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1&1


29.10.2015 21:50 - Gestartet von christian-w
Auch wenn ich eigentlich immer ehr contra Telekom bin, fällt mir schwer zu sagen: Liebes 1&1, es hält euch niemand (außer der BnetzA) davon ab bei der Versteigerung von Mobilfunkfrequenzen mitzubieten. Einfach Lizenzen ersteigern, eigenes Netz aufbauen und das gleiche Produkt anbieten. So einfach :)

Und es kommt noch besser: Ihr könnt dann sogar ganz ohne zu flunkern mit "Deutschlands besten Netz" werben, wenn ihr es denn wirklich schaffen solltet besser als T/V/O2/E+ zu sein.

Zu kompliziert? Dann kauf der Telefonica doch einfach O2/E+ ab.
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[1] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf christian-w
30.10.2015 03:32
Benutzer christian-w schrieb:
Auch wenn ich eigentlich immer ehr contra Telekom bin, fällt mir schwer zu sagen (...)

Dann schalt' doch bitte mal dein Hirn ein und denk' nochmal genau nach. Vielleicht kommst du dann auch auf den Trichter. Ein von mir durchaus geschätzter Teltarif-Kommentator hatte die resultierende Problematik des Hybridangebots bereits vor fast exakt einem Jahr erkannt und sich entsprechend geäußert. Ich habe das damals nicht überlesen und teile seitdem seine Ansicht. Mich überrascht die 1&1-Reaktion daher nicht, ich habe genau das sogar erwartet.

Zu kompliziert? Dann kauf der Telefonica doch einfach O2/E+ ab.

Das ist dummes, kurzsichtiges Geschwätzt. Die Telekom agiert perfide. Man erkennt nicht auf den ersten Blick, was gewisse neue, vermeintlich "altrustitische" Produkte für gefährliche Auswirkungen haben werden.
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[1.1] hrgajek antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
30.10.2015 08:59
Hallo,

die Sache ist vermutlich die:

1&1 will Hybrid verkaufen und hat bei "T" angefragt. Die haben einen Preis X genannt, der 1&1 "zu teuer" erscheint.

Also gehen sie zur BNetzA und hoffen, dass es günstiger wird.

Und nun läuft das alles seinen Gang.

Sicher könnte 1&1 die Bagger bestellen und ein "eigenes" Netz ausrollen, aber die Kundschaft will zwar Hi-Speed aber Low-Price.

Das ist des Pudels Kern.

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[1.1.1] Whoami antwortet auf hrgajek
30.10.2015 15:26
Benutzer hrgajek schrieb:
Hallo,

die Sache ist vermutlich die:

1&1 will Hybrid verkaufen und hat bei "T" angefragt. Die haben einen Preis X genannt, der 1&1 "zu teuer" erscheint.

Also gehen sie zur BNetzA und hoffen, dass es günstiger wird.

Und nun läuft das alles seinen Gang.

Sicher könnte 1&1 die Bagger bestellen und ein "eigenes" Netz ausrollen, aber die Kundschaft will zwar Hi-Speed aber Low-Price.

Das ist des Pudels Kern.


Ziemlicher großer Kern. Aber du hast Recht. Niemals die Hände schmutzig machen und Geld investieren, wenn man vorher versuchen kann es über die BNetzA einzuklagen ;)
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[1.2] christian-w antwortet auf Leiter Kundenverarsche³
30.10.2015 18:22
Benutzer Leiter Kundenverarsche³ schrieb:
Benutzer christian-w schrieb:
Auch wenn ich eigentlich immer ehr contra Telekom bin, fällt mir schwer zu sagen (...)

Dann schalt' doch bitte mal dein Hirn ein und denk' nochmal genau nach.Vielleicht kommst du dann auch auf den Trichter.

Ich verbitte mir diesen Ton. Der Spruch, das getroffene Hunde bellen, scheint zu stimmen ;-)

[Jemand] hatte die resultierende Problematik des Hybridangebots bereits [...] erkannt und sich entsprechend geäußert. Ich [...] teile seitdem seine Ansicht. Mich überrascht die 1&1-Reaktion daher nicht [...].

Also das mit dem argumentieren üben wir jetzt aber noch einmal. Ich lasse mich ja gern vom gegenteil überzeugen, aber nicht so.

Zu kompliziert? Dann kauf der Telefonica doch einfach O2/E+ ab.

Das ist dummes, kurzsichtiges Geschwätzt. Die Telekom agiert perfide. Man erkennt nicht auf den ersten Blick, was gewisse neue, vermeintlich "altrustitische" Produkte für gefährliche Auswirkungen haben werden.

Ich bin gespannt. Was könnten die nur Perfides im Schilde führen? Sollten Mobilfunknetzbetreiber die Weiterentwicklung gänzlich einstellen, weil sie immer befürchten müssen das Sie von ihren Errungenschaften immer auch die Konkurrenz bedienen müssen?

Für Kabelgebundene, damals von der Bundespost verlegte Leitungen, ist es sinnvoll auch der Konkurrenz Zugang zu gewähren, aber nicht wenn es um ein Lizenzprodukt geht bei dem der Netzbetreiber ein alleiniges Nutzungsrecht auf Zeit erwirbt.