Benutzer DenSch schrieb:
Wer behauptet, nichts bekommen zu haben, muss das beweisen
NEIN! EBEN NICHT!
Wer explizit erklärt nichts bekommen zu haben, muss das nicht beweisen. Wie sollte er das denn auch? Das ist ein Ding der Unmöglichkeit. Hast du JEMALS darüber nachgedacht?
Im Zivilrechtsstreit ist es so, dass jede Partei die sie in ihrer Position begünstigenden Umstände darlegen muss. In dem Falle stellt UMKBW die Behauptung auf, Erhöhungsschreiben ERFOLGREICH per Infopost an Empfänger xy versendet zu haben. Das Schreiben muss hierzu im Machtbereich des Empfängers (Briefkasten oder direkt in seinen 4 Wänden) gelandet sein. Der Kunde negiert dies. UMKBW hat nun die 100%-ige Beweislast glaubhaft dazulegen, dass dem aber so war und die Infopost den Empfänger tatsächlich erreicht hat. Das ist praktischerweise unmöglich. Und was der lustige Rechtsanwalt im Artikel höchst übermoralisch schreibt, spielt faktisch überhaupt keine Rolle. Denn auch der Betrugsversuch ist nachzuweisen. Der Straftatbestand Betrug ist ein Offizialdelikt bzw. relatives Antragsdelikt. In diesem Kontext würde sich garantiert keine StA dazu bewegen lassen. Von selbst garantiert nicht und auch nicht bei einer Antragstellung. UMKBW kann doch nichtmal den Verdacht vernünftig begründen. Der Rechtsanwalt ist wirklich ein sehr lustiger Knilch mit seiner Mahnung. Wie so viele weltfremde Volljuristen.
Im Übrigen: Papier hat eine total interessante Eigenschaft im Zusammenhang mit Feuer. Selbst bei einer völlig hypothetischen Anordnung einer Hausmülldurchsuchung würde sich wohl nichts finden lassen um den Zugang oder die Vernichtung der Infopost zu belegen... Doofe Sache. Für UMKBW. Aber natürlich auch für viele Rechtanwälte die ihren wichtigen Mist per Brief verschicken, nur um ein paar Cent zu sparen.
In der rechtlichen Auseinandersetzung wird tatsächlich auch zu würdigen sein, dass der Massenversand ausgerechnet per Infopost gewählt wurde. Wirtschaftliche Sachverhalte exkulpieren nicht vor der Wahl eines sichereren Verfahrens. UMKBW stand es frei Einschreiben oder eben wenigstens den normalen Standardbrief zu wählen, der dem Empfänger immerhin schon rein äußerlich eine höhere Wichtigkeit impliziert, als es die Infopost gemeinhin tut, die in aller regel mit Reklame identifiziert wird. D. h. selbst wenn jemand in der irrigen Annahme, dass das Werbung sei, das BEWUSST weggeworfen hat, wäre höchst fraglich, ob derjenige tatsächlich den Zugang gegen sich wirken lassen muss. Wenn ein Mitbewohner etwas in einer Fehlannahme versehentlich wegwirft ist das Drittverschulden und man muss es auch nicht gegen sich wirken lassen. Die Beförderungsbedingungen der Post sehen nicht grundlos eine Differnzierung für Infopost und normale Briefschreiben zu. Man wird dieses fehlerhafte Vorgehen von UMKBW in jedem Fall berücksichtigen und rechtlich würdigen müssen.
(Logisch, wer jemanden was vorwirft, muss dies beweisen). UMKBW muss nicht seine Unschuld beweisen, das ist eben in unserem Rechtsstaat so.
Hör' bitte auf hier so einen Schrott daherzulabern. Du hast nämlich ganz offensichtlich keine Ahnung von unserem Rechtsstaat. Und mal unter uns: Ich persönlich habe schon so oft keine Post bekommen, dass es ich es nicht mehr zählen kann...
Bei "Vertragspartnern", die moralisch überhaupt keine Skrupel kennen, muss man selbst nicht den Moralisten mimen. Man hat davon nämlich nichts.