Hintergrund

So rechtfertigt Unitymedia die Preiserhöhung für Bestandskunden

Gegenwärtig erhalten Bestandskunden von Unitymedia Briefe mit der Ankündigung einer Preiserhöhung. Wir fassen zusammen, wie der Provider den Schritt rechtfertigt und welche Fristen für die außerordentliche Kündigung gelten.
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Der Surf-Spaß bei Bestandskunden von Unitymedia wird teurer Der Surf-Spaß für Bestandskunden von Unitymedia wird teurer
Bild: Unitymedia
Die am Wochenende gemeldete Preiserhöhung für Bestandskunden von Unitymedia betrifft wohl mehr Kunden als ursprünglich angenommen. Auch teltarif.de liegt mittlerweile die Kopie eines Ankündigungs-Schreibens vor. Wir beleuchten die Argumente, mit denen Unitymedia die Preiserhöhung rechtfertigt.

Das unserer Redaktion in Kopie zugestellte Schreiben verzichtet darauf, den genauen Bestands-Tarif zu nennen, den der Kunde bei Unitymedia hat. Der Leser wies uns aber darauf hin, dass er den Tarif 1play Internet 50 nutzt.

Erstaunlich ist übrigens die Tatsache, dass Unitymedia das Schreiben nicht einzeln als regulären Standardbrief versendet, sondern - wie bereits im Adressfenster zu sehen - als Infopost. In vielen Haushalten wandert solche Infopost direkt in den Papiermüll, es kann also durchaus passieren, dass der Brief überhaupt nicht geöffnet und gelesen wird. Damit hätte der Kunde der Preiserhöhung automatisch zugestimmt - hat Unitymedia das einkalkuliert?

Rechtfertigung: Streaming macht Erweiterung der Netzkapazitäten notwendig

Der Surf-Spaß bei Bestandskunden von Unitymedia wird teurer Der Surf-Spaß für Bestandskunden von Unitymedia wird teurer
Bild: Unitymedia
Unitymedia leitet sein Schreiben damit ein, dass Unitymedia laut connect-Zeitschrift zu den besten Internetanbietern Deutschlands gehöre, insbesondere bei den Downstreamraten. Der folgende Absatz erinnert an eine Formulierung von Bundeskanzlerin Merkel: Durch die "neuen Möglichkeiten des Internets", wie das Streamen von Musik und Filmen, sei das Datenvolumen im Unitymedia-Netz zuletzt stark gestiegen. Dann nennt Unitymedia klare Zahlen und behauptet, innerhalb eines Jahres hätte sich das durchschnittliche Datennutzungsvolumen pro Kunde verdoppelt, und zwar auf "jetzt 50 Gigabyte pro Monat."

Bereits im Sommer dieses Jahres waren einige Kunden von Unitymedia und von Kabel Deutschland von Preiserhöhungen betroffen. Insbesondere Kabel Deutschland rechtfertigte seine Preiserhöhung damals mit gestiegenen laufenden Kosten für den Betrieb des Kabelnetzes. Verbraucherschützer äußerten damals die Auffassung, dass der Provider die Preise nicht für die Gewinnmaximierung erhöhen darf.

In seinem aktuellen Schreiben rechtfertigt Unitymedia die Preiserhöhung ausschließlich mit den Kosten für den Ausbau des Netzes: "Die Kosten für den stetigen Kapazitätsausbau und die Modernisierung unseres Netzes sind im letzten Jahr deutlich gestiegen. Einen Teil dieser erhöhten Technikkosten für den Netzwerkkapazitätsausbau werden wir gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen und erstmals seit zehn Jahren in Form einer Preisanpassung für Ihr bestehendes Internetprodukt an Sie weitergeben."

Diese Formulierung legt nahe, dass es gar nicht um eine Erweiterung des Netzes in der Fläche zur Erschließung neuer Regionen geht, sondern um eine Erhöhung der Netzkapazität für den gestiegenen Traffic. Im übrigen erlaubt die Formulierung den Schluss, dass momentan nur Kunden ein Schreiben mit der Preiserhöhung erhalten, die im Sommer nicht betroffen waren.

Für Rufnummernportierung ist rechtzeitige Kündigung wichtig

Im Fall unseres Lesers hebt Unitymedia die monatliche Grundgebühr um 2,90 auf 22,90 Euro an. Der Netzbetreiber räumt dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht ein, der Widerspruch muss innerhalb von sechs Wochen nach Erhalt dieses Schreibens abgeschickt werden, dann wird die Kündigung zum 31. Januar wirksam. Als Kennwort muss der Kunde den Hinweis "Kündigung wegen Internet-Preisanpassung" und seine Kundennummer angeben.

Unitymedia weist darauf hin, dass der Kunde möglichst zeitnah kündigen soll, wenn er dies beabsichtigt und die Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen möchte. Dies sei für die Abstimmung mit dem neuen Anbieter wichtig. Unternimmt der Kunde nichts, wird die Preisanpassung zum 1. Februar wirksam.

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