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Umstellung auf All-IP durch Telekom


14.01.2015 12:59 - Gestartet von hueb8
Hallo,

wie verhält es sich denn mit den MVLZ! Lt. Aussage eines Telekom-Mitarbeiters ist bei Kündigung durch die Telekom zwingend ein Neuvertrag zur weiteren Versorgung notwendig. M.E. eine recht rabiate Form der Kundenbindung. Aus 3 Monaten Restlaufzeit und bei einer Vertragsverlängerung um 12 Monate wird unter Umgehung der entsprechenden EU-Regelung 3 Monate Restlaufzeit + 24 Monate Neuvertrag.
Leider wurde dieser Aspekt in dem Artikel nicht geklärt!

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[1] trundle antwortet auf hueb8
14.01.2015 21:39
Benutzer hueb8 schrieb:
Hallo,

wie verhält es sich denn mit den MVLZ! Lt. Aussage eines Telekom-Mitarbeiters ist bei Kündigung durch die Telekom zwingend ein Neuvertrag zur weiteren Versorgung notwendig. M.E. eine recht rabiate Form der Kundenbindung. Aus 3 Monaten Restlaufzeit und bei einer Vertragsverlängerung um 12 Monate wird unter Umgehung der entsprechenden EU-Regelung 3 Monate Restlaufzeit + 24 Monate Neuvertrag.
Leider wurde dieser Aspekt in dem Artikel nicht geklärt!


Wie eine Kündigung eine Form der Kundenbindung sein soll, müssten Sie nochmal erklären. Genau das Gegenteil ist der Fall.

Die Kündigung seitens der Telekom erfolgt zum Vertragsende. Sollen Telefon und Internet in Zukunft weiter bezogen werden, ist der Abschluss eines neuen Vertrages erforderlich. Dies kann natürlich auch bei einem anderen Anbieter erfolgen.

Es ist richtig, dass Telekommunikationsverträge in der Regel eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten haben. Dies ist die nach § 43b TKG (Telekommunikationsgesetz) maximal zulässige Mindestvertragslaufzeit. Abweichend davon sind die Telekommunikationsunternehmen jedoch verpflichtet einen Vertrag anzubieten, der eine Höchstlaufzeit von 12 Monaten aufweist. Bei der Telekom sind dies die Tarife "Magenta Zuhause XS" und "Call & Surf Basic", die auf der Homepage nicht (mehr) beworben werden.

Siehe: http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/42659.pdf und http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/42559.pdf.

Kundenfreundlich ist sicherlich etwas anderes, aber dennoch kommt man damit seiner gesetzlichen Pflicht nach.

Alternativ gibt es bei Anbietern wie 1und1 oder o2 Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von lediglich einem Monat.
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[1.1] hueb8 antwortet auf trundle
15.01.2015 17:26
Benutzer trundle schrieb:


Wie eine Kündigung eine Form der Kundenbindung sein soll, müssten Sie nochmal erklären. Genau das Gegenteil ist der Fall.

Das ist eben die "besondere" Kundenbindung bei der Telekom!

...
Abweichend davon sind die
Telekommunikationsunternehmen jedoch verpflichtet einen Vertrag anzubieten, der eine Höchstlaufzeit von 12 Monaten aufweist. Bei der Telekom sind dies die Tarife "Magenta Zuhause XS" und "Call & Surf Basic", die auf der Homepage nicht (mehr) beworben werden.

Siehe: http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/42659.pdf und http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/42559.pdf.

Danke für die Links!

Kundenfreundlich ist sicherlich etwas anderes, aber dennoch kommt man damit seiner gesetzlichen Pflicht nach.

Kann ich nur zustimmen, vorallem wenn am Telefon und im Telekom-Laden
behauptet wird, der Magenta zuhause XS wäre gestrichen worden!

Alternativ gibt es bei Anbietern wie 1und1 oder o2 Verträge mit einer Mindestvertragslaufzeit von lediglich einem Monat.

Ergänzen möchte ich hier z.B. easybell!

Weitere Verkaufstricks sind außerdem Aussagen, wie etwa, wenn wir (Telekom) kündigen, dann sind Ihre Rufnummern weg!

Fair wäre dem zwanghaft wechselnden Kunden eine neue Variante mit 12 Monaten Vertragslaufzeit anzubieten und diese u. U. gleich mit dem 1. Schreiben in Sachen Umstellung anzubieten.

Nur ob "fair" zu den Firmenphilosophien zählt, wage ich dezent zu bezweifeln!