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Weitergabe von Kostensenkung


12.12.2014 10:40 - Gestartet von LtotheH
*die Klausel muss den Anbieter verpflichten, auch Kostensenkungen an den Kunden weiterzugeben. *

heist das dann im Umkehrschluß, dass die Telekom die Preise senken muss da die Stromkosten für die Anschlüße seitens der Telekom zum großen Teil durch die VoIP umstellung entfallen werden? oO
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[1] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf LtotheH
14.12.2014 02:39
Benutzer LtotheH schrieb:
*die Klausel muss den Anbieter verpflichten, auch Kostensenkungen an den Kunden weiterzugeben. *

heist das dann im Umkehrschluß, dass die Telekom die Preise senken muss da die Stromkosten für die Anschlüße seitens der Telekom zum großen Teil durch die VoIP umstellung entfallen werden? oO

Ja, eigentlich heißt es genau das, das hast du sehr richtig erkannt. Das praktische Problem ist nur, dass die Telekom bei so einem Einwand dann irgendwelche Preisbestandtteile heranziehen wird, die wiederum eine Kostensteiergung gegenüber ISDN oder PSTN belegen.

Sind wir doch an der Stelle mal ehrlich und machen uns nichts vor: Solche Preisänderungsklauseln existieren nur deshalb um dem Anbieter seine volle Autonomie bei der Preisgestaltung zu erhalten. Die Anpassung nach unten wird nur reingeschrieben, damit der Anbieter seine in der Regel höchst fragwürdige Klausel mit der Anpassung nach oben überhaupt wirksam reinschreiben darf. Eine Anpassung nach oben als Solo wäre nämlich eine unangemessene Benachteiligung des Verwenders ggü. seinem Vetragspartner und daher völlig wirkungslos.

So ist das im Rechtsleben. Und insbesondere im AGB-Recht.
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[1.1] LtotheH antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
15.12.2014 13:06
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:
Benutzer LtotheH schrieb:
*die Klausel muss den Anbieter verpflichten, auch Kostensenkungen an den Kunden weiterzugeben. *

heist das dann im Umkehrschluß, dass die Telekom die Preise senken muss da die Stromkosten für die Anschlüße seitens der Telekom zum großen Teil durch die VoIP umstellung entfallen werden? oO

Ja, eigentlich heißt es genau das, das hast du sehr richtig erkannt. Das praktische Problem ist nur, dass die Telekom bei so einem Einwand dann irgendwelche Preisbestandtteile heranziehen wird, die wiederum eine Kostensteiergung gegenüber ISDN oder PSTN belegen.

[...]
So ist das im Rechtsleben. Und insbesondere im AGB-Recht.

nachfragen könnte man ja trotzdem, wobei wenn dann muss man eh bis 2019-2020 warten um wirklich konkrete Zahlen erwarten zu können. Bin mal gespannt wie sich bis dahin die Tariflandschaft im vergleich zu heute verändern wird, vorallem mit der Einführung der zusätzlichen Drosseltarife.