Benutzer bianca061970 schrieb:
Benutzer boyge1904 schrieb:
Hoffentlich wird das auch so umgesetzt. Ich will zuhause meine Technik selbst bestimmen wollen und nicht den Schrott nutzen, den so mancher Provider vorschreibt.
Etwas OT:
Hoffentlich wird das Gesetz dann auch fürs PayTV erweitert (Stichwort SKY Zwangsreceiver)
Ich hoffe, dass das nicht durchkommt. Ansonsten gute Nacht für den techischen Service bei den Providern. So lange nur IT-Profis zu eigenen Geräten greifen, geht ja noch, aber ne Hausfrau ohne IT-Ahnung lässt sich irgendeinen Router andrehen und der technische Service vom Provider solls richten. Bloß das nicht!! Das man sich für ein oder zwei oder auch ein paar mehr Router auskennen muss - ja okay - verstehe ich, aber man kann sich nicht mit allen am Markt erhältlichen Geräten auskennen.....
Sorry, aber die Argumentation ist doch total oberflächlich. Es sagt doch keiner, dass der Anbieter seinen technischen Service nicht auf die von ihm empfohlenden Geräte beschränken darf. Es geht doch nur darum, dass es für den Kunden technisch möglich sein muss, andere Geräte als die vom Anbieter bevorzugten zu verwenden. Das sollte übrigens explizit im Gesetz erwähnt nicht nur die Herausgabe von Zugangsdaten umfassen, sondern auch das Einhalten von wohldefinierten und dokumentierten technischen Standards am Netzübergabepunkt.
Niemand verpflichtet einen Anbieter dazu, kostenlos technischen Service für jedes denkbare Endgerät zu geben. Das ist auch gar nicht erforderlich, denn die Kunden, die Wert auf ein qualtitativ hochwertigeres Gerät als die vom Anbieter empfohlenden legen, sind in der Regel auch die Kunden, die keinen technischen Support in Anspruch nehmen müssen. Zumindest solange der Anbieter nicht künstlich Steine in den Weg legt.
Gerätezwang führt immer zu technischen minderwertigen, langsamen, schwer zu bedienenden und vor allem nach Gusto des Anbieters eingeschränkten Lösungen. Siehe die oben schon genannten Sky-Receiver. Und das gehört absolut verhindert, und das nicht nur im Telekommunikationsbereich, sondern überall, wo zur Nutzung eines bezahlten Dienstes ein spezielles Endgerät erforderlich ist.