Durchgewunken

Bundesregierung billigt Gesetzesentwurf gegen den Routerzwang

Die Bundesregierung hat den Gesetzesentwurf des Wirtschaftsministeriums gegen den Routerzwang gebilligt. Das Gesetz wird Auswirkungen für Kunden und Netzbetreiber haben.
Von Hans-Georg Kluge

Bundesregierung billigt Gesetzesentwurf gegen den Routerzwang Bundesregierung billigt Gesetzesentwurf gegen den Routerzwang

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Die Bundesregierung hat den Gesetzes­entwurf gegen den Routerzwang gebilligt. Diesen hatte das Bundes­wirtschafts­ministerium vorgelegt. In dem Entwurf definiert der Gesetzgeber einen passiven Netzabschluss­punkt, ab dem der Verbraucher eigene Hardware einsetzen darf. Konkret heißt es in der Gesetzes­begründung: "Daher können die Endkunden wählen, welche Tele­kommuni­kationsend­einrichtungen hinter dem passiven Netz­abschluss­punkt angeschlossen werden, unabhängig davon wie die jeweiligen Tele­kommuni­kationsend­einrichtungen bezeichnet werden."

Router ist aktives Gerät und damit Kundensache

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Ein Router ist demnach ein aktives Gerät und darf vom Netzbetreiber oder Anbieter nicht vorgeschrieben werden. Er kann aber durchaus eigene Router anbieten und diese gegebenenfalls mit besonderem Service warten. Der Entwurf diene dazu, auf dem Markt für Router stärkeren Wettbewerb zu entfachen.

Dem Provider werden entsprechende Informations-Pflichten gegenüber den Kunden auferlegt. Die Anbieter müssen ihren Kunden alle notwendigen Daten zur Verfügung stellen, damit diese einen Zugang zum Breitband-Netz aufbauen können. So heißt es zur Realisierung: "Dies kann im Rahmen der üblichen vertraglichen Abwicklung (zum Beispiel Auftragsbestätigung, Information über die voraussichtliche Anschlussbereitstellung) mittels der vorhandenen automatisierten Datenverarbeitung erfolgen." Eine Auswirkung auf Endkundenpreise befürchtet die Bundesregierung nicht.

Das Gesetzgebungsverfahren ist noch nicht abgeschlossen, da der Bundestag noch zustimmen muss. Dieser kann durchaus noch Änderungen am Gesetzestext vornehmen. Das Gesetz soll sechs Monate nach der Verkündung in Kraft treten - ein konkreter Termin steht daher noch nicht fest.

Warum Netzbetreiber von der freien Routerwahl sogar profitieren könnten, beleuchten wir in unserem Editorial zum Routerzwang.

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