Bundesregierung billigt Gesetzesentwurf gegen den Routerzwang
Bundesregierung billigt Gesetzesentwurf gegen den Routerzwang
Bild: dpa
Die Bundesregierung hat den Gesetzesentwurf gegen den Routerzwang gebilligt. Diesen hatte das Bundeswirtschaftsministerium vorgelegt. In dem Entwurf definiert der Gesetzgeber einen passiven Netzabschlusspunkt, ab dem der Verbraucher eigene Hardware einsetzen darf. Konkret heißt es in der Gesetzesbegründung: "Daher können die Endkunden wählen, welche Telekommunikationsendeinrichtungen
hinter dem passiven Netzabschlusspunkt angeschlossen
werden, unabhängig davon wie die jeweiligen Telekommunikationsendeinrichtungen
bezeichnet werden."
Router ist aktives Gerät und damit Kundensache
Bundesregierung billigt Gesetzesentwurf gegen den Routerzwang
Bild: dpa
Ein Router ist demnach ein aktives Gerät und darf vom Netzbetreiber oder Anbieter nicht vorgeschrieben werden. Er kann aber durchaus eigene Router anbieten und diese gegebenenfalls mit besonderem Service warten. Der Entwurf diene dazu, auf dem Markt für Router stärkeren Wettbewerb zu entfachen.
Dem Provider werden entsprechende Informations-Pflichten gegenüber den Kunden auferlegt. Die Anbieter müssen ihren Kunden alle notwendigen Daten zur Verfügung stellen, damit diese einen Zugang zum Breitband-Netz aufbauen können. So heißt es zur Realisierung: "Dies kann im Rahmen der üblichen vertraglichen Abwicklung (zum Beispiel Auftragsbestätigung, Information über die voraussichtliche Anschlussbereitstellung) mittels der vorhandenen automatisierten Datenverarbeitung erfolgen." Eine Auswirkung auf Endkundenpreise befürchtet die Bundesregierung nicht.
Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, da der Bundestag noch zustimmen muss. Dieser kann durchaus noch Änderungen am Gesetzestext vornehmen. Das Gesetz soll sechs Monate nach der Verkündung in Kraft treten - ein konkreter Termin steht daher noch nicht fest.