höhe von 85 Euro im Monat bis dahin weiterhin zu zahlen.

Als neuen Festnetzanbieter wollte die die Familie zu Vodafone wechseln. Im Zuge des Neuvertrages beauftragte die Frau auch gleich die Portierung der Rufnummer. Da in dem Telekom-Vertrag als Vertrags­nehmer beide Ehepartner vermerkt sind, verweigerte der magenta­farbene Konzern die Portierung. Die Witwe solle vorab den bestehenden Vertrag auf sich umschreiben, damit ihr Wunsch­anbieter Vodafone die Portierung im Namen der Auftrag­geberin durchführen könne.

Nachdem ein ent­sprechender Antrag der Witwe bei der Telekom einging, gratulierte diese ihr jedoch zum Abschluss eines Neu­vertrages. Folglich sei erst im August 2015 der Wechsel inklusive Ruf­nummern­portierung zu Vodafone möglich.

Telekom räumt Fehler ein und lässt Frau im Regen stehen

Monatlich zahlt die Witwe weiterhin 85 Euro, da sie nicht frühzeitig aus dem Vertrag ihres toten Mannes kommt Monatlich zahlt die Witwe weiterhin 85 Euro, da sie nicht aus dem Vertrag ihres toten Mannes kommt
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Die allein­erziehende Mutter schaltete einen Rechtsanwalt ein, woraufhin die Telekom einen Fehler einräumte. Für den neuen Wechseltermin und die Ruf­nummern­portierung im Oktober 2014 müsse sich die Kundin selbst mit Vodafone in Verbindung setzen, so der Anbieter. Zwar wurde der Vertrag frist­gerecht zum nächst­möglichen Kündi­gungs­termin im Oktober 2013 gekündigt, da zu diesem Zeitpunkt der verstorbene Ehemann noch Vertrags­partner war, sah die Telekom die Kündigung als unwirksam an. Folglich musste der auf die Frau umgeschriebene Vertrag gekündigt werden. Dies erfolgte zwar bei dem Anbieter­wechsel durch Vodafone, allerdings nicht fristgerecht, so die Telekom. Somit verschob sich der Kündi­gungs­termin um ein weiteres Jahr.

Der nun folgende Schrift­verkehr zwischen dem Rechtsanwalt und der Telekom führte nicht zu dem gewünschten Erfolg; somit wandte sich die Witwe an die Süddeutsche Zeitung, die daraufhin bei der Telekom nachfragte. Eine Sprecherin teilte dem Verlag mit, dass die Frau nur den Tod ihres Mannes hätte ordentlich melden müssen, um ein Sonder­kündigungs­recht in Anspruch nehmen zu können. Da die Inanspruch­nahme dieser Regelung jedoch nach Ablauf einer gewissen Zeit sowie durch die Ein­schaltung eines Anwaltes hinfällig war, müsse die Frau entsprechende weitere Zahlungen bis Oktober 2014 leisten. Auch auf Nachhaken der Tages­zeitung hin zeigte sich der Konzern nicht kulant und will weiterhin nicht auf die monatlichen Zahlungen in Höhe von 85 Euro bis zum Oktober 2014 verzichten.

Erst vor kurzem legte die Deutsche Telekom ihre Zahlen für das vierte Quartal 2013 vor. Dabei konnte der Anbieter einen Umsatz von über 60 Milliarden Euro verbuchen.

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