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Das nennt sich "Geldwerter Vorteil"


24.07.2014 05:40 - Gestartet von knut.singer
Das ganze ist aber ein uralter Hut und nennt sich "geldwerter Vorteil", der natürlich genau in dem Wert auch steuerlich relevant ist.
Sonst würden irgendwann Arbeitnehmer wo möglich nur noch mit eigenen Produkten bezahlt werden, wie in dem Apfelbeispiel des Artikels - und Steuern und Sozialabgaben würden umgangen.

Bei den Handys habe ich aber eine andere Sichtweise:
Der Handler bzw. der Provider subventionieren das Handy ja nicht wirklich - stattdessen gewähren sie einen Kredit, der in den folgenden 24 Monaten durch überhöhte monatliche Zahlungen seitens des Kunden direkt an den Provider wieder abbezahlt wird. (!). D.h. im Rahmen der monatlichen Zahlungen über die nächsten 24 Monate wird das Handy vollständig bezahlt, sodass hier auch kein geldwerter Vorteil durch das Eingehen des Vertrages entstanden ist.

Wie die Sache in Bezug auf den Verkauf des 1 Euro Handys durch den Händler zu bewerten ist, ist allerdings auch bei meiner Sichtweise nicht ganz einfach... Simpler wäre es, wenn der Kaufvertrag mit dem Provider zustande käme, und der Händler nur "Agent" wäre, dann wäre er auf jeden Fall fein raus..