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All-IP-Umstellung und Versorgungsauftrag des Ex-Monopolisten


09.02.2015 17:22 - Gestartet von ttarif
GEgeüber der Deutschen Telekom als Ex-Monopolist besteht noch immer ein Anspruch auf eine Grundversorgung, d.h. auf einen einfachen Telefonanschluss zu einem regulierten Preis.
http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1411/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/WeitereThemen/GrundversorgungmitTeilnehmeranschluessen/GrundversorgungMitTeilnehmeranschluessen-node.html

report München stellte in der Sendung vom 03.02.2015 dar, dass IP-Telefonie viel leichter abgehört werden kann als ISDN- und Analog-Telefonie.

Sicherheitslücken bei neuer Internet-Telefonie
Droht im deutschen Festnetz ein großer Lauschangriff?
http://www.br.de/fernsehen/das-erste/sendungen/report-muenchen/dossiers-und-mehr/internet-telefonie-lauschangriff100.html

Erfüllt die Telekom ihren Grundversorgungsauftrag, wenn sie nur noch leicht abhörbare Anschlüsse anbietet?
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[1] Finio antwortet auf ttarif
12.02.2015 07:03
Wahrscheinlich ist genau das der Vorteil der neuen Technik, den die Verfechter hier immer so hochheben. Sie haben ja nichts zu verbergen, diese kleinen Racker ...
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[1.1] Wiewaldi antwortet auf Finio
13.02.2015 22:12
Benutzer Finio schrieb:
Wahrscheinlich ist genau das der Vorteil der neuen Technik, den die Verfechter hier immer so hochheben. Sie haben ja nichts zu verbergen, diese kleinen Racker ...
Ein weiterer "Vorteil" ist auch, dass die Stromkosten damit beim Kunden und nicht mehr beim Netzbetreiber entstehen....
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[2] tosho antwortet auf ttarif
12.02.2015 15:02
Benutzer ttarif schrieb:
GEgeüber der Deutschen Telekom als Ex-Monopolist besteht noch immer ein Anspruch auf eine Grundversorgung, d.h. auf einen einfachen Telefonanschluss zu einem regulierten Preis. http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1411/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/WeitereThemen/GrundversorgungmitTeilnehmeranschluessen/GrundversorgungMitTeilnehmeranschluessen-node.html

Ich habe das jetzt nicht gelesen, gehe aber mal davon aus, das der Rechtsanspruch keinen ABHÖRSICHEREN Anschluss beinhaltet, sondern eben nur einen einfachen.
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[2.1] hurius antwortet auf tosho
13.02.2015 21:32
Benutzer tosho schrieb:

Ich habe das jetzt nicht gelesen, gehe aber mal davon aus, das der Rechtsanspruch keinen ABHÖRSICHEREN Anschluss beinhaltet, sondern eben nur einen einfachen.

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