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erstaunlich, dass es nicht "geregelt" ist


27.05.2015 09:20 - Gestartet von cdg
einmal geändert am 27.05.2015 09:20
ich finde es wirklich erstaunlich, das derartiges nicht gesetzlich geregelt ist. Vor allem, wenn man sich anguckt, was ansonsten alles geregelt ist.

E gibt ja eigentlich drei Formen. Fest verbauter Akku (Nur Service kann wechseln), Eingebauter Akku (Aber Benutzer könnte zu Hause mit minimalem Geschick selbst wechseln) und Wechselakku. Erste Form gehört für mich bei allen Kategorien (Auch Rasierer, Zahnbürsten) verboten.

Es gibt übrigens einen optimalen Zeitpunkt, einen Wechselakku oder Austausch zu kaufen. Dann ist der Preis noch nicht zu hoch, weil das Gerät ein Exot ist.

ps: Wie man sieht: eine lebhafte Diskussion hier
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[1] cdg antwortet auf cdg
28.05.2015 23:12
ich meinte eher einen, wo man eine Schraube aufmachen muss, und der Akku dann herausnehmbar ist. Löten will ich niemandem zumuten :)

Es gab Nokias, die waren so gebaut. Z.B. das N8

Benutzer lanciert schrieb:
Service kann wechseln), Eingebauter Akku (Aber Benutzer könnte zu Hause mit minimalem Geschick selbst wechseln) und

Dazu unbedingt bleifrei löten!

Beim bleifreien Löten benötigt man ein Flussmittel. Entweder das bleifreie Lot enthält das Flussmittel, dann eventuell abtragen und neu aufbringen, bis die Verbindung zuverlässig hergestellt ist, oder ein (geeignetes spezielles) Flussmittel unter Beachtung der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen (giftige Dämpfe, bei Kolophonium: ebenfalls sauer, Entstehung von
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