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MS kann nicht machen was es will?


03.09.2015 02:55 - Gestartet von Till Wollheim
So nach der Bauernregel: einem geschenkten Gaul schaut man nicht ins Maul - oder was meint der Herr Kollege mit die können bei einer Schenkung machen was sie wollen. Nein das ist nicht BGH fest! :-)
Im Gegenteil, die Software entfaltet eine erhebliche technische und soziale Bindung des Kunden und daher gilt auch weiterhin, daß die Software unabhängig von der Hardware zu sehen ist. Wenn beim Umstieg auf ein neues Hardwaresystem der Kunde dann gezwungen wäre sich eine neue Lizenz zu kaufen, wäre das eine überraschende Klausel - mithin nichtig!