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Bei Congstar das Gleiche


09.11.2015 14:06 - Gestartet von MrRob
2x geändert, zuletzt am 09.11.2015 14:07
Mit meinem alten Surf-Flat-Vertrag 1 GB (und 50 min) konnte ich bis Ende 2014 meinen Datenzähler immer für 4,90 Euro auf Null setzen und bekam wieder 1 GB Daten. Auch dort eine Verdopplung des Preises, da seit 2015 plötzlich nur noch 500 MB für 4,90 Euro aufgestockt wurden.
Auch hier gab es keinerlei Infos an die Kunden, erst beim Buchen konnte man den Unterschied erkennen.
Congstar hat sich natürlich damit rausgeredet, dass das Nachbuchen von Daten GAR KEIN Vertragsbestandteil sei und man jederzeit SpeedOn verändern oder einstellen könne, wie es ihnen beliebt.
Dumm nur, dass man Vertragskunden 2 Jahre hält und während dieser Laufzeit einfach die Konditionen ändert. Das entspricht nicht dem, was man 2 Jahre erhalten wollte, selbst wenn SpeedOn nicht schriftlich festgehalten worden ist.
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[1] MrRob antwortet auf MrRob
09.11.2015 14:10
Auch in der Familie gibts einen congstar-Kunden, der für sein Tablet einen Tarif mit 500 MB gebucht hatte. Den Datenzähler konnte er für 4,90 Euro immer auf Null setzen. Seit 2015 bucht Congstar jedoch für den gleichen Preis nur noch 200 MB dazu. Das ist nicht einmal mehr die Hälfte im Vergleich zum Zeitpunkt der Vertragsschließung.

TelTarif: sind das eigentlich rechtlich unbedenkliche Vorgehensweisen?
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[1.1] daGiz antwortet auf MrRob
09.11.2015 15:27
Benutzer MrRob schrieb:
Auch in der Familie gibts einen congstar-Kunden, der für sein Tablet einen Tarif mit 500 MB gebucht hatte. Den Datenzähler konnte er für 4,90 Euro immer auf Null setzen. Seit 2015 bucht Congstar jedoch für den gleichen Preis nur noch 200 MB dazu. Das ist nicht einmal mehr die Hälfte im Vergleich zum Zeitpunkt der Vertragsschließung.

TelTarif: sind das eigentlich rechtlich unbedenkliche Vorgehensweisen?

Warum sollte es das nicht sein? Das sind Zusatzleistungen, die nicht mit der Grundgebühr verrechnet sind, sondern, wie der Name schon sagt, zusätzlich angeboten werden. Der Kunde hat hier die freie Wahl, ob er aus das Angebot zurückgreift oder nicht. Niemand ist gezwungen, das in Anspruch zu nehmen. Der eigentliche Tarif wird hierdurch auch nicht verändert, insofern gibt es hierbei auch kein Recht auf außerordentliche Kündigung. Die vertraglich vereinbarte Monatsleistung wird schließlich weiterhin in vollem Umfang gewährt.

Jedes Unternehmen hat die Möglichkeit seine Produkte zu platzieren und mit Preisen zu versehen. Der Interessent entscheidet selbst, was er wofür ausgeben möchte.

Solange im Bestellprozess (beispielsweise in der Info-SMS über die Möglichkeit der Nachbuchung) über Preis und Leistung (hier die Datenmenge) des Produkts informiert wird, ist das rechtlich unbedenklich.

Da würd ich doch einfach eher sagen: Mal auf dem Markt umschauen und vielleicht generell nen Produkt mit höherem Ausgangsvolumen zulegen, um Nachbuchungen zu meiden.
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[1.1.1] MrRob antwortet auf daGiz
09.11.2015 15:57
Das muss man dann auch wirklich tun. Doof nur, dass man beim Abschluss eines 2-Jahres-Vertrags auch genau auf das zubuchbare Datenvolumen achtet und dann entschieden hat, dass man zu diesen Konditionen sich 2 Jahre binden möchte. Doch plötzlich zeigt der Anbieter einem eine lange Nase und sagt, dass man anders als bisher nur noch halb so viel Datenvolumen zum bisherigen Preis dazu buchen kann.

das ist dann schon ärgerlich, oder, wenn sich nicht nur das Tarifvolumen sondern auch die dazugehörigen Begleitumstände drastisch ändern (z.B. 100% Verteuerung der Datenoption bzw. halbiertes Datenpaket).
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[1.1.2] IMHO antwortet auf daGiz
11.11.2015 18:54
Benutzer daGiz schrieb:

