Benutzer ttarif schrieb:
GEgeüber der Deutschen Telekom als Ex-Monopolist besteht noch immer ein Anspruch auf eine Grundversorgung, d.h. auf einen einfachen Telefonanschluss zu einem regulierten Preis. http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1411/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Verbraucher/WeitereThemen/GrundversorgungmitTeilnehmeranschluessen/GrundversorgungMitTeilnehmeranschluessen-node.html
Ich habe das jetzt nicht gelesen, gehe aber mal davon aus, das der Rechtsanspruch keinen ABHÖRSICHEREN Anschluss beinhaltet, sondern eben nur einen einfachen.