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typische Dashcams erfassen Gesichter kaum bis gar nicht


10.08.2014 22:55 - Gestartet von krassDigger
Typische Dashcams sind gar nicht in der Lage Personlichkeitsrechte zu verletzen, da sie ständig im Weitwinkel filmen und man selbst bei nachträglichem Zoom die Gesichter von anderen Verkehrsteilnehmern kaum bis gar nicht erkennen kann. Das geht wenn überhaupt nur bei Fussgängern die direkt vor dem Auto stehen.