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JAWOHLLJA!


16.04.2015 21:35 - Gestartet von Leiter Kundenverarsche³
Seit Jahren rede und schreibe ich gegen den Routerzwang und die damit verbundenen Ammenmärchen an.

Es sieht ganz danach aus, dass der technische, rationale Sachverstand über die scheix Lobby und ihre erbärmlichen Lügen gesiegt hat! Was für ein Freudenfest! Die Kommission wird ganz sicher nicht daran rütteln. Der Netzabschlusspunkt ist und bleibt die TAE- oder Kabeldose. Ein für alle mal!

Bestandskunden sollten sich nicht ins Hemd machen. Vielleicht ist das das kleine Zugeständnis an die Provider. Gesetzgeberisch auch klug um keine Angriffsfläche zu bieten. In das bisherige legale Vorgehen der Provider ex-post einzugreifen und auch für Bestandskunden (die sich bewusst darauf eingelassen haben) freie Routerwahl zu ermöglichen, kann nicht Zweck dieser dieser Norm sein und gefährdet deren zügige Umsetzung. Es ist Sache der Provider und ihrer Kunden wie sie das nach Eintritt der neuen Rechtslage handhaben wollen. Der Bestandskunde kann ohne weiteres spätestens binnen eines Jahres kündigen, wenn er nicht so blöd war vor Inkrafttreten einen Vertrag oder eine Verlängerung mit 24 Monaten MVLZ abzuschließen. Ein Bestandskunde hat alle Möglichkeiten, seinen Provider zu herausgabe zu erpressen, wenn der Provider stur ist, geht man halt. Wo ist da das Problem??? Hört auf darüber zu maulen! FROHLOCKET über den Durchbruch!
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[1] diva4 antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
17.04.2015 00:33

2x geändert, zuletzt am 17.04.2015 01:22
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:

.... Was für ein Freudenfest! Die Kommission wird ganz sicher nicht daran rütteln. Der Netzabschlusspunkt ist und bleibt die TAE- oder Kabeldose. Ein für alle mal!

Du hast Dir den Gesetzentwurf und dessen Begründung auch nicht durchgelesen, stimmts!?

Eine Kabeldose ist kein Netzabschlusspunkt im Sinne dieses Gesetzentwurfes!

Ein Netzabschlusspunkt muss durch eine bestimmte Netzadresse bezeichnet sein. Eine Kabeldose hat aber keine Netzadresse.

In der Begründung des Gesetzentwurfs steht:
"Gemeint ist, dass der Netzabschlusspunkt hinter der letzten Leitwegebestimmung des Netzbetreibers liegen muss, mit der die mit der Nummer des Teilnehmers verknüpfte Endeinrichtung erreichbar ist"

Diese letzte Leitwegbestimmung findet bei Kabelnetzen aber erst im Kabelmodem statt. D.h. der Netzabschlusspunkt, an dem Du Deine Endgeräte anschließen kannst, liegt hinter dem Kabelmodem!


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[1.1] legro antwortet auf diva4
17.04.2015 11:57
Benutzer diva4 schrieb:


Du hast Dir den Gesetzentwurf und dessen Begründung auch nicht durchgelesen, stimmts!?

Eine Kabeldose ist kein Netzabschlusspunkt im Sinne dieses Gesetzentwurfes!

Ein Netzabschlusspunkt muss durch eine bestimmte Netzadresse bezeichnet sein. Eine Kabeldose hat aber keine Netzadresse.


und du hast nicht gelesen, dass aktive Bauteile künftig wahlfrei sein müssen.
Es besteht also durchaus berechtigte Hoffnung auf Besserung.
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[1.1.1] diva4 antwortet auf legro
17.04.2015 12:29

2x geändert, zuletzt am 17.04.2015 12:38
Benutzer legro schrieb:

und du hast nicht gelesen, dass aktive Bauteile künftig wahlfrei sein müssen.
Es besteht also durchaus berechtigte Hoffnung auf Besserung.

Nein, das steht nicht im Gesetzentwurf. Du hast das Recht, ein geeignetes TK-Endgerät (Telefon, Computer, Fritzbox, etc.) am Netzabschlusspunkt mit dem öffentlichen Netz zu verbinden. Aber Du hast kein Recht, das Netzabschlussgerät vor dem Netzabschlusspunkt zu wählen.
Die Forderung eines "passiven" Netzabschlusspunkt bedeutet nur, dass der Netzabschlusspunkt nicht innerhalb (!) der Providerbox liegen darf, sondern z.B. durch eine dedizierte TAE oder UAE Steckdose realisiert werden muss.
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[1.1.1.1] legro antwortet auf diva4
17.04.2015 14:13
Benutzer diva4 schrieb:

Nein, ..

Mir scheint, dass das Ganze in einen Streit um des Kaisers Bart wird. ;-(

Wie soll ein Netzbetreiber mit einem passiven Netzabschlussbauteil die Verwendung eines frei wählbaren Routers behindern? Da die Authentifizierung auf Protokollebene nur aktiv durchgeführt werden kann, sollten deine Bedenken gegenstandslos sein.
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[1.1.1.1.1] diva4 antwortet auf legro
17.04.2015 15:51
Benutzer legro schrieb:

Wie soll ein Netzbetreiber mit einem passiven Netzabschlussbauteil die Verwendung eines frei wählbaren Routers behindern?
Der Gesetzentwurf erwähnt mit keinem Wort ein passives Netzabschlussbauteil oder Netzabschlussgerät. Stattdessen wird von einem passiven Netzabschluss"punkt" gesprochen. Das hat zu Missverständnissen geführt, vergleiche z.B. die Stellungnahme der ANGA zum ursprünglichen Gesetzwurf. M. E. ist dass der Grund dass in der April Version des Gesetzwurfes erläutert wird, dass der Netzabschlusspunkt "hinter der letzten Leitwegebestimmung des Netzbetreibers liegen muss"
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[2] GeP antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
23.04.2015 09:06

einmal geändert am 23.04.2015 09:06
Alle vergessen, dass die mitgelieferten "Zwangsrouter" auch wichtige Komponenten im technischen Service des Providers sind. Ich bin unzufriedener Kunde bei Telekom mit einem VDSL 50 Anschluss. Benutze eine eigene FB7390. Anfangs hatte ich eine Störung und die Telekom-Kundenverarsche sagte mir, sie können keinen Fehler feststellen, es liegt wohl an meiner Fritzbox. Ticket geschlossen. Es lag in meinem Fall tatsächlich an der Fritzbox, aber wehe, wenn nicht. Dann biste allein in der Wüste!
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[2.1] Finio antwortet auf GeP
23.04.2015 10:51
Ich bin vor ein paar Wochen vom Speedport auf die FB 7490 umgestiegen (das Speedport hatte ich, weil die Beratung der Telekom grottenschlecht war). Seitdem habe ich vermehrt kurze Ausfälle, die meiner Meinung nach nicht in der Fritzbox zu suchen sind - dieser Meinung folgt aber auch der Kundendienst der Telekom. Daher kann ich dieses Argument nicht nachvollziehen.