Stellungnahme

1&1 zu Hybrid: Telekom betreibt "Erosion des Wettbewerbs"

Nachdem die Telekom nicht dazu gezwungen werden kann, ein Vorleistungsprodukt für Magenta Hybrid anzubieten, legt 1&1 nach: Vorstand Martin Witt wirft der Telekom eine "Erosion des Wettbewerbs" vor und fordert ein Ende der Diskriminierung bei stationärem LTE.
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Martin Witt Martin Witt
Bild: United Internet / 1und1
Der Antrag von 1&1 bei der Bundesnetzagentur auf Zugang zum Magenta-Hybrid-Angebot der Telekom hat nicht ganz das gewünschte Ergebnis gebracht: Die BNetzA entschied, dass die Telekom kein Vorleistungsprodukt anbieten muss. Die Frage, ob der Telekom das Magenta-Hybrid-Produkt wegen missbräuchlichen Verhalten eines Unternehmens mit beträchtlicher Marktmacht verboten wird, ist noch nicht entschieden.

1&1 lässt allerdings nicht locker und kämpft weiterhin um einen Zugang zu Hybrid. Nicht einverstanden ist das Unternehmen beispielsweise mit der Unterscheidung zwischen mobilen und stationären LTE-Zugängen, die von der BNetzA getroffen wurde. In einem recht ausführlichen Statement gegenüber teltarif.de erläutert Martin Witt, Vorstand Access der United Internet AG und Vorstandsvorsitzender der 1&1 Telecommunication AG, die Position seines Unternehmens und was er vom Verhalten der Telekom hält.

Stellungnahme von Martin Witt zu den Bemühungen um Magenta Hybrid

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Bild: United Internet / 1und1

Die Endkunden, sowohl im ländlichen wie auch im städtischen Raum, fragen immer höhere Bandbreiten nach. Die vorhandene Netzinfrastruktur der Telekom, auf die Wettbewerber wie 1&1 angewiesen sind, wird allerdings nicht hinreichend ausgebaut, so dass das Angebot der Nachfrage nicht gerecht wird. Deshalb stellt die Hybrid-Technologie, bei der nicht genutzte Bandbreiten im LTE-Netz über eine Art "Resteverwertung" mit dem DSL-Anschluss gebündelt werden, einen wichtigen Baustein dar, um die Bandbreitenerfordernisse zu erfüllen. Die Technologie hat aus Sicht der Kunden zudem einen weiteren Vorteil, denn durch die Zugabe von LTE können DSL-Anschlüsse selbst im Falle einer Störung der Leitung weitergenutzt werden und sind daher praktisch ausfallsicher.

Da die Telekom diese essenzielle Komponente ihren Wettbewerbern nicht zur Verfügung stellt, haben wir bei der Bundesnetzagentur im Sinne eines fairen Wettbewerbs einen Antrag auf Zugang zum Hybrid-Produkt gestellt. Dazu ist nun eine Teilentscheidung ergangen. Zunächst einmal steht fest, dass alle Mobilfunknetzbetreiber laut der sogenannten Diensteanbieterverpflichtung den Zugang zu LTE für andere Marktteilnehmer ermöglichen müssen. Das gilt allerdings nur für die mobile Nutzung. Der stationäre Betrieb von LTE sei nicht in der Diensteanbieterverpflichtung enthalten, hat die Bundesnetzagentur entschieden. Ein für uns verwunderliches Ergebnis, da die Telekom einerseits die Erlaubnis haben soll, die LTE-Frequenzen für jedwede Zukunftstechnologie zu nutzen. Andererseits soll der Zugang der Wettbewerber auf bestimmte Nutzungen beschränkt sein.

Das Verhalten der Telekom führt aus unserer Sicht zu einer Erosion des Wettbewerbs. Denn Fakt ist, dass dadurch nur Netzbetreiber, die auch über ein Mobilfunknetz verfügen, in die Lage versetzt werden, Hybrid-Produkte anzubieten. Daraus folgt, dass die Anzahl der Anbieter für Hybrid-Anschlüsse künstlich gering gehalten wird. Der Wettbewerb um den Kunden fällt weg. Genau diese Schieflage prüft die Bundesnetzagentur derzeit im weiteren Fortgang des Verfahrens, wobei eine Entscheidung zum Ende des Monats erwartet wird. Hierbei wird zu klären sein, ob es der Telekom erlaubt ist, ihre Wettbewerber, die auf ihre Vorleistungen angewiesen sind, zu diskriminieren, indem sie nur die eigenen DSL-Anschlüsse durch den Hybrid-Turbo aufwertet und ihren Wettbewerbern diese Zugabe verweigert. Unseres Erachtens muss die Bundesnetzagentur im weiteren Verlauf eine Entscheidung für den Wettbewerb und die Endkunden treffen. Denn gemäß der Teilentscheidung zur Diensteanbieterverpflichtung haben die Wettbewerber schon keine Chance, Hybrid selbst nachzubauen, da ihnen der Zugang zu LTE für die stationäre Nutzung fehlt. Ein breitflächiges und preisgünstiges Angebot von Hybrid kann deshalb nur noch dann ermöglicht werden, wenn die Telekom ihren Wettbewerbern entsprechende Vorleistungsprodukte anbietet.

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