Warum sollte es das nicht sein? Das sind Zusatzleistungen, die nicht mit der Grundgebühr verrechnet sind, sondern, wie der Name schon sagt, zusätzlich angeboten werden. Der Kunde hat hier die freie Wahl, ob er aus das Angebot zurückgreift oder nicht. Niemand ist gezwungen, das in Anspruch zu nehmen. Der eigentliche Tarif wird hierdurch auch nicht verändert, insofern gibt es hierbei auch kein Recht auf außerordentliche Kündigung. Die vertraglich vereinbarte Monatsleistung wird schließlich weiterhin in vollem Umfang gewährt.

Diese Anmerkung könnte von mir stammen. Aus einer Perspektive, wie die Rechtsprechung bisher funktioniert hat, stimmt das sicherlich.
Aus der Perspektive, dass die meisten Handys nur einen Simkartenschacht haben und man auf die Erreichbarkeit über seine Telefonnummer verzichten muss, wenn man statt Datenvolumen nachzubuchen einen anderen Simkartenaussteller benutzen will, wird das aber schon ein Kopplungsgeschäft. Ich bin in Rabulistik nicht genügend geschult, aber wenn der Anbieter damit wirbt und während der 24monatigen Laufzeit die Preise erhöht, ist das wirklich nicht o.k., ganz egal ob es Nebenleistung genannt wird. Es ist keine wirklich vom Hauptprodukt unabhängige Leistung. Es ist schon sowas wie eine Ergänzungsleistung mit Anbietermonolpol. Sich damit rauszureden man hat es im Vertrag nicht auf Seite1 sondern auf Seite3 im Kleingedruckten als Nebenleistung bezeichnetm ist nur ein Winkelzug, der den Anbietern nicht zur Ehre gereicht.
Ein Markttripol ist halt doch ein verschärftes Oligopol im Vergleich zum vorherigen Quadropol. Jetz kommt die Rechnung. Wenn Tlefonica die Mehreinnahmen in einen verstärkten Ausbau der LTE-Kapazität steckt, kann ich ja noch Verständnis dafür entwickeln. Aber während der Vertragslaufzeit die Preise erhöhen ist Mist. Und die LTE-Integration O2&E+könnte ja auch endlich mal spürbar werden. Aber da ist wohl die Absprache zwischen Drillisch und O2-Telefonica noch im Weg, dass LTE vor Mitte 2016 im O2-Netz nur an Drillisch weitergereicht wird.
https://www.teltarif.de/o2-lte-discounter-...
Solange werden die LTE1800-Zellen wohl nur im E+Netz verfügbar sein und die LTE800-Zellen nur im O2-Netz. Schade eigentlich. Denn der Vorteil LTE1800 im fusionierten Netz allen Kunden anbieten zu können, besteht dann nur von Juni 2016 bis 1.1.2017 als Unterscheidungsmerkmal. Dann schaltet VF sein LTE1800-Netz ein und kann viele LTE2600-Zellen einfach auf LTE1800 umschalten und so die Indoor-Versorgung steigern. Telefonica steht dann mal wieder als qualitativ dritter Anbieter da.
Allerdings jetzt schon von den Datensaugern mehr Geld verlangen und dadurch mehr einnehmen, das in den Ausbau fließt hätte schon was an sich von einer Methode, es sich von denen zu holen, die das Datennetz am stärksten belasten. Ich bin das inhaltlich ambivalent, aber in den Laufzeitverträgen ist es unverschämt und wenn eine Verbraucherzetrale hier klagt, finde ich es gut.
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[2] Leiter Kundenverarsche³ antwortet auf MrRob
09.11.2015 15:58
Benutzer MrRob schrieb:
Dumm nur, dass man Vertragskunden 2 Jahre hält und während dieser Laufzeit einfach die Konditionen ändert. Das entspricht nicht dem, was man 2 Jahre erhalten wollte, selbst wenn SpeedOn nicht schriftlich festgehalten worden ist.

Postpaid-Verträge mit 24 Monaten Laufzeit sind out. Und Congstar hat schon in der Vergangenheit mehrfach bewiesen, dass sie nicht langfristig zu ihren Tarifnebenkonditionen stehen. Es gab hier schon öfter Optionschaos. Ich würde Congstar deshalb meiden.