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Wo ist der Unterschied zu Digicams und Smartphones?


10.08.2014 13:43 - Gestartet von muc80337
einmal geändert am 10.08.2014 13:45
Auch der Großteil der mit Digicams und Smartphones gemachten Aufnahmen und Aufzeichnungen verletzt die Persönlichkeitsrechte der Abgelichteten.

Die laufen zwar anders als die Dashcams nicht permanent - aber dafür zeichnen die üblicherweise Personen aus dem Bekanntenkreis oder Verwandtenkreis auf, bei welchen viel eher die Motivation besteht, sie missbräuchlich im Internet zu nutzen.

Wollen wir in Deutschland deshalb in einem anderen Prozess solche Aufzeichnungen dann analog den Dashcams verbieten?


Wer einmal wie ich in der Situation war, dass ein Autofahrer bewusst und absichtlich mich mit dem Kraftrad von der Straße abdrängen wollte (zeigte mir sogar noch den Stinkefinger) und dann eine Strafanzeige gestellt hat wird wissen, wie wenig die Polizei und Staatsanwaltschaft häufig in der Lage ist, Verkehrsprobleme im nachhinein klären zu können. Da steht dann ohne Zeugen im Zweifel Aussage gegen Aussage und damit wird das Verfahren dann sofort eingestellt.

Da wäre es super gewesen, wenn ich dieses A...loch mit einem Videobeweis zum Besinnung hätte bringen können - der hätte ziemlich sicher bei klarer Beweislage ein Fahrverbot erhalten.
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[1] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf muc80337
10.08.2014 17:42
Benutzer muc80337 schrieb:
Wer einmal wie ich in der Situation war, dass ein Autofahrer bewusst und absichtlich mich mit dem Kraftrad von der Straße abdrängen wollte (zeigte mir sogar noch den Stinkefinger) und dann eine Strafanzeige gestellt hat wird wissen, wie wenig die Polizei und Staatsanwaltschaft häufig in der Lage ist, Verkehrsprobleme im nachhinein klären zu können. Da steht dann ohne Zeugen im Zweifel Aussage gegen Aussage und damit wird das Verfahren dann sofort eingestellt.

Da wäre es super gewesen, wenn ich dieses A...loch mit einem Videobeweis zum Besinnung hätte bringen können - der hätte ziemlich sicher bei klarer Beweislage ein Fahrverbot erhalten.

Da hast du absolut recht. Auch im Sinne der Verkehrserzeihung und Disziplin können Dashcams einen äußerst wertvollen Beitrag leisten. Die höchste Form des Beweises ist nunmal der Bild- und Videobeweis. Den darf man nicht verwehren, denn er liegt zweifellos im ureigen staatlichen Interesse. Es gibt genügend Schweine da draußen, denen man damit habhaft werden kann.
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[1.1] krassDigger antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
10.08.2014 23:11
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:
Da hast du absolut recht. Auch im Sinne der Verkehrserzeihung und Disziplin können Dashcams einen äußerst wertvollen Beitrag leisten. Die höchste Form des Beweises ist nunmal der Bild- und Videobeweis. Den darf man nicht verwehren, denn er liegt zweifellos im ureigen staatlichen Interesse. Es gibt genügend Schweine da draußen, denen man damit habhaft werden kann.

Man sollte hier einen Schritt weiter gehen und bestimmte Dashcams mit einem offiziellen Beglaubigungssiegel versehen. Bedingungen könnten etwa sein, das Datum und Uhrzeit aus gesicherter und nicht durch den User manipulierbarer Quelle (Funkuhr) eingeblendet werden und zu jeder Videodatei eine qualifizierte Signaturdatei erzeugt wird, mit der man beweisen kann dass das Video genau mit dieser Cam zu einem definierten Zeitpunkt aufgezeichnet und nicht bearbeitet wurde.
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[2] Funker antwortet auf muc80337
10.08.2014 23:06
Benutzer muc80337 schrieb:

Da wäre es super gewesen, wenn ich dieses A...loch mit einem Videobeweis zum Besinnung hätte bringen können - der hätte ziemlich sicher bei klarer Beweislage ein Fahrverbot erhalten.

Mein "visuelles Notizbuch" hat sich schon bewährt:
1. Parkplatzrempler: Die Aufnahme beweist, dass mein Fahrzeug vor dem Unfall ca.. 10 s gestanden hat und sich ausschließlich der Unfallgegner bewegt hat.
2. Brutaler Rechtsüberholer auf der Autobahn: Das Kennzeichen ist bestens zu lesen, aber wer macht sich schon die Mühe einer Anzeige...
3. Leider noch vor der Installation der Dashcam: Im Rennsteigtunnel wurde im Minutentakt die Geschwindigkeitsbeschränkung zwischen 80 und 40 km/h umgeschaltet. Folglich wurde ich mit 75 km/h geblitzt - 3 Punkte. Im Prozess musste die Polizei zugeben, dass ein technischer Defekt vorlag. Mit Dashcam hätte ich das sofort beweisen können...

Also: Die Kamera bleibt drin! Die sieht ohnehin nur das, was ich auch sehe, also mein "visuelles Notizbuch" für meinen persönlichen Gebrauch!