Verfahren

BNetzA sieht keinen Missbrauch bei Telekom-Hybrid-Produkten

Der Antrag lautete, der Produkt zu verbieten - doch die Bundesnetzagentur findet den Telekom-Hybrid-Ansatz innovativ genug für einen unregulierten Fortbestand. Ein Wettbewerber wollte einen Zugang zu einem Vorleistungsprodukt oder ein Verbot erwirken.
Von Thorsten Neuhetzki

Sieg für die Telekom Sieg für die Telekom
Foto: teltarif.de / Daniel Molenda
Wenig festlich ging es wohl heute bei der Bundesnetzagentur zu. Einen Tag vor Heiligabend hat sich offenbar die Beschlussskammer 2 der Behörde noch getroffen, um über das Hybrid-Produkt der Telekom zu entscheiden. Hier war noch die Frage offen, ob das Produkt, das DSL-Leitung und LTE kombiniert, missbräuchlich ist. Diese Überprüfung hat die BNetzA jetzt abgeschlossen. Demnach besteht kein missbräuchliches Verhalten bei der Vermarktung von MagentaZuhause Hybrid-Produkten, heißt es aus Bonn.

1&1 wollte Verbot erreichen

Sieg für die Telekom Sieg für die Telekom
Foto: teltarif.de / Daniel Molenda
"Magenta Zuhause Hybrid"-Anschlüsse gibt es seit November 2014 von der Telekom regional, seit März 2015 auch bundesweit. Die stationäre LTE-Komponente unterliegt keiner Bandbreiten-Drosselung und kommt ergänzend, d.h. sofern der Festnetzanschluss seine Bandbreitengrenze erreicht hat, zum Einsatz. Im Mobilfunknetz wird sichergestellt, dass die LTE-Kapazitäten prioritär für mobile LTE-Nutzer zur Verfügung stehen.

1&1 hatte sich beschwert, dass man ohne ein entsprechendes hybridfähiges Vorleistungsprodukt "aufgrund von erheblichen Bandbreitennachteilen nicht wirksam mit der Telekom" konkurrieren könne. Schon kurz nach dem Antrag hatte die Bundesnetzagentur entschieden, dass die Telekom kein Vorleistungsprodukt für Hybrid anbieten muss. Offen blieb bei der ersten Entscheidung Ende Oktober jedoch, ob ein missbräuchliches Verhalten der Telekom bei der Vermarktung vorliegt.

BNetzA findet Hybrid-Ansatz innovativ

Nach eigener Darstellung hat die Beschlusskammer 2 der Bundesnetzagentur "alle zu berücksichtigenden Belange umfassend abgewogen und dabei insbesondere Wettbewerb, Innovation und Investition sowie die Nutzerinteressen berücksichtigt". Sie kam dabei zum Ergebnis, dass derzeit keine Veranlassung zu einem Einschreiten im Wege eines Missbrauchsverfahrens und insbesondere nicht zu einer Untersagung der Hybrid-Produkte besteht. Die Hybrid-Produkte zeichnen sich nach BNetzA-Angaben durch ein hohes Innovationspotenzial aus, das die Gewährung entwicklungsbedingter Vorreitervorteile rechtfertigt. Innerhalb der nächsten zwölf Monate sei derzeit keine Marktverschließung zu erwarten. Allerdings bestehe je nach Marktentwicklung für die zuständige Beschlusskammer die Möglichkeit, jederzeit von Amts wegen einzuschreiten.

Die Wettbewerber zeigen sich indes wenig erfreut. Der Bundesverband Breitbandkommunikation (Breko) sagte in Person des Geschäftsführers Dr. Stephan Albers in einer ersten Redaktion, dass der Breko die Entscheidung der Beschlusskammer eingehend prüfen werde. "Es ist und bleibt äußerst kritisch, wenn ein Ex-Monopolist mit nach wie vor erheblicher Marktmacht ein (exklusives) Produkt anbietet, das von Wettbewerbern nicht nachgebildet werden kann."

Einen ausführlichen Test von Magenta Hybrid haben wir im Sommer veröffentlicht.

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