Benutzer muc80337 schrieb:
Da wäre es super gewesen, wenn ich dieses A...loch mit einem Videobeweis zum Besinnung hätte bringen können - der hätte ziemlich sicher bei klarer Beweislage ein Fahrverbot erhalten.
Mein "visuelles Notizbuch" hat sich schon bewährt:
1. Parkplatzrempler: Die Aufnahme beweist, dass mein Fahrzeug vor dem Unfall ca.. 10 s gestanden hat und sich ausschließlich der Unfallgegner bewegt hat.
2. Brutaler Rechtsüberholer auf der Autobahn: Das Kennzeichen ist bestens zu lesen, aber wer macht sich schon die Mühe einer Anzeige...
3. Leider noch vor der Installation der Dashcam: Im Rennsteigtunnel wurde im Minutentakt die Geschwindigkeitsbeschränkung zwischen 80 und 40 km/h umgeschaltet. Folglich wurde ich mit 75 km/h geblitzt - 3 Punkte. Im Prozess musste die Polizei zugeben, dass ein technischer Defekt vorlag. Mit Dashcam hätte ich das sofort beweisen können...
Also: Die Kamera bleibt drin! Die sieht ohnehin nur das, was ich auch sehe, also mein "visuelles Notizbuch" für meinen persönlichen Gebrauch